am 14.01.2019 20:23
Guten Abend zusammen, ich habe eine Frage zur Vorabpauschale bei einem Sparplan mit unterjährigen Zukäufen. Ich nehme folgendes Szenario an:
- Thesaurierender Aktienfond
- Start des Sparplans zum 01.01.2019 mit 10.000 €
- Quartärliche Zukäufe á 100 €
- Stetige Wertzunahme
- Basisfaktor = 1 %
Der Depotwert würde im Jahresverlauf dann z. B. so aussehen:
1. 01.01.2019 - 10.000 €
2. 01.04.2019 - 10.150 € (100 € Zukauf, 50 € Gewinn)
3. 01.07.2019 - 10.300 € (100 € Zukauf, 50 € Gewinn)
4. 01.10.2019 - 10.500 € (100 € Zukauf, 100 € Gewinn)
5. 01.01.2020 - 10.650 € (100 € Zukauf, 50 € Gewinn)
So wie ich es überall lese wird die Vorabpauschale bei jedem Kauf neu berechnet und um 1/12 mal der Anzahl der Vormonate vermindert. Ich lese allerdings nicht, dass die vorherige Pauschale auch nur bis zu diesem Kauf gilt. Muss ich nun also folgendes Szenario annehmen?
1. 10.000 € * 1 % * 12/12 = 100 €
2. 10.150 € * 1 % * 9/12 = 76,13 €
3. 10.300 € * 1 % * 6/12 = 65 €
4. 10.500 € * 1 % * 3 /12 = 26,25 €
Was eine Gesamtvorabpauschale von 267,38 € ergibt. Nach meinem Verständnis ist die Vorabpauschale dann für einige Monate mehrfach berechnet
Nach meiner Logik müsste folgendes gelten:
1. 10.000 € * 1 % * 3/12 = 25 €
2. 10.150 € * 1 % * 3/12 = 25,38 €
3. 10.300 € * 1 % * 3/12 = 25,75 €
4. 10.500 € * 1 % * 3/12 = 26,25 €
Gesamtvorabpauschale 102,38 €
Diese Berechnung macht m. E. mehr Sinn, da die Vorabpauschale nur solange gültig ist, bis sie neu berechnet wird. Leider sind die entsprechenden Texte, die man so findet, in der Hinsicht nicht eindeutig geschrieben.
Kann jemand von euch Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
17.01.2020 10:27 - bearbeitet 17.01.2020 10:28
17.01.2020 10:27 - bearbeitet 17.01.2020 10:28
Für meine Antwort drehe ich mal etwas an der Reihenfolge deines Beitrags...
@Ihr Nickname schrieb:Wie man das berechnet weiß ich natürlich, aber danke nochmal für die Zusammenfassung.
gut.
Dann rechne doch mal!
...und vergleiche Dein Ergebnis mit dem der Codi. Wenn es übereinstimmt=gut.
@Ihr Nickname schrieb:Die setzt sich aber doch aus dem Anfangsbestand am 1.1. und den Zukäufen zusammen... Wieso ist das denn plötzlich "Special Interest", wenn man nachvollziehen will, ob die abgerechnete Steuerlast korrekt berechnet wurde?
Weil das am Ende (so gut wie) egal ist. Weil es nämlich am Ende (=also beim Verkauf) verrechnet wird.
Vorabsteuer richtg -> alles gut
Vorabsteuer zu hoch -> zu hoher Betrag wird verrechnet -> gleicht sich aus
Vorabsteuer zu niedrig-> zu niedriger Betrag wird verrechnet -> gleicht sich aus
Und obendrein sind die Beträg um die es hier bei der Vorabsteuerpauschale geht zudem pillepalle.
Gruß Crazyalex
am 17.01.2020 10:33
@Ihr Nickname schrieb:Wieso will das nicht jeder?
Weil's absolut unwichtig ist.
Zur Erinnerung: Bei der Besteuerung der Vorabpauschale handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die zukünftig beim Verkauf anfallende Steuer.
Und die wenigsten haben Lust seitenlange Zahlenkolonnen zu kontrollieren die sich üblicherweise in der Größenordnung weniger Euros bewegen.
Selbst für den Fall, dass sich irgendwer um 10 Euro verrechnet wird es beim späteren Verkauf ja ohnehin angerechnet und gleicht sich aus.
Daher hinkt auch Dein Vergleich mit dem Handwerker. Der wird für Abschlagszahlungen auch keine detaillierte Aufschlüsselung der Tätigkeiten vornehmen, sehr wohl aber in der Endabrechnung.
Und um das Beispiel auf die Spitze zu treiben:
Deiner Logik folgend müsste ja bei dem steuerlich viel interessanteren Verkauf von Wertpapieren auch jede Tranche einzeln inkl. jeweiligem Gewinn und anfallender Steuer aufgeführt werden.
Auch das macht keine mir bekannte Bank.
am 18.01.2020 23:42
@GetBetter schrieb:
Auch das macht keine mir bekannte Bank.
Das finde ich sehr schade.
Ich sehe ein, dass es erst beim Verkauf wirklich relevant wird und verstehe, dass es deshalb die wenigsten Leute interessiert.
Mein Beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass ich eine korrekte Abrechnung haben will. Es stimmt aber natürlich, dass es am Ende ggf. "korrigiert" wird, von daher sehe ich auch die Kritik daran ein.
Trotzdem muss ich natürlich eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung haben, schon alleine wenn der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist und es dann vom Konto abgeht. Die Werte fließen dann in meine Steuererklärung ein und da möchte ich die einfach korrekt haben. Ich stelle mich dann eben darauf ein, dass ich den Service nicht von meiner Depotbank bekomme.
Um das Thema abzuschließen: Ich rechne es selbst aus und kontrolliere es so. Solange das alles iO ist, gibt es vermutlich keine weiteren Probleme.
Ich bin gespannt, wie codi reagiert, falls es doch mal zu einer Fehlberechnung kommt.