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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

KlausPeter
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.

 

Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?

 

Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?

 

Vielen Dank und Grüße

278 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo SMT Mario

Konto seit 14 Jahren, vielleicht ist meine Fragestellung wie folgt besser

ich habe keine Individualvereinbarung, vermutlich auch nicht angeboten bekommen da unter 50 Tsd.

Möchte Konto bei anderer Bank wegen zu hoher Kosten auflösen und auf mein Comdirect Tagesgeld überweisen und komme dadurch über die 50 Tsd. Jetzt exakt die Fragen:

bekomme ich dann ein Individualvereinbarung bzw. Vorschlag? Oder muss ich selbst da anfragen? Wenn nicht und es bleibt alles beim alten, was verstehst du unter "beim Alten"? Wie sieht es dann mit dem Verwahrungsentgeld aus? Sonst lass ich bei mir alles beim Alten. Sollte wenn man es weiß zu beantworten sein.

Gruß

Keller

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

ja, das ist richtig. Sobald die Grenze der Einlagen von 50.000 Euro überschritten wird, sollte dir als langjähriger Kunde eine individuelle Vereinbarung zum Verwahrentgelt unterbreitet werden.

 

Übrigens, danke, dass du uns schon so lange die Treue hältst! 😊

 

Gruß

Erik

AlexP82
Experte ★
205 Beiträge

@SMT_Erik : Bezieht sich diese Individualvereinbarung nur auf das Verwahrentgelt oder auch auf andere Punkte aus den neuen Bedingungen und Preisen?

 

Was ich auch gelesen habe von einer eurer Kolleginnen (

"..durch die Zustimmung wirst du mit den Neukunden gleichgestellt und hast die gleichen Konditionen"

bzw. vom Kollegen ()

"... wenn du zustimmst, gilt ab dem 01.11.2021 das neue Kontomodell."

Klingt jetzt nicht wirklich nachdem was so alles gesagt worden ist.

 

 

@ehemaliger Nutzer : Das würde mich dann mal interessieren. Berichte bitte wie deine Individualvereinbarung als langjähriger Kunde dann aussieht.

Evtl. auch zu anderen Punkt als nur dem Verwahrentgelt, z.B.  zu den 1€ pro Überweisung etc. 

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @AlexP82,

 

wie ich in meinem Beitrag an @ehemaliger Nutzer schrieb, handelt es sich um die Vereinbarung zum Verwahrentgelt.

 

Gruß

Erik

AlexP82
Experte ★
205 Beiträge

@SMT_Erik : Ok. Danke für die Klarstellung. 

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

@SMT_Erik  schrieb:

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

ja, das ist richtig. Sobald die Grenze der Einlagen von 50.000 Euro überschritten wird, sollte dir als langjähriger Kunde eine individuelle Vereinbarung zum Verwahrentgelt unterbreitet werden.


Tja, dann ist das wohl doch die Regel. Wie individuell verhandlungsbereit ist codi dann, wenn es nur den Zustimm-Button gibt? Zumal ein Negativzins als Verlust verrechnet/vorgetragen werden kann, mit der Umwidmung als Entgelt und damit Werbungskosten jedoch nicht (mehr). Wurde ja sicher schon diskutiert. 

Es gibt ja Seminare wie diese , wie man das am besten dem Kunden verkauft und trotzdem gemeinsam weint.

Grimgo
Autor ★
4 Beiträge

@SMT_Erik 

Habe eine Frage zum Verwahrentgelt, da hier mittlerweile vieles - mMn - durcheinander ist.

1. Ich habe mein Konto vor dem 17.01.2020 eröffnet. Wenn ich den neuen AGBs und somit dem neuen Kontomodell aktiv zustimme, zähle ich dann immer noch als Bestandskunde mit Kontoeröffnung vor dem 17.01.2020, der dann ein Verwahrentgelt nur bei einer Individualvereinbarung zahlen muss, oder gilt für mich die Freibetragsgrenze i. H. v. 50.000 EUR (Kontoeröffnung ab dem 01.07.2021 da ich ja nach dem 01.07.2021 ein neues Kontomodell habe)? Oder hat die von dir gepostete Tabelle über die Freibetragsgrenzen mit der Zustimmung zu den neuen AGBs nichts zu tun, bzw. anders ausgedrückt: egal ob man den neuen AGBs zustimmt oder nicht, bei der Höhe der Freibetragsgrenze ist immer das Datum maßgeblich , seit wann die Kundenbeziehung besteht (bezogen auf die Tabelle)?

 

2. Was passiert, wenn ein langjähriger Bestandskunde eine Individualvereinbarung angeboten bekommt, er dieser Vereinbarung aber nicht zustimmen will? Wird das Konto dann gekündigt?

 

3. Hier hatte bereits ein langjähriger Bestandskunde geschrieben, dass er nach Zustimmung der AGBs eine Individualvereinbarung über eine Freibetragsgrenze von 50.000 EUR erhalten hat. Warum werden langjährige Bestandskunden schlechter gestellt als neuere Kunden (z.B. bei einem Kontoeröffnungsdatum vom 17.01.2020 bis 31.10.20201 beträgt die Freibetragsgrenze immerhin 250.000 EUR)?

 

4. Ihr habt hier ja bereits geschrieben, dass erstmal nichts passiert wenn man den neuen AGBs nicht zustimmt. Wie würde das später ablaufen, wenn sich die comdirect dazu entscheidet, diesen Kunden zu kündigen? Flattert den Kunden dann direkt die Kündigung ins Postfach oder erhalten diese Kunden letztmalig eine schriftliche Aufforderung, den neuen AGBs zuzustimmen bevor dann wirklich eine Kündigung des Kontos erfolgt? 

 

.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Grimgo,

 

1. Ja, du bleibst weiterhin ein Bestandskunde mit Kontoeröffnung vor dem 17.01.2020. Sofern du also keine Individualvereinbarung bekommen hast, ändert sich nichts.

 

2. Wenn du der Individualvereinbarung nicht zustimmst, ändert sich vorerst nichts.

 

3. Hierbei handelt es sich um eine geschäftspolitische Entscheidung.

 

4. Der Vertrag wird bis auf Weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt. Bitte berücksichtige, dass wir in diesem Fall prüfen müssen, ob eine Weiterführung der Geschäftsbeziehung möglich ist.

 

Viele Grüße

Mario

freshman
Autor
2 Beiträge

Guten Abend liebe Community, ich habe seit Tagen das Zustimmungsfenster weggeklickt, um mir heute Abend dann endlich mal die Zeit zu nehmen, da rein zu gucken. Und was soll ich sagen, ich bin absolut frustriert. Insbesondere davon, wie die Bank es hier mit den alten Kunden (wie ich und viele von euch) aufnimmt. Verwahrentgelt als Stichwort - es bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung dazu.

 

@Inti31, ich denke, das hast du richtig gemacht.

 

Ich werde dem neuen PLV nicht zustimmen und es drauf ankommen lassen. Dann werden wir ja sehen, wieviel ich als Kunde der Bank Wert bin. Und eine Individualverinbarung unterschreiben, die mich schlechter stellt als Kunden aus dem letzten Jahr ? Kommt gar nicht in Frage.

 

Wie sagt man so schön: auch andere Mütter haben hübsche Töchter.

 

Viele Grüsse

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo,

besten Dank für die letzten Beiträge

wenn ich das alles richtig verstehe ist man bei der Comdirect auf die Ansicht bestimmter Mitarbeiter angewiesen ob man als Altkunde eine Individualvereinbarung bekommt oder nicht und wenn doch eine wo man ev. sogar schlechter gestellt bin als ein Neukunde.  Da kann ich mich dem letzte Schreiber Freshman und auch einigen anderen Schreibern nur anschließen.

Da haben zwar Erik und Mario einen Teil dazu klären können, aber die beiden sollten bestimmte Leute bei der Com auf dieses Durcheinander und die Seiten anderer Direktbanken hinweisen.

Da werd ich mal abwarten und auch keine Zustimmung abgeben bis mal klarer Wein eingeschenkt wird  und die Kunden genau im Postfach informiert werden.

Ansonsten gilt halt der letzte Satz von Freshman

Gruß