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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

KlausPeter
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.

 

Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?

 

Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?

 

Vielen Dank und Grüße

278 ANTWORTEN

Urmelchen
Autor ★★
13 Beiträge

Genau das. Und außerdem ist die Erde eine Scheibe.

 

Realistischerweise würden diese zusätzlichen Einnahmen im Falle eines Falles wohl einfach nur an anderen Stellen generiert. Zu glauben, der Kunde zahle unterm Strich deswegen weniger, halte ich für völlig weltfremd.


Und was soll diese Aussage heißen. Lass die Banken einfach machen, sie bekommen ja eh was sie will?

Smarte Unternehmen steigern ihre Einnahmen, ohne die Kunden zu verprellen.

(Nicht nur) die Comdirect macht aber mit ihrer Vorgehensweise genau das.

 

Aber auch wenn diese rupige Vorgehensweise ihre eigene unternehmerische Entscheidung ist wie sie mit ihren Kunden komunizieren, so haben sie sich wengistens an die deuschen Gesetze zu halten. Ob das hier der Fall ist bleibt nun abzuwarten

cb
Autor
3 Beiträge

Was heißt denn über den Service kann man den Bedingungen noch zustimmen? Gibt es da wenigstens die Möglichkeit über ein Kontaktformular oder ähnliches?

 

Auf ein Tête-à-Tête am Telefon habe ich nun überhaupt keine Lust.

Gäbe es eine praktikable Lösung würde ich wohl zustimmen.

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

@cb  schrieb:

Auf ein Tête-à-Tête am Telefon habe ich nun überhaupt keine Lust.

Gäbe es eine praktikable Lösung würde ich wohl zustimmen.


Also ich fand das sehr komfortabel und praktikabel. Einfach ein oder zwei Klicks und fertig. Wurde monatelang angeboten und beworben....

cb
Autor
3 Beiträge

Ja, „fand“, also irrelevant. Ich rede von heute.

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

Gestern war es einfach, heute nicht mehr - selber schuld

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Nicht besonders herzlich geschrieben vom @HaBe - aber faktisch vollumfänglich richtig!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @cb,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Die nachträgliche Zustimmung ist telefonisch oder über das Kontaktformular aus dem Persönlichen Bereich heraus möglich.

 

Viele Grüße

Mario

vizilo

@ehemaliger Nutzer 

Wenn ich das richtig verstehe haben Neukunden nach dem 17.01.2000 einen Freibetrag von 100.000 EURO. Ich als Altkunde hingegen soll eine "individuelle" Vereinbarung mit einem Freibetrag von 50.000 EURO unterzeichnen. Welchen geschäftspolitischen Sinn ergibt das?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @vizilo,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Hierbei handelt es sich um eine geschäftspolitische Entscheidung. 

 

Viele Grüße

Mario

Urmelchen
Autor ★★
13 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @vizilo,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Hierbei handelt es sich um eine geschäftspolitische Entscheidung. 

 

Viele Grüße

Mario


abwarten, ob das so bleiben (darf)

Erstes Urteil zum Verwahrentgelt