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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

KlausPeter
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.

 

Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?

 

Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?

 

Vielen Dank und Grüße

278 ANTWORTEN

simmhh
Autor ★★★
69 Beiträge

@ehemaliger Nutzer Muss hier jetzt nochmal nachfragen und eventuell haben mich die Seiten dieses Threads einfach noch mehr verwirrt. 

Kann mir bitte jemand bestätigen welche (evtl. auch mehrere) dieser Aussagen korrekt sind und das X vervollständigen?

 

1) Ich bin seit mehreren Jahren bei der comdirect. Wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme bin ich von einem etwaigen Verwahrentgelt ausgenommen. 

 

2) Ich bin seit mehreren Jahren bei der comdirect. Wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen nicht zustimme bin ich (weiterhin) von einem etwaigen Verwahrentgelt ausgenommen. Es besteht lediglich ein Risiko dass die comdirect die Geschäftsbeziehung beendet. 

 

3) Ich bin seit mehreren Jahren bei der comdirect. Wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme muss ich ein Verwahrentgelt ab der Summe X bezahlen. 

 

Danke!

 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@simmhh 

Am besten trifft es die Variante 1)

Noch näher an der Realität ist aber wohl Option 4):

 

4) Ich bin seit mehreren Jahren bei der comdirect. Wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme bin ich zunächst von einem etwaigen Verwahrentgelt ausgenommen. Sobald ich die Grenze von 50 k€ überschreite werde ich aber vermutlich ein Schreiben mit dem Angebot einer Individualvereinbarung erhalten und gemäß den darin beschriebenen Konditionen ein Verwahrentgelt für jene Einlage bezahlen, die die 50 k€ übersteigt.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

So langsam sollte die comdirect mal jedem sichtbar ins Depot und/oder auf Monatsauszügen draufschreiben, ob-und welches Verwahrentgelt nun denn gilt.

 

So langsam kommt man mit den andauernden Änderungen nämlich nicht mehr mit als Kunde.

HaBe
Mentor ★
1.151 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

So langsam sollte die comdirect mal jedem sichtbar ins Depot und/oder auf Monatsauszügen draufschreiben, ob-und welches Verwahrentgelt nun denn gilt.


Das macht die codi bald, in dem die Kosten in Rechnung gestellt werden 😉

simmhh
Autor ★★★
69 Beiträge

@GetBetter Danke! Dann mal Abwarten und Kaffee trinken. Wechseln kann man ja jederzeit - nur fraglich ob es bei den Wettbewerbern so viel anders zugeht 🙂.

X25
Experte
77 Beiträge

@doubleTT 
...
Die Frage ist, was soll das Ganze dann überhaupt? Die Bank begründet es mit Strafzins an die Zentralbank.

...

 

Wie an anderer Stelle in diesem Forum dargestellt wurde, liegt dieser Strafzins aber ziemlich sicher nicht in den Spareinlagen der Kunden begründet. Leider wollte das SMT_Team dazu rein gar nichts sagen, da es sich um eine um eine geschäftspolitische Entscheidung handelt.

Strafzinsen werden aber offensichtlich für die Banken nur für Zentralbankgeld fällig, aber nicht für die Sparguthaben der Kunden.

Roecker
Autor
1 Beiträge

Das verwirrt eher noch mehr. Demnach ist es dann so, dass für manche Kunden die 100000,00 und für manche ein 50000,00 Freibetrag gilt?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Und für manche gilt es erst nach einem "netten" Anschreiben, das man doch bitte unterschreiben soll.

Der Witz ist- ich habe auf meinem Erst-Depot kein Verwahrentgelt (bisher!) und auf meinem 2020 eröffneten Zweit-Depot an einem Freitag im Dezember 2020 ein Schreiben wegen Verwahrentgelt bekommen (250.000, das ich unterschrieben zurückschickensoll)- Montags drauf hat man auf der Webseite die Absenkung auf 100.000 bekannt gegeben.

Da fühlt man sich etwas verar***t.

Ich weiß bis heute daher nicht, wo mein Limit wäre.

Habe ich mit den 250.000 eine Sondervereinbarung, die Bestand hat (wie bei Onvista z.B.) , weil dies ja praktisch zeitgleich mit der "allgemeinen" Absenkung erstellt wurde oder nicht?

Bin aber auch zu faul zum fragen und habe das Depot auf 0,00 runtergesetzt.

Man will ja keine Umstände bereiten. ;->

 

dg2210
Legende
6.944 Beiträge

@Roecker  schrieb:

Das verwirrt eher noch mehr. Demnach ist es dann so, dass für manche Kunden die 100000,00 und für manche ein 50000,00 Freibetrag gilt?


Die Bank ist frei in der Entscheidung, unterschiedliche Kundengruppen unterschiedlich zu behandeln und ihnen unterschiedliche Konditionen/Kontomodelle anzubieten. 

Thorsten_

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Der Witz ist- ich habe auf meinem Erst-Depot kein Verwahrentgelt (bisher!) und auf meinem 2020 eröffneten Zweit-Depot an einem Freitag im Dezember 2020 ein Schreiben wegen Verwahrentgelt bekommen...


Beim Depot gibt es kein Verwahrentgelt. Höchstens beim zugehörigen Verrechnungskonto.

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