Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zinseinzug auf dem Verrechnungskonto

feymo
Autor ★
6 Beiträge

Guten Morgen liebe Community,

 

heute habe ich auf meinem Verrechnungskonto einen Einzug von Zinsen für 31.12.19 - 31.03.20 in Höhe von 11 % = 27,56 € gesehen. Komischerweise, war mein Verrechnungskonto nie im Minus, vielleicht mal für ein paar Stunden, bis der Übertrag vom Tagesgeldkonto umgebucht wurde.

Habt Ihr da Ideen wo ich die Prozedur nachlesen kann?

 

Danke.

89 ANTWORTEN

Floppy85
Mentor ★
1.374 Beiträge

Andersrum wird es Leute geben, die sich aufregen, wenn sie nicht verfügen könnten, obwohl der Geldeingang quasi schon sichtbar/terminiert ist. Man kann es nunmal nicht Allen Recht machen - aber man könnte sich einfach grundlegendes Wissen aneignen, um genau solche Dinge zu vermeiden. Ich halte Nichts davon, die Kunden zu pampern und zur Unselbstständigkeit zu erziehen.

CurtisNewton
Legende
4.859 Beiträge

Wer den besonderen Kick möchte kann das  ganze noch mit auswärtigen Lagerstellen kombinieren. Mir ist nämlich folgender Fauxpas passiert:

 

Zwei Transaktionen am 21.12, einmal nasdaq und einmal tradegate.

 

valuta nasdaq T+2 = 26.12

valuta tradegate T+2 = 27.12

 

Blöd aber auch dass sich die USA keine zwei Feiertage leisten können.

 

--------------------
"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

mySenf.cd
Experte ★
167 Beiträge

Ich bin selbst auch schon zwei oder drei Mal auf die späte Valuta hereingefallen, was auf die wirklich kundenunfreundliche und verwirrende Anzeige bei comdirect zurückzuführen ist (und ein bisschen auf meine Vergesslichkeit). 

 

Allerdings habe ich die Zinsbelastung jedes Mal wieder erfolgreich zurückgefordert, da es ein entsprechendes BGH-Urteil gibt, auf das man verweisen kann.

 

Begründung:

Es ist irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der Angabe des Saldos aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann. Der BGH hat Zinsen, die eine Bank ihrem Kunden wegen dieses Sachverhalts sowohl bei Kontoauszügen als auch bei Auskünften am Geldautomaten entschieden (BGH Az. I ZR 87/04 vom 11.01.2007, BGH – I ZR 86/00 vom 27.06.2002) belastet, für unzulässig erklärt.

 

Bei der comdirect trifft das jedenfalls auf die Darstellung in der Kontoauskunft zu, die ich über FinTS (Homebanking-Software) erhalten hatte. In der App ist das aber meines Wissens auch nicht anders. Man kann auch eine Saldenbestätigung für den fraglichen Tag anfordern (Konto & Karte > Saldenanzeige) und selbst auf dieser fehlt jeglicher Hinweis auf die spätere Valuta.

 

Vielleicht hilft das ja jemandem weiter.

Floppy85
Mentor ★
1.374 Beiträge

Also anstatt daraus zu lernen, wie es richtig ist, macht man dann immerwieder den gleichen Fehler, um dann jedesmal einen Paragraphen rauszuholen ? Man verfügt dann also trotzdem und wütet dann rum wegen 3,78 € Minus und holt ein BGH - Urteil raus, um dann wie die berühmte Taube auf dem Schachbrett rumzustolzieren ?

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

Also anstatt daraus zu lernen, wie es richtig ist, macht man dann immerwieder den gleichen Fehler, um dann jedesmal einen Paragraphen rauszuholen ? Man verfügt dann also trotzdem und wütet dann rum wegen 3,78 € Minus und holt ein BGH - Urteil raus, um dann wie die berühmte Taube auf dem Schachbrett rumzustolzieren ?


...und dann kommt ein Thread "Die Codi hat mir grundlos gekündigt!" 🤣

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Floppy85
Mentor ★
1.374 Beiträge

😄 mir wäre das zu mühsam, ständig einen Feldzug zu starten, weil ich über ein paar Hundert € Ausschüttung erst 2 Tage später verfügen kann ... dabei weiß ich, dass ich vielleicht Renditemäßig mehr rausgeholt habe, wie auf einem Tagesgeldkonto mit 4%. Also mathematisch macht es absolut keinen Sinn, nur um 2 Tage Zinsvorteil mitnehmen zu können ... dafür tippe ich keine Email mit BGH Urteilen ! Aber die gleichen Leute schauen auch auf die Atomuhr, nur um den Nachbarn zu verpetzen, der 22:01 Uhr noch etwas zu laut war.

mySenf.cd
Experte ★
167 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

Also anstatt daraus zu lernen, wie es richtig ist, macht man dann immerwieder den gleichen Fehler, um dann jedesmal einen Paragraphen rauszuholen ? Man verfügt dann also trotzdem und wütet dann rum wegen 3,78 € Minus und holt ein BGH - Urteil raus, um dann wie die berühmte Taube auf dem Schachbrett rumzustolzieren ?


Das ist ja super, dass du mich jetzt blöd anmachst, anstatt meinen Beitrag richtig zu lesen, mit dem ich eigentlich nur helfen wollte. 

Zudem könnte man ja auch monieren, dass die comdirect nichts an ihrem Verfahren ändert, obwohl sie dadurch seit Jahren gegen das BGH-Urteil verstößt. Daran hast du nichts auszusetzen?

mySenf.cd
Experte ★
167 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

 Aber die gleichen Leute schauen auch auf die Atomuhr, nur um den Nachbarn zu verpetzen, der 22:01 Uhr noch etwas zu laut war.


Hm. Seit wann ist es hier Usus geworden, andere Forenteilnehmer wegen ihrer Beiträge persönlich anzugreifen?

 

 Du findest das unsinnig? Schön, kannst du ja schreiben. Aber warum beleidigst du mich?

AlexHarvey
Autor ★★
31 Beiträge

richtig @mySenf.cd die Banken tricksen immer wieder und dagegen muss man sich wehren auch wenn es nervt 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@mySenf.cd  schrieb:

@Floppy85  schrieb:

Also anstatt daraus zu lernen, wie es richtig ist, macht man dann immerwieder den gleichen Fehler, um dann jedesmal einen Paragraphen rauszuholen ? Man verfügt dann also trotzdem und wütet dann rum wegen 3,78 € Minus und holt ein BGH - Urteil raus, um dann wie die berühmte Taube auf dem Schachbrett rumzustolzieren ?


Das ist ja super, dass du mich jetzt blöd anmachst, anstatt meinen Beitrag richtig zu lesen, mit dem ich eigentlich nur helfen wollte. 

Zudem könnte man ja auch monieren, dass die comdirect nichts an ihrem Verfahren ändert, obwohl sie dadurch seit Jahren gegen das BGH-Urteil verstößt. Daran hast du nichts auszusetzen?


@mySenf.cd 

 

Dann solltest du nicht nur ein BGH-Urteil zitieren sondern auch mal lesen und verstehen.

 

Das ist die Urteilszusammenfassung:

"Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wert- stellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann"

 

Es geht mithin also NUR um Kontoauszüge. Bei der Comdirect ist dies der monatliche Finanzreport.

 

Unter "Wichtige Hinweise" im monatlichen Finanzreport erfährt der geneigte Leser folgendes:

"3. Ihre Kontodisposition

Der Kontostand berücksichtigt nicht die Valuta (Wertstellung) der einzelnen Buchungen. Das bedeutet, dass der angezeigte Kontostand nicht dem tatsächlichen Kontoguthaben entsprechen muss und bei Verfügungen möglicherweise Zinsen für die Inanspruchnahme einer eingeräumten oder geduldeten Kontoüberziehung anfallen können. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Disposition daher ggf. die Wertstellungen der Kontoumsätze der letzten Tage."

 

Die Bank nutzt den möglichen Spielraum aus, verstösst aber ganz offensichtlich nicht gegen geltendes Recht.

 

Die Anzeige des täglichen Kontostands - wie von der Comdirect praktiziert - ist nicht unrichtig, denn er gibt das für den Kunden verfügbare Tagesguthaben zutreffend wieder, das von den für die Zinsberechnung maßgeblichen Zwischensalden zu unterscheiden ist.

Das Habensaldo des Bankkunden auf dem Konto stellt eine Forderung aus unregelmäßiger Verwahrung nach § 700 BGB

dar.

 

Deine Erstattungen erfolgten mit Sicherheit auf dem Kulanzweg; ein Rechtsanspruch besteht nicht.