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Delisting einer Aktie - Welche Pflichten hat der Broker

Simonski
Autor ★
8 Beiträge

Wenn eine Aktie delisted wird von deutschen Börsen, wollte ich fragen welche Pflichten den Broker treffen und welche Rechte ich habe.

 

Ich könnte die Aktie auf ein anderes Depot übertragen lassen. Dies ergibt aber nur Sinn wenn ich sie da handeln kann.

 

Kann ich aber auch meinen Broker dazu verpflichten, die Aktie auszubuchen und 

a) falls ich einen Verlust habe, dass mir dieser steuerlich berücksichtigt wird

b) den Wert der meine Investition noch hat auf mein Verrechnungskonto übertragen lassen

 

Ich hoffe mir kann jemand helfen unter anderem mit gesetzlichen Vorschriften/Urteilen.

 

Vielen Dank und mit LG

15 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.152 Beiträge

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Simonski 

 

Möchtest du uns verraten, um welche Aktie es dir geht?

Vielleicht können wir dir dann weiter helfen ...

 

Aus dem Bauch raus würde ich mal vermuten, dass du die Linde-Aktie meinst.

 

Da weiß glaubich aktuell niemand was Genaues. Aktuell geht man davon aus, "dass die Reorganisation und das Delisting der Linde-Stammaktien von der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 1. März 2023 abgeschlossen sein werden" (Quelle ntv.de).

 

Was sollte dir der Transfer auf  ein anderes Depot bringen?

Die Linde-Aktie wird weiter handelbar sein. Es gibt genug an der NASDAQ gelistete Papiere, die du problemlos bei deutschen Brokern handeln kannst. Und in Frankfurt gelistete Papiere kannst du auch in Hamburg, München oder bei Lang&Schwarz handeln.

 

Grüße,

Andreas

der - solange du nichts genaues zum betroffenen Papier sagst - natürlich etwas im Nebel stochert

Simonski
Autor ★
8 Beiträge

Hallo Andreas,

 

es geht um eine kleine Jugendsünde/Anfängersünde: BioNxt Solutions Inc - A3D1K3.

 

Hab sie auf Trade Republic gekauft und die Aktie wurde noch letztes Jahr im Dezember delisted von den deutschen Handelsplätzen aber ist noch in Canada handelbar. 

 

5 Tage vor dem Delisting wurde ich von TR darauf hingewiesen. Habs leider nicht mehr geschafft sie damals zu verkaufen. Auf TR kann ich jetzt nichts mehr mit ihr anfangen.

 

Wenn ich sie jetzt auf mein Depot von comdirect übertrage, ist sie dann für mich über die canadische Börse handelbar?

Was mich abschreckt sind dabei aber die anfallenden Tranksaktionsgebühren, weil die damalige Investitionssumme nicht gerade hoch war und auch nicht viel über geblieben ist. V.a. gehts mir aber um die steuerliche Verwertung des Verlust.

 

Vielen Dank

LG Simon

Simonski
Autor ★
8 Beiträge

Danke für den Artikel.

 

Wenn ich das richtig lese hätte ich ein Abfindungsgebot erhalten müssen. Habe ich aber nicht. Was ist da zu machen

 

Vielen Dank

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Simonski: Okay. Ob sie dann bei der comdirect handelbar sein wird, kann dir vermutlich das @SMTcomdirect sagen, wenn sie am Montag nach der Rückkehr aus dem verdienten Wochenende wieder am Platz sind.

 

Ob sich der Aufwand lohnt, wirst du nur selber entscheiden können.

 

Inwieweit du ein Ausbuchen auch als Verlust geltand machen kannst, weiß ich nicht (bezweifele es aber).

 

Grüße,

Andreas

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Simonski  schrieb:

Wenn ich das richtig lese hätte ich ein Abfindungsgebot erhalten müssen.


Nein. Du hast von TR, wie du in deinem anderen Kommentar geschrieben hast, ja einen Hinweis erhalten, auch wenn das etwas knapp erfolgt ist. Deswegen fürchte ich, dass TR alles richtig gemacht hat und aus dem Schneider ist ...

 

Grüße,

Andreas

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.152 Beiträge

@Simonski  schrieb:

Danke für den Artikel.

 

Wenn ich das richtig lese hätte ich ein Abfindungsgebot erhalten müssen. Habe ich aber nicht. Was ist da zu machen

 

Vielen Dank


Du könntest TR fragen warum es kein Angebot gab. Aber ist durchaus möglich wenn das Unternehmen wertlos ist.

 

Handel geht theoretisch nur noch über NASDAQ OTC. Da sehe ich aber keinerlei Umsatz.

Also ein Depotübertrag, Lagerstellenwechsel und Auslandsorder dürfte sinnlos sein.

 

Am besten bittest du um wertlose Ausbuchung. Viele Banken machen das aber nicht wenn die Aktie noch gehandelt wird oder eine Insolvenz nicht abgeschlossen ist. Teilweise nimmt man auch Gebühren dafür.

Wenn es funktioniert kannst du den Totalverlust bei der Steuererklärung geltend machen.

 

Einfacher wäre es gewesen wenn du die Aktie innerhalb von 30 Tagen per Depotübertrag einem Freund verkauft hättest.

Das wäre kostenlos gewesen und der Verlust wäre sofort angerechnet worden.

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.863 Beiträge

Delisting hat erst mal nichts mit Abfindungsangebot zu tun.

Wenn eine Aktie delisted wird weil es z.B. ein Übernahmeangebot gibt wirst Du natürlich ein Abfindungsangebot bekommen.

 

Wenn eine Aktie in Deutschland einfach nicht mehr gehandelt wird, aus welchen Gründen auch immer, ist das erst mal Dein Problem.

Da wirst Du von niemandem eine Abfindung bekommen.

 

Was Du machen kannst, Depot Wechsel zu einer Bank die noch (Auslands-) Handel anbietet (kostenlos), Wechsel der Lagerstelle in das Ausland (teuer),  Verkauf über Auslandsorder (auch teuer).

Ob sich das lohnt hängt davon ab wieviel Geld Du investiert hast.

 

 

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Übrigens hatte zum Thema Linde @nmh auch schon etwas geschrieben; das hatte ich nicht mehr präsent: https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/die-baisse-ist-offiziell-beendet-was-ihr-jetzt-...

 

Grüße,

Andreas