am 03.06.2024 09:04
Hallo,
erstmal danke für die Eröffnung dieses interessanten Topics. Zu der Frage "geht ihr wählen?", ganz klar JA.
Ich finde es sehr wichtig sich mit dem Thema zu beschäftigen und so wie auch schon einige vorher geschrieben haben, sehe ich es fast als Pflicht an.
Zur Entscheidungsfindung schließe ich mich dem Tipp und dem Hinweis auf den wahl-o-mat an, da dieser eine sehr gute Orientierungshilfe bietet.
Zusätzlich kann ich von meiner Seite aus nur wärmstens empfehlen, für sich selbst darauf zu achten und zu überprüfen, wie sich die einzelnen Parteien im Abstimmungsverhalten im Bundestag bzw. im Europaparlament die letzten 5-10 Jahre tatsächlich verhalten haben und eben sich nicht von den Wahlplakaten und Wahlwerbespots (die teilweise von guten Agenturen erstellt sind) blenden zu lassen.
Im übrigen finde ich es sehr positiv, dass das Thema in meiner Region offensichtlich im Unterricht der Schulen recht offen behandelt wird, was in meiner Jugend gar nicht der Fall war. Mir ist ehrlich gesagt lieber, wenn sich einzelne Lehrer sogar pro irgendeiner Partei outen und in die Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern einsteigen, als das Thema komplett zu verschweigen.
Diesmal dürfen ja auch erstmals die ab 16 jährigen wählen und auch diese Entscheidung wurde von einer ganz bestimmten Partei durchgesetzt/propagiert.
Auch so ein Beispiel was man gut oder schlecht finden kann und sich dementsprechend eine Wahlmeinung (mit) bilden kann.
am 03.06.2024 10:24
Man kann als Lehrer auch ohne Parteipräferenz das Thema neutral angehen. Wenn ein Lehrer seine eigene politische Überzeugung - egal wie verortet - mit einbringt, ist das immer ein wenig problematisch.
am 03.06.2024 10:37
Da haben Sie völlig Recht. Ein Lehrer ist zu politischer Neutralität verpflichtet.
am 03.06.2024 10:41
Stimme zu, würde deinen Satz aber verschärfen:
@Floppy85 schrieb:Man kann als Lehrer auch ohne Parteipräferenz das Thema neutral angehen. Wenn ein Lehrer seine eigene politische Überzeugung - egal wie verortet - mit einbringt, ist das immer
ein wenigproblematisch.
Lässt sich aber nicht komplett vermeiden, sind schließlich Menschen. 🙂
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Ich stelle gerade fest, das komplett an mir vorbeigegangen ist, wer es initiiert hat, dass die 16jährigen wählen dürfen. Manchmal ist es komisch, was das Gehirn aufnimmt, und was nicht. Wobei ich das auf europäischer Ebene gar nicht gut finde.
Gruß kio
am 03.06.2024 10:48
Die Forderung nach Herabsetzung des Wahlalters kam ja von linken Parteien.
Ob die das heute auch noch so sehen weiß ich nicht, denn die Trendstudie "Jugend in Deutschland" hat bei den 14 bis 29 jährigen eine Präferenz für die AfD ermittelt.
am 03.06.2024 10:56
Danke für die Info. wer von der Gruppe wie viele Stimmem bekommen wird, sieht man hinterher. Aber es gibt mit Sicherheit eine Profiteurin der Herabsetzung. Ich würde wetten, das "die letzte Generation" am meisten profitieren wird. Gar nicht im Sinne der Initiatoren.
am 04.06.2024 17:38
Sollte die Letzte Generation doch irgendwie 1 oder 2 Leute im EU Parlament aufstellen, dann kann der Dauerauftrag von Pappa ja endlich beendet werden 🙂 Was Anderes, außer stören und bedeutungsschwangere Aktionen abziehen, wird da eh nicht kommen.
Bedenken sie aber, wenn ein Lehrer über die Gräueltaten im 3. Reich erzählt oder das die AfD eine rechtsextreme Partei ist, die laut ihrem Programm dies und jenes durchsetzen will, ist das auch Neutral ! Es reicht ja einfach die vielen Quellen zu nutzen, weil viele vom rechten Rand ja schon Neutralität in Frage stellen, wenn einfach nur Fakten benannt werden.
04.06.2024 18:34 - bearbeitet 04.06.2024 19:03
04.06.2024 18:34 - bearbeitet 04.06.2024 19:03
Die Gräueltaten des 3. Reichs sind eine historische Tatsache und ich sehe nicht, was das mit dem Thema "politische Neutralität von Lehrern" zu tun hat. Lehrer müssen das Thema behandeln.
Natürlich darf ein Lehrer den Verfassungsschutz behandeln und die Sicht des politisch eingesetzten Verfassungsschutzes auf die AfD thematisieren.
Man darf auch behandeln, was unter linksextrem, linksradikal, links, rechts, rechtsradikal oder rechtsextrem derzeit verstanden wird.
Auch dürfen alle Parteiprogramme kritisch hinterfragt werden.
Nicht erlaubt ist aber, wenn ein Lehrer explizit von von der Wahl einer zur Wahl zugelassenen Partei abrät oder explizit eine Partei empfiehlt oder gar die AfD als rechtsextreme Partie einstuft.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Mai 2024 darauf hingewiesen, daß der Verfassungsschutz "in keiner Weise" auch nur den Eindruck erwecken dürfe, die AfD sei eine erwiesen extremistische Partei.
So, das war mein letzter Kommentar zu dem Thema, ich verabschiede mich daraus und widme mich wieder Finanzthemen. 😊
am 04.06.2024 22:38
@tobiaskh schrieb:Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Mai 2024 darauf hingewiesen, daß der Verfassungsschutz "in keiner Weise" auch nur den Eindruck erwecken dürfe, die AfD sei eine erwiesen extremistische Partei.
Solange du dazu keine Quelle im Sinne eines Zitats aus dem Urteilstext lieferst, halte ich diese Behauptung für Unsinn.
Es ist auch nicht der Verfassungsschutz, der diesen "Eindruck erweckt" sondern die Partei selbst bzw. ihre Protagonisten.
Die AfD bzw. Teile von ihr sind erwiesenermaßen "rechtsextrem" und Björn Höcke darf als Faschist bezeichnet werden.
Antifascista siempre,
Andreas
am 05.06.2024 00:20
@digitus schrieb:
@tobiaskh schrieb:Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Mai 2024 darauf hingewiesen, daß der Verfassungsschutz "in keiner Weise" auch nur den Eindruck erwecken dürfe, die AfD sei eine erwiesen extremistische Partei.
Solange du dazu keine Quelle im Sinne eines Zitats aus dem Urteilstext lieferst, halte ich diese Behauptung für Unsinn.
Das darfst Du berechtigterweise auch weiterhin für Unsinn halten.
Die AfD hat in dem von ihr angestrengten Berufungsverfahren vor dem OVG nämlich schwer auf die Mütze bekommen und ist in allen Punkten gescheitert. Das im Nachhinein so umdeuten zu wollen, als habe das Gericht zugunsten dieser Chaotentruppe entschieden, ist nichts weiter als der jämmerliche Versuch die Leser für dumm zu verkaufen.
Entschieden wurde dabei, dass sowohl die AfD wie auch deren Jugendorganisation als rechtsextreme Verdachtsfälle beobachtet werden dürfen. Auch die Einstufung des ehemaligen Flügels als "erwiesen rechtsextrem" war zulässig.
Ausführlich nachzulesen in der Pressemitteilung des OVG Münster oder in serlösen Nachrichtenportalen wie beispielsweise bei tagesschau.de.