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Übertrag vom Comdirect-Depot der minderjährigen Tochter zum Comdirect-2.Depot der Eltern

Toni Erdmann
Experte
93 Beiträge

Hallo,

 

meine Tochter hat ein Comdirect-Depot mit Wertpapieren. Da sie gerade mit der Pubertät zu kämpfen hat, würde ich gerne das Depot an ein neu erichtetes 2. Comdirect-Depot (der Eltern) übernehmen. Ist das steuerfrei oder ist das wie ein Gläubigerwechsel? Hat da jemand mit Erfahrung? Danke euch und schönen Tag. LG Toni

44 ANTWORTEN

Toni Erdmann
Experte
93 Beiträge

Hallo Doktor,

 

das glaube ich nicht so ganz. Habe das schriftlich und heute nochmals in zwei Telefonaten mit der Comdirect erörtert. Außer die Berater waren so schwach und beurteilen es falsch. Hier geht es ja nicht um eine Nacht- und Nebelaktion. Trotzdem danke, an alle. Ich habe noch 9 Monate Zeit. Da kann sich vieles noch verbessern. Ansonsten lasse ich das den Steuerberater prüfen, wie mir im Telefonat auch empfohlen wurde. Was ich natürlich nicht will, dass die rund 25% Ertragssteuer fällig werden.

Danke - Beitrag kann geschlossen werden.

LG Toni

Crazyalex
Legende
7.680 Beiträge

Das mag jetzt undiplomatisch sein - aber ich sage es trotzdem ganz genau wie ich es denke:

Wenn die Lage so ist hast Du nicht "noch 9 Monate Zeit" sondern 17,25 Jahre was falsch gemacht.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Ertragsteuern (=Abgeltungsteuer) werden bei einem unentgeltlichen Übertrag nicht fällig. Bei einer unengeltliche Übertragung von Wertpapieren tritt der Beschenkte in die Fußstapfen des Schenkers und übernimmt also insbesondere dessen Anschaffungskosten.

 

Beispiel:

 

01.01.01

Schenker kauft Aktien für 10.000 €

 

01.01.05

Schenker schenkt Aktien an Beschenkten. Der Kurswert beträgt 15.000 €. Ertragsteuerliche passiert da gar nix (aber möglicherweise Schenkungsteuer; ist aber eine ganz andere Baustelle).

 

01.01.07

Beschenkter verkauft die Aktien an der Börse für 20.000 €

Es wird Abgeltungsteuer fällig für den Veräußerungsgewinn (=20.000 € - Anschaffungskosten 10.000 € = 10.000 €). 25% davon sind 2.500 € (KiSt und SolZ mal außen vor gelassen).

 

Ich hoffe, ich konnte helfen!

 

 

 

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

@Fix1 

Nur interessehalber:

Nehmen wir mal die Zahlen Deines Beispiels und hängen jeweils eine 0 dran, so dass die weiter oben erwähnte Freigrenze von 20.000 € sicher überschritten ist.

 

Würde dann im Fall eines Verkaufs durch den Beschenkten am 01.01.07 dieser die am 01.01.05 gezahlte Schenkungssteuer den Anschaffungskosten ganz oder teilweise hinzurechnen können?

 

Dies würde ja einerseits die wahren Verhältnisse aus seinem Blickwinkel korrekter abbilden, widerspräche aber andererseits dem immerwieder gebrauchten Bild der Fußstapfen.

Toni Erdmann
Experte
93 Beiträge

@Fix1  Danke, FIX1 - sehr hilfreicher Beitrag

 

@CrazyalexCrazy, woher deine Wut kommt, ich weiß es nicht, denn wir kennen uns nicht. Aber ich bin mir sicher, du meinst es gut und es ist einfach nur ein schlechter Tag.

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Hallo @GetBetter,

 

eine zwischenzeitlich gezahlte Schenkungsteuer würde die Anschaffungskosten nicht berühren und hätte daher keinen Einfluss auf die Höhe der Abgeltungsteuer.

 

Grund dafür: Bei der Schenkungsteuer handelt es sich um eine Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG, die nach dem Gesetzeswortlaut "weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden" darf.

Keine Chance! 😉

Crazyalex
Legende
7.680 Beiträge

@Toni Erdmann 

Keine Wut!

Nur klare und deutliche Worte...

 

Kein schlechter Tag (heute ist nicht Montag!) - sondern wirklich gut gemeint und sollte zum Reflektieren anstoßen.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Antonia
Mentor ★★★
2.625 Beiträge

Hallo @Toni Erdmann ,

 

so ganz kann ich den Grund deines Wunsches nicht verstehen. Muss ich auch nicht, es wäre nur leichter einen möglichen Tipp zu geben.

 


@Toni Erdmann  schrieb:

Hallo,

 

meine Tochter hat ein Comdirect-Depot mit Wertpapieren. Da sie gerade mit der Pubertät zu kämpfen hat, würde ich gerne das Depot an ein neu erichtetes 2. Comdirect-Depot (der Eltern) übernehmen. Ist das steuerfrei oder ist das wie ein Gläubigerwechsel? Hat da jemand mit Erfahrung? Danke euch und schönen Tag. LG Toni


 

Der Sinn erschließt sich mir nicht.

Ein Kind zwischen dem 7. und 18. LJ ist beschränkt geschäftsfähig. 

Das heißt, das Kind darf bis zum 18. LJ sowieso nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten wirksam Geschäfte abschließen.

 

Das Kindesdepot auf ein Elterndepot umzuschichten, ist meines Wissens nicht möglich.

Falls doch, ist das sicherlich zu handhaben, wie unter Fremden.

Was dabei steuerlich zu beachten ist, kann hier keiner beantworten, da sämtliche notwendigen Eckdaten dazu fehlen.

 

Vielleicht ist es eine Option, ein weiteres Elterndepot im Sinne des Kindes anzulegen und dort alle künftigen Einzahlungen zu tätigen. Damit könnte ein möglicher größerer Schaden verhindert werden.

 

Keine Beratung! Trotzdem sollten wir auch mal zurück denken, wie wir in diesem Alter waren, bzw, was wir von unseren Eltern hielten. Und, warum haben unsere Eltern gehandelt, wie sie gehandelt haben? Sie haben uns geliebt und ihr bestes gegeben!

Sind wir denn nicht alle auch recht ordentliche lebens- und liebesfähige Menschen geworden?

 

Pubertät ist übrigens ganz normal und geht vorüber. 

Genauso wie Mittellebenskrise und Wechseljahre und senile Infantilität und...

 

😂

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Toni Erdmann

Das ist nett und nehme das auch gerne mit, @Crazyalex .

Aber wir reflektieren schon etwas länger und ich schreibe in diese Community, um Finanzauskünfte/hilfe zu bekommen. Für das andere Thema haben wir sicherlich auch jemanden. Und da würde ich es auch gerne lassen. Da brauch ich nicht noch einen Tritt von einem Fremden in den Allerwertesten, was ich alles falsch mache seit 17 Jahren. Ich wünsche dir und deiner Familie, dass immer alles glatt läuft.

LG Toni

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

@Antonia  schrieb:

 

Das Kindesdepot auf ein Elterndepot umzuschichten, ist meines Wissens nicht möglich.

Falls doch, ist das sicherlich zu handhaben, wie unter Fremden.

Was dabei steuerlich zu beachten ist, kann hier keiner beantworten, da sämtliche notwendigen Eckdaten dazu fehlen.


Ich hatte die steuerlichen Folgen hinsichtlich Ertragsteuern auf der einen Seite und Schenkungsteuer auf der anderen Seite skizziert. Ganz viele Eckdaten braucht man dazu nicht. Nichts für ungut! 😉