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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

KlausPeter
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.

 

Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?

 

Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?

 

Vielen Dank und Grüße

278 ANTWORTEN

Inti31
Autor ★★
15 Beiträge

Zitat:
"@Inti31 mit den von dir genannten Schreiben, ist die Individualvereinbarung gemeint. "

 

So, ich hab mir die Sachen alle nochmal durchgelesen in dem letzten Schreiben in der Postbox.
Wie ich sagte, ich find mich da eindeutig nicht wieder - nur dass ich anscheinen nicht vom Verwahrentgelt betroffen bin... 
Jedenfalls kam nach der Zustimmung der neuen AGBs ein weiteres PopUp bzgl. Zustimmen zum Verwahrentgelt. Hier stand das Wort "Individuell" in der Überschrift - im weiteren Verlauf keine Angabe einer individuellen neuen Obergrenze, nix..., also keine Summen - nur am Ende dann die Aussage:

Sie zahlen jetzt Verwahrentgelt ab dem 25.08. ...supi...

Ich hab jetzt nen Batzen auf ein anderes TG-Konto einer anderen Bank transferiert, die sogar 0,10% bietet - und meinen Dauerauftrag meiner Sparrate umgelegt.

Den Rest verteil ich auf das TG meiner Frau, somit sollte dann sichergestellt sein, dass wir unterhalb der 50000 EUR Grenze sind... - und ichsorge dafür, dass das dann auch so bleibt.

...seufz.. auch wenn das vielleicht alles für die Füße war, meine Aktion - weil ich vielleicht ja doch kein Verwahrentgelt zahlen muss bis zum Datum x - war mir die Thematik jetzt einfach zu nervig. 
Das (mein) Geld lagert jetzt woanders - alles gut - für mich und wohl auch die Bank.

Wozu nen Kopp machen - selbst Erik hat da keinen Einfluß auf die getroffenen Maßnahmen - wenn die Bank meint, sie müßte, dann ist das so... 

Ich mag online banking - man ist sehr schnell sehr flexibel...  🙂

In diesem Sinne, ein schönes Wochende
Inti31



 

PS: JAAA, 50 EUR Prämie für Neukunden - supi! 🙂 Falls man sich mal ausrechnen müsste, bei den derzeitigem Zinssatz was man auf der Kante haben muss, um 50 EUR Zinsen zu bekommen... 

Gemini_Man
Autor ★
9 Beiträge

Ja,  sehe ich genau so - darüber wird nix ausgesagt. Vielleicht liest die Bank ja das auch mal mit und reagiert in den Hilfethemen.

Powerandi
Autor ★★
15 Beiträge

Wo sehe ich wann ich mein Konto eröffnet habe?

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Powerandi,

 

die Kollegen unter 04106 - 708 25 00 können dir das genaue Datum nennen.

 

Viele Grüße

Mario

Powerandi
Autor ★★
15 Beiträge

Ich lese jetzt schon eine Weile das PuL Verzeichnis und bin mir immer noch nicht sicher ob ein Konto das vor 2020 eröffnet wurde eine Verwahrentgelt zahlt, kannst du mir helfen?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Powerandi,

 

bei allen Bestandskunden, die ihr Konto vor dem 17.01.2020 eröffnet haben bleibt alles unverändert. Nur die Kunden, die zwischen dem 17.01.2020 und 13.12.2020 das Konto eröffnet haben und eine Freigrenze von 250.000 EUR akzeptiert haben (mit der Akzeptanz zu der zu dem Zeitpunkt gültigen AGB), stimmen nun bei Zustimmung ab 01.11.2021 einer Freigrenze von 100.000 EUR zu.

 

Viele Grüße

Mario

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Guten Morgen SMT Mario

muss nochmal nachhaken,

was heißt "bei allen Bestandskunden, die ihr Konto vor dem 17.01.2020 eröffnet haben bleibt alles unverändert"

genau? Kein Verwahrentgeld bei über 50 Tsd ? Das war ja vor dem Datum so, oder?

Gruß

Keller

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

wenn du eine Individualvereinbarung mit uns abgeschlossen hast, bleibt diese unverändert.

 

Solltest du keine Vereinbarung bzgl. des Verwahrentgeltes mit uns haben, ändert sich das auch mit der Zustimmung nicht.

 

Viele Grüße

Mario

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

Solltest du keine Vereinbarung bzgl. des Verwahrentgeltes mit uns haben, ändert sich das auch mit der Zustimmung nicht.


Nun kann man ja dem Beitrag von @Inti31 entnehmen, dass unmittelbar nach der Zustimmung zum PLV diese bis dahin noch nicht bestehende Individualvereinbarung zur weiteren Zustimmung hinterhergeschoben wurde. So jedenfalls lese ich das heraus. Sprich, codi wartet nun mit dieser IV bis zur erfolgten PLV Zustimmung spätestens zum 30.10., andernfalls hätte sich das für den/die Kunden mglw. sowieso erledigt.

Mr.Grillhaxe

@MikeCharly  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

Solltest du keine Vereinbarung bzgl. des Verwahrentgeltes mit uns haben, ändert sich das auch mit der Zustimmung nicht.


Nun kann man ja dem Beitrag von @Inti31 entnehmen, dass unmittelbar nach der Zustimmung zum PLV diese bis dahin noch nicht bestehende Individualvereinbarung zur weiteren Zustimmung hinterhergeschoben wurde. So jedenfalls lese ich das heraus. Sprich, codi wartet nun mit dieser IV bis zur erfolgten PLV Zustimmung spätestens zum 30.10., andernfalls hätte sich das für den/die Kunden mglw. sowieso erledigt.


Das ist aber auch nicht automatisch so.

Ich bin auch "Alt" Kunde (vor 2020), habe den PLV zugestimmt und es folgte keine Individualvereinbarung für ein Verwahrentgeld.

Ich denke, da wird tatsächlich im Einzelfall nach bestimmten Kriterien entschieden.

 

Viele Grüße.