am 15.02.2021 10:47 - zuletzt bearbeitet am 06.12.2021 13:57 von ehemaliger Nutzer
am 15.02.2021 10:47 - zuletzt bearbeitet am 06.12.2021 13:57 von ehemaliger Nutzer
+++ UPDATE 06.12.2021 +++ Hinweis zur Entgeltbelastung am 30.11.2021
+++ UPDATE 24.08.2021 +++ Hinweis zum Button "Zustimmung (zahlungspflichtig)"
+++ UPDATE 19.08.2021 +++ Hinweis zur Umsetzung des neuen Kontomodells zum 01.11.2021.
+++ UPDATE 03.05.2021 +++ Hinweis zur Auswirkung des BGH-Urteils zu AGBs auf das neue Kontomodell.
+++ UPDATE 17.03.2021 +++ Hinweise zur Aktivierung der Visa-Debitkarte für Google Pay und Apple Pay.
+++ UPDATE 11.03.2021 +++ Die Hinweise zum Mindestgeldeingang bei Überträgen von comdirect- zu comdirect-Konten wurden präziser gefasst.
+++ UPDATE 08.03.2021 +++ Die Hinweise zum Mindestgeldeingang bei Überträgen von comdirect- zu comdirect-Konten wurden angepasst.
+++ UPDATE 22.02.2021 +++ Hinweis: Die Visa-Kreditkarte kann jetzt online im Persönlichen Bereich > Verwaltung > Meine Daten > "Konto & Depot kündigen" gekündigt werden.
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Liebes Community-Mitglied,
wir hatten dich bereits im Februar in der PostBox darüber informiert, dass wir dir das comdirect Girokonto ab dem 01.05.2021 mit neuen Leistungen, Karten und Preisen anbieten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April mit dem Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts befasst, sodass wir die Umsetzung des neuen Kontomodells zum 01.05.2021 zunächst ausgesetzt haben.
Nun haben wird die Vorgaben des BGH-Urteils umgesetzt und bitten unsere Kunden um Zustimmung zu unseren neuen AGB und zum aktuellen Preis- & Leistungsverzeichnis. Zu diesem Zwecke haben wir eine Information in die PostBox gestellt oder unsere Kunden per Brief oder E-Mail informiert.
Was bedeutet das für dich?
Hast du dich bei deiner Kontoeröffnung bereits für das neue Kontomodell bei comdirect entschieden (Kunde ab 15.02.2021), ändert sich nichts.
Bist du schon länger (vor dem 15.02.2021) bei uns Kunde, ist ab sofort ein Wechsel in das neue Kontomodell zum 01.11.2021 möglich. Hierfür bedarf es deiner Zustimmung, die du uns Online im Persönlichen Bereich erteilen kannst. Rufe dazu einfach den Link in unserer Information auf.
Wenn du uns deine Zustimmung nicht erteilst, wird dein Konto bis auf weiteres zu den bisherigen Konditionen weitergeführt. Wir werden aber zu gegebener Zeit prüfen, ob wir die Kontoverbindung künftig weiterführen möchten.
Detaillierte Informationen zur Regelung des Verwahrentgelts, findest du übrigens hier.
Gruß
Erik
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Hier findet ihr die FAQs zum neuen Kontomodell.
Worauf bezieht sich die Button-Bezeichnung: Zustimmung (zahlungspflichtig)?
Zunächst ist der alleinige Vorgang der Zustimmung für dich kostenfrei. Wir sind dazu verpflichtet den Zusatz "zahlungspflichtig“ aufzunehmen, da sich in den Änderungen beschriebene Entgelte ergeben können, wenn Bedingungen für das neue Girokontomodell nicht erfüllt werden.
Wie kann ich meine Visa-Debitkarte für Google Pay/Apple Pay aktivieren?
Du kannst diese Karte in der comdirect App unter Einstellungen > Meine Karten > Karte wählen > „Zu G Pay hinzufügen“ bzw. „Zu Apple Pay hinzufügen“ aktivieren.
Wie kann ich zusätzlich die Visa-Debitkarte meines Gemeinschaftskontos für Google Pay/Apple Pay aktivieren?
Nachdem die Visa-Debitkarte für das Einzelkonto aktiviert ist, setze die App zurück und melde dich mit den Zugangsdaten des Gemeinschaftskontos an. Dann kannst du dort die Karte für Apple Pay/ Google Pay aktivieren. Anschließend die App wieder zurücksetzen und mit den Zugangsdaten des Einzelkontos anmelden. Beide Karten sind nun im Wallet verfügbar.
Warum führt ihr eigentlich Kontoführungsentgelte ein?
Um die umfangreichen Leistungen eines Girokontos anbieten zu können, ist für manche Zusatzleistungen eine Bepreisung erforderlich. Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit, das Girokonto kostenlos zu führen.
Die Einführung eines neuen Kontos mit Modulen - ist das schon ein Schritt zur Integration in die Commerzbank?
Wir haben bereits vor der Verschmelzung mit der Commerzbank überlegt, unser Kontomodell zu überarbeiten. Deshalb steht diese Anpassung nicht in Zusammenhang mit der Integration. Wir denken, dass unser modulares Kontomodell zeitgemäß & marktgerecht ist und für jedes Bedürfnis eine passende Lösung anbietet.
Ich möchte kündigen, was muss ich tun?
Schade, dass du kündigen möchtest. Deinen Auftrag kannst du im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Meine Daten erteilen.
Ich möchte meine Visa-Kreditkarte kündigen, was muss ich tun?
Deinen Auftrag kannst du im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Meine Daten > "Konto & Depot kündigen" erteilen.
Welchen Vorteil bietet mir das Girokonto Plus?
Wenn ich alle Zusatzleistungen buche, bekomme ich dann automatisch das Girokonto Plus?
Nein, es ist erforderlich dem Vertragsabschluss zum Girokonto Plus zu zustimmen, daher können wir dieses nicht einfach einrichten. Nutzt du bereits 2 von 3 Zusatzleistungen und beantragst die Dritte, erhältst du einen Hinweis auf die günstigere Möglichkeit des Girokonto Plus.
Kann ich das Girokonto Plus jederzeit kündigen?
Für das Girokonto Plus wird eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten vereinbart, anschließend können Sie das Konto jederzeit kündigen.
Ab wann kann ich als Bestandskunde von den Zusatzleistungen profitieren?
Ab dem 11.02.2021 versenden wir in Tranchen die neue Bankkarte (Visa-Debitkarte), das neue Girokonto und die Zusatzleistungen stehen allen Bestandskunden gleichzeitig ab dem 01.05.2021 zur Verfügung.
Was ändert sich eigentlich alles für mich als Bestandskunde ab 01.05.2021?
Das kannst du hier in einer Zusammenfassung nachlesen.
Wie (auf welchem Weg) kann ich ein Modul beantragen?
Beantrage deine gewünschte Zusatzleistung einfach online unter "Girokonto anpassen".
Ich möchte weiterhin ein kostenloses Girokonto haben. Was muss ich tun?
Ab dem 01.05. ist es erforderlich, dass eine der folgenden 4 Bedingungen erfüllt wird:
- Mindestgeldeingang von 700 Euro p. M. (Überweisungen von comdirect-Konto auf comdirect-Konto werden als Mindestgeldeingang nur dann berücksichtigt, wenn die Kontoinhaber ungleich sind. Bei Überträgen von comdirect-Gemeinschaftskonten darf keiner der beiden Kontoinhaber identisch mit dem Kontoinhaber des Empfängerkontos sein. Das gilt auch umgekehrt bei Überträgen vom comdirect-Einzelkonto auf comdirect-Gemeinschaftskonten. Dividenden werden ebenfalls nicht berücksichtigt.)
- 3 Mobile Payment Transaktionen p. M. mit Ihrer Bankkarte (Visa-Debit-Karte) oder Visa-Kreditkarte (kein Mindestbetrag)
- 1 Trade/Sparplanausführung p. M.
- Sie sind unter 28 Jahre alt und Student, Schüler, Auszubildender oder Praktikant
Bei Nichterfüllung fällt ein Kontoführungsentgelt in Höhe von 4,90 Euro pro Monat an.
Mir wurde ein Entgelt berechnet, obwohl ich am 30.11. die Bedingungen erfüllt habe.
Dieser Fehler ist bekannt. Zukünftig wird der volle Monat zur Erfüllung der Bedingungen berücksichtigt. Bitte melde dich bei unserem Kundenservice, damit das Entgelt erstattet werden kann.
Mir wurde ein Entgelt berechnet, obwohl ich durch interne Überweisungen einen Geldeingang von mind. 700 EUR hatte.
Da diese Bedingung derzeit nicht im PLV verankert ist, werden bis zur Anpassung des PLV zukünftig auch interne Überweisungen berücksichtigt. Selbstverständlich wird das Entgelt erstattet. Bitte melde dich dazu bei unserem Kundenservice.
weitere FAQs findest du hier.
Gruß
Erik
am 19.08.2021 10:45
@SMTcomdirect : Der Ursprungsbeitrag auf Seite 1 könnte auch ein Update vertragen, jetzt wo die Aussetzung wieder ausgesetzt wurde 😉
am 19.08.2021 10:50
@SMT_Jan-Ove schrieb:
Die Buchung der Zusatzmodule und das Girokonto Plus ist erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Umstellung des Kontos zum 01.11.2021 möglich und nicht direkt nach der Zustimmung. Für die Verwirrung bitten wir um Entschuldigung.
Beste Grüße
Jan-Ove
Hallo @SMT_Jan-Ove — alles gut 😂
Aber ich will euch doch so gern Geld geben.
Danke für die Info 🙂
am 19.08.2021 11:59
@Antonia schrieb:
Danke @SMT_Erik und lieben Gruß an die Fachabteilung!
Das ist äußerst verwirrend, denn ich soll ja kostenpflichtig zustimmen.
Wenn ich aber zustimme, habe ich eventuell Kosten, je nach persönlicher Präferenz.
Wenn ich nicht zustimme, habe ich auf jeden Fall Kosten.
Aber hier auf dem Button steht: "kostenpflichtig zustimmen".
Wieviel kostet denn die Zustimmung???
Sehr unpassende und irreführende Beschreibung!
🥴
Hallo @Antonia,
ich verstehe nicht so ganz, was du mit "Wenn ich nicht zustimme, habe ich auf jeden Fall Kosten." meinst. Eigentlich würde der Vertrag in diesem Falle ja bis auf weiteres zu den bisherigen (kostenfreien) Konditionen fortgeführt werden.
Nichtsdestotrotz ist die Beschriftung des Buttons ja gesetzlich geregelt. Sicherlich könnte man den Text noch ausführlicher gestalten, wenn er auf völliges Unverständnis stoßen würde.
Gruß
Erik
19.08.2021 14:34 - bearbeitet 19.08.2021 14:34
19.08.2021 14:34 - bearbeitet 19.08.2021 14:34
@Thorsten_ schrieb:
Aber da hätte ich doch tatsächlich auch mal eine Frage:
In den AGB steht nun:
1.2 Änderungen
c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
(bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Das heißt doch dann, dass Nichtstun dem aktiven Zustimmen gleichgesetzt ist?
Und in dem aktuellen Änderungsangebot lese ich nichts von einem Hinweis auf die Folgen des Schweigens 🤔
Hallo @Thorsten_ ,
die Abstimmung hat etwas gedauert, aber nun habe ich eine Antwort auf deine Frage.
Die neuen Formulierungen wurden auf Verbandsebene entwickelt und werden in dieser oder in ähnlicher Form zukünftig von nahezu allen Kreditinstituten verwendet werden. Sie dienen der Umsetzung der Anforderungen der vorgenannten BGH-Entscheidung und setzen diese um. So wird einerseits geregelt, in welchen Fällen eine Zustimmungsfiktion noch zulässig ist, andererseits werden aber auch eindeutig die Grenzen festgelegt, wann diese nicht mehr verwendet werden darf.
Insofern ist der von dir zitierte Passus im Kontext mit den Ausführungen unter (aa)* zu verstehen. Dort werden die Szenarien beschrieben, in denen die Annahme der Änderungen auf dem Wege der Zustimmungsfiktion erfolgen kann. Diese Szenarien entsprechen jedoch nicht den vorliegenden Änderungen, es ist entsprechend eine Zustimmung erforderlich.
Wenn den aktuellen Änderungen nicht zugestimmt wird, wird der Vertrag bis auf weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt.
Gruß
Erik
*
am 19.08.2021 14:47
Danke @SMT_Erik.
Ich musste es jetzt noch ungefähr 10 Mal lesen, glaube aber, dass ich es jetzt verstanden habe 😂
Wichtig ist das klitzekleine Wörtchen "und", dass ich zuerst unterschlagen hatte:
1.2 Änderungen
c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
(aa) ...
und
(bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Mein Mitleid mit den Kollegen, die solche Passagen formulieren müssen und noch größeres Mitleid mit denen, die es verstehen sollen (mich eingeschlossen).
am 19.08.2021 19:08
@der_münchner schrieb:Inwiefern sollte das EU-Recht vorgeben, dass Banken in ihren privatrechtlich organisierten Kontovereinbarungen für den Erlass der Kontoführungsgebühren Eingänge aus dem In- und Ausland gleich behandeln müssen?
Für SEPA-Überweisungen macht das EU-Recht in der Tat Vorgaben, siehe z.B. (!) hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/S/035_SEPA.html?view=renderHelp
Auch wenn gerne auf die EU geschimpft wird:
Es gibt viele verbraucherfreundliche EU-Regelungen, die entweder als selbstverständlich oder gar nicht wahrgenommen werden. Leider.
Weiteres Beispiel:
EU-Regelung zum Roaming. Auch das betrifft privatwirtschaftliches Handeln (von Mobilfunkanbietern).
19.08.2021 19:11 - bearbeitet 19.08.2021 19:26
19.08.2021 19:11 - bearbeitet 19.08.2021 19:26
@mySenf.cd schrieb:
@eneri81 schrieb:Ich habe eine Frage zum Mindestgeldeingang:
In den FAQs heißt es:
Berücksichtigt werden alle inländischen bzw. SEPA-Überweisungseingänge innerhalb eines Monats. ...
Nicht gewertet werden Bargeldeinzahlungen, Gutschriften aus dem Ausland ...Gilt nun eine Überweisung von einem belgischen Konto (mit IBAN) als SEPA Überweisung (wird für den Mindestgeldeingang gezählt) oder als Auslandsüberweisung (zählt nicht)?
Vielen Dank im Voraus,
Irene
Bei Eingängen aus dem EU-Ausland verstößt die Klausel mit ziemlicher Sicherheit gegen EU-Recht, zumindest bei SEPA-Transfers. Würde ich persönlich anfechten.
SEPA-Überweisungen werden doch berücksichtigt - und damit Belgien.
So, das wurde nun doppelt und dreifach geklärt. 😀
am 19.08.2021 19:21
@AdrianW schrieb:Hallo @SMTcomdirect,
beim Lesen der neuen AGB sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses ist es mir aufgefallen, dass das Vereinigte Königreich weiterhin als EWR-Mitgliedstaat und der Britische Pfund weiterhin als eine EWR-Währung aufgelistet werden, obwohl das Land seit dem 1. Januar ein Drittland geworden ist. Ich nehme an, dass das aus versehen nicht geändert wurde. Falls nein, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Und wenn doch, dann gäbe es eine Lücke im PLV: Es sind weiterhin SEPA-Überweisungen von/in das VK möglich. Bleiben diese kostenlos (bzw. kosten diese spätestens ab 1. November 1 € als Echtzeitüberweisungen) oder werden auch hier Entgelte eingeführt?
Mit dem VK (UK) wurden div. Übergangsregelungen vereinbart. Das könnte (Konjunktiv!) eine Erklärung sein.
Ob es auch eine zu Überweisungen gibt, weiß ich aber nicht.
Deshalb bin ich ebenfalls auf die Antwort der Comdirect gespannt.
am 19.08.2021 20:24
@SMT_Erik schrieb:
Wenn den aktuellen Änderungen nicht zugestimmt wird, wird der Vertrag bis auf weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt.
Was passiert, wenn die bisherigen Bedingungen irgendwann einmal ("bis auf weiteres") nicht mehr weiter geführt werden ? Werde ich dann erneut nach einer Zustimmung der neuen Bedingungen gefragt oder wird das Konto von der comdirect gekündigt? Oder resultiert daraus, das die alten Bedingungen, so lange bis der Kunde selbstständig kündigt, weitergeführt werden müssen?
Ist meine Visa Debit bei Nichtzustimmung ab 1.11. nicht mehr gültig ist und ich bekomme automatisch wieder eine kostenlose Visa Kredit? Die Debit ist beim alten Modell ja eigentlich kein Bestandteil. Die Visa Credit wiederum schon aber die hatte ich logischerweise vor dem 1.5. gekündigt.
am 19.08.2021 20:40
Hallo,
da ich nächste Woche nach Norwegen fahre: Kann man die neuen Konditionen auch früher hinnehmen? Würde sich in Bezug auf meine Visa Kreditkarte eher rechnen.