07.01.2023 14:28 - bearbeitet 13.12.2025 13:10
Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.
Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!
Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.
Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.
Schön, nicht?
Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% und für 2025 auf 2,53% festgelegt.
Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2025 einen Wert von 100€ gehabt.
Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,53% = 1,771€ (100 * 0,7 * 0,0253).
Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,771€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,771), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2025 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).
Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).
Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!
Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!
Hier mal 5 Berechnungen für 2025 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).
1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 102€ |
| Wertzuwachs | 2€ |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 1,771€ |
2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 101€ |
| Wertzuwachs | 1€ |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag) |
3. ausschüttender Fonds - gute Performance
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 101€ |
| Ausschüttung je Anteil | 2€ |
| Wertzuwachs | 3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung) |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen) |
4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 102€ |
| Ausschüttung je Anteil | 1€ |
| Wertzuwachs | 3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung) |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 0,771€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen) |
5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 100€ |
| Ausschüttung je Anteil | 1€ |
| Wertzuwachs | 1€ (1€ aus Ausschüttung) |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€) |
Wie wird besteuert?
Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!
Wann wird besteuert?
Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2025 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2026 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2026).
Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?
Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".
Wie wird beim Verkauf besteuert?
Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .
Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?
Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).
Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?
Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).
Wie wird die Steuer eingezogen?
Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.
Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?
Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.
Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.
Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.
Letzte Bearbeitung: 13.12.2025, Ergänzung/Anpassung für Vorabpauschale 2025
am 24.01.2026 01:22
Die Vorabpauschale ist aus steuerlicher Sicht ein zugeflossener Gewinn und wird auch wie ein solcher behandelt. Die Tatsache, dass er nur fiktiv ist, ändert daran nichts. Insofern gibt es auch keine Unterscheidung zwischen "Steuer auf normale Gewinne" und "Steuer auf die Vorabpauschale".
Die Antwort auf Deine beiden Fragen lautet also "Ja".
27.01.2026 10:35 - bearbeitet 27.01.2026 10:35
Da mittlerweile die Welle der Vorabpauschalen über meine Depots rollt -) fallen mir doch deutliche Unterschiede bei der Ausgestaltung der zur Verfügung gestellten Abrechnungen auf. Bei ING und FlatEx wird detailliert aufgeschlüsselt wieviel Pauschale nominal erhoben wird, mit und ohne Teilfreistellung usw..
Bei Comdirect ist man offensichtlich der Meinung, das jeder Anleger die Höhe kennt oder sie sich zumindest selbst aus dem erhobenen Endbetrag berechnen kann. Selten ein liebloseres Dokument erhalten - Chapeau.
Zu allem Elend habe ich mir auch noch einen Eigentor geschossen. Ende Dezember bin ich mit einem höheren Betrag in den LU1022395633 eingestiegen, mit dem schönenen Nebeneffekt, dass sich die Wertsteigerung seither im nicht nennenswerten Promillebereich bewegt, ich im Gegenzug (erdichtete) Steuern bezahlen darf. Hat zumindest den Lerneffekt derartige Papiere nur am Jahresbeginn zu kaufen um wenigstens eine Chance zu haben den geforderten Obolus auch erwirtschaften zu können. Wenn unser Staat nur immer so klug und weitsichtig agieren würde.........
27.01.2026 10:53 - bearbeitet 27.01.2026 11:32
27.01.2026 10:53 - bearbeitet 27.01.2026 11:32
@ttplayer schrieb:
Zu allem Elend habe ich mir auch noch einen Eigentor geschossen. Ende Dezember bin ich mit einem höheren Betrag in den LU1022395633 eingestiegen, mit dem schönenen Nebeneffekt, dass sich die Wertsteigerung seither im nicht nennenswerten Promillebereich bewegt, ich im Gegenzug (erdichtete) Steuern bezahlen darf. Hat zumindest den Lerneffekt derartige Papiere nur am Jahresbeginn zu kaufen um wenigstens eine Chance zu haben den geforderten Obolus auch erwirtschaften zu können. Wenn unser Staat nur immer so klug und weitsichtig agieren würde.........
Du zahlst nur anteilig - für jeden angebrochenen Monat.
Gruß Crazyalex
27.01.2026 10:57 - bearbeitet 27.01.2026 10:57
Hmmm, das war mir dann so nicht ganz klar. Damit sind wir dann wieder bei dem lieblosen Dokument der Comdirect, wo außer der den Anteilen und der Endsumme sonst rein gar nichts aufgeführt ist.
am 27.01.2026 13:37
@ttplayer schrieb:Hmmm, das war mir dann so nicht ganz klar. Damit sind wir dann wieder bei dem lieblosen Dokument der Comdirect, wo außer der den Anteilen und der Endsumme sonst rein gar nichts aufgeführt ist.
Ich fürchte, ich muss Deine Euphorie über das entsprechende Dokument der ING etwas trüben. Die Angabe der Vorabpauschale mit acht (!) Nachkommastellen suggeriert eine Ausführlichkeit, die schlicht nicht gegeben ist. Im Gegenteil – es führt die Empfänger auf eine Fährte, die bei vielen Anlegern mehr Fragen aufwerfen dürfte, als sie Antworten gibt.
Das gilt zumindest für solche Fälle, in denen ein ETF aktiv bespart wird, möglicherweise aber auch bei Dir, wo sich der Bestand im Jahresverlauf aufgrund eines Einmalkaufs geändert hat.
Du kannst ja mal spaßeshalber die in Deiner Abrechnung genannte Anzahl ("Nominale") mit der angegebenen "Vorabpauschale per Stück" multiplizieren und dann Dein Ergebnis mit der auf der 2. Seite ausgewiesenen Gesamt-Vorabpauschale vergleichen und dann berichten, ob die Zahlen übereinstimmen.
27.01.2026 14:03 - bearbeitet 27.01.2026 14:04
Nein die stimmen nicht überein, woran es liegt hat sich mir auf die Schnelle jetzt aber auch nicht erschlossen.
@GetBetter, ich würde mich über eine Erhellung freuen.
27.01.2026 14:25 - bearbeitet 27.01.2026 14:44
27.01.2026 14:25 - bearbeitet 27.01.2026 14:44
@ttplayer schrieb:Nein die stimmen nicht überein, woran es liegt hat sich mir auf die Schnelle jetzt aber auch nicht erschlossen.
@GetBetter, ich würde mich über eine Erhellung freuen.
Sehr gerne. Die Antwort hätte ich natürlich auch im meinem vorherigen Beitrag schon mitliefern können, aber es geht nichts über selbstgemachte Erfahrungen 😉
Es handelt sich um exakt den Punkt, der vorhin schon von @Crazyalex erwähnt wurde: Für unterjährig gekaufte Anteile fällt nur ein zeitgewichteter Anteil der Vorabpauschale an. Solltest Du tatsächlich erst im Dezember eingestiegen sein (vorher also keine Anteile dieses Papiers mehr im Depot gehabt haben), dann dürfte die von der ING abgerechnete Vorabpauschale exakt einem Zwölftel des von Dir selber errechneten Ergebnisses betragen.
Bei Sparplan-Anlegern mit Jahresanfangsstand und üblicherweise zwölf Nachkäufen innerhalb eines Jahres ist die Sache dagegen deutlich komplizierter nachzuvollziehen.
Und damit komme ich nochmal auf die von Dir anfänglich geäußerte Kritik zurück:
Damit sind wir dann wieder bei dem lieblosen Dokument der Comdirect, wo außer der den Anteilen und der Endsumme sonst rein gar nichts aufgeführt ist.
Für die ING-Abrechnungen gilt exakt das gleiche. Zwar sind dort zusätzliche Informationen aufgeführt, die haben aber für die Prüfung bzw. das bessere Verständnis keinerlei Mehrwert. Hilfreich wären die allenfalls, wenn während des kompletten Jahres kein Zukauf stattfinden würde. Dann besteht die zusätzliche Information in der Ausweisung des Quotienten aus Gesamt-Vorabpauschale und Nominale.
Trivial, sieht aber offenbar beeindruckend aus.
am 27.01.2026 14:33
@GetBetter schrieb:Es handelt sich um exakt den Punkt, der vorhin schon von @Crazyalex erwähnt wurde: Für unterjähig gekaufte Anteile fällt nur ein zeitgewichteter Anteill der Vorabpauschale an. Solltest Du tatsächlich erst im Dezember eingestiegen sein (vorher also keine Anteile dieses Papiers mehr im Depot gehabt haben), dann dürfte die von der ING abgerechnete Vorabpauschale exakt einem Zwölften des von Dir selber errechneten Ergebnisses betragen.
Bei Sparplan-Anlegern mit Jahresanfangsstand und üblicherweise zwölf Nachkäufen innerhalb eines Jahres ist die Sache dagegen deutlich komplizierter nachvollziehen.
Die Sparkassen machen das eher vorbildlich.
Da wird die VAP für den alten Bestand und jeden unterjährigen Kauf getrennt ausgewiesen.
Da kann man das auf den Cent genau nachvollziehen.
Das ist jetzt natürlich keine Empfehlung deshalb die hohen Gebühren in Kauf zu nehmen. 😞
am 27.01.2026 14:34
Danke für die Erklärung, von allein wäre ich da sicherlich nicht drauf gekommen. In erster Linie bin ich eher geneigt, die auf den Dokumenten aufgeführten Daten als korrekt anzunehmen. Das Nachrechnen spare ich mir in diesen Fällen - ist vielleicht ein Fehler.
Bei FlatEx werden tatsächlich die einzelnen Monate jeweils extra mit dem entsprechenden Wert aufgeschlüsselt. Trotzdem finde ich nur einfach den Endbetrag auszuwerfen so wie die Comdirect das macht, auch nicht in Ordnung.
am 27.01.2026 15:03
@ttplayer schrieb:Trotzdem finde ich nur einfach den Endbetrag auszuwerfen so wie die Comdirect das macht, auch nicht in Ordnung.
Im Grunde bin vollkommen Deiner Meinung. Interessant finde ich nur, dass eine solche Forderung regelmäßig im Zusammenhang mit der Vorabpauschale geäußert wird, aber praktisch nie für Verkaufsabrechnungen.
Wenn jemand 100 Anteile eines ETFs verkauft, die zuvor in vielen unterschiedlich großen Sparplan-Portionen ins Depot geandert sind, dann kriegt er eine Abrechnung, in der ein Gesamtgewinn und eine darauf aufbauende Steuerermittlung ausgewiesen ist. Dieser Gesamtgewinn resultiert aber aus der Summe vieler jeweils verschieden großer Einzelgewinne.
Noch nie habe ich eine Abrechnung oder auch nur die Forderung nach einer solchen gesehen, in der diese Summenbildung kleinteilig aufgelistet wird. Jeder nimmt das Ergebnis stillschweigend zur Kenntnis und vertraut darauf, dass schon alles passen werde. Allenfalls einige Nerds rechnen vielleicht mit Excel nach (wenn sie denn zuvor gewissenhaft die dafür notwendige Datenpflege betrieben haben).
Was also macht diese Information bei der Vorabpauschale so viel interessanter als bei Verkäufen?
Aber ich bin schon ruhig, wir schweifen nämlich vom Thema ab.