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Vorabpauschale (aktualisiert für 2025)

293 ANTWORTEN

ttplayer
Experte ★
154 Beiträge

Das wiederum ist natürlich nachvollziehbar, denn wie sollte Flatex die Vorabpauschale berücksichtigen können, wenn die ING diese noch nicht berechnet und folglich wohl auch noch nicht übermittelt hat

Nachweislich anhand der mir vorliegenden Bestätigungen bzgl. des Übertrags wurden die kompletten Anschaffungsdaten übermittelt, alleine daraus wäre ersichtlich, dass sicherlich Vorabpauschale besteuert worden ist. 

 

Die Frage ist, welche Steuerdaten die ING im Rahmen dieses kürzlich durchgeführten Übertrages überhaupt gemeldet hat. Die ING muss ja gewusst haben, dass im Moment des Übertrages keine endgültigen Daten bekannt waren, da zumindest deren eigene VAP-Berechnung noch ausstand.

Ebenso interessant wäre, was bei einem ETF-Verkauf am 02.01.2026 und ohne vorherigen Depotwechsel passiert bzw. passiert wäre.

  • Anrechnung nur der Vorabpauschalen ab dem vorletzten Jahr mit späterer Korrektur
  • Zahlung der kompletten Kapitelertragssteuer+SolZ ohne Anrechnung irgendeiner gezahlten Vorabpauschale und spätere Korrektur

Ich tippe mal auf keine Korrektur, da ja dann bei der Festsetzung der Vorabpauschale nur der Ultimo des Vorjahres interessant ist und explizit für den Zeitpunkt der tatsächlichen Festsetzung noch zu prüfen wäre, ob ich die Anteile überhaupt noch habe und wenn ja wie viele davon.

 

Losgelöst von Deinem konkreten Fall sollte man sich die Frage stellen, ob solche eine inflationäre Übertragerei wirklich sein muss. Falls es nicht um einen grundsätzlichen Anbieterwechsel geht weil man die Kundenverbindung mit dem bisherigen Broker komplett beenden will und einigen Spezialfällen (z.B. weil der ETF beim bisherigen Broker aufgrund limitierter Anzahl der Handelsplätze nicht mehr gehandelt werden kann) kann man sich solche Dinge nämlich problemlos ersparen.

Das sehe ich allerdings anders. Wo bitte ist denn der Unterschied ob ich jetzt Aktien zwischen zwei Depots hin und her schiebe oder Geld vom einen Giro-Konto auf mein anders Giro-Konto bei einer anderen Bank - Sinnhaftigkeit mal außen vor?

 

Ich glaube nicht dass hier die Wertpapiere durch den Bankangestellten in der sprichwörtlichen Aktentasche von einem Bankenturm in Frankfurt in den auf der gegenüberliegenden Straßenseite getragen werden. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Zudem gibt es die Möglichkeit doch, warum sollte man die dann nicht nutzen? 

 

So oder so, Fakt ist es hakt.

 

 

GetBetter
Legende
8.303 Beiträge

@ttplayer  schrieb:

Das wiederum ist natürlich nachvollziehbar, denn wie sollte Flatex die Vorabpauschale berücksichtigen können, wenn die ING diese noch nicht berechnet und folglich wohl auch noch nicht übermittelt hat

Nachweislich anhand der mir vorliegenden Bestätigungen bzgl. des Übertrags wurden die kompletten Anschaffungsdaten übermittelt, alleine daraus wäre ersichtlich, dass sicherlich Vorabpauschale besteuert worden ist. 


Vermutung: Die ING hat bestätigt die kompletten Anschaffungsdaten übermittelt zu haben – zumindest alle, die ihr zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Dass da noch welche kommen, war zwar evtl. absehbar (vielleicht auch nicht, wir kennen die WKN nicht), wurde vom System aber zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bestätigung nicht überprüft.

Wortklauberisch könnte man sogar hinterfragen, ob Vorabpauschalen in den Anschaffungsdaten enthalten sind oder ob diese gesondert übermittelt werden.

 


@ttplayer  schrieb:

Ebenso interessant wäre, was bei einem ETF-Verkauf am 02.01.2026 und ohne vorherigen Depotwechsel passiert bzw. passiert wäre.

  • Anrechnung nur der Vorabpauschalen ab dem vorletzten Jahr mit späterer Korrektur
  • Zahlung der kompletten Kapitelertragssteuer+SolZ ohne Anrechnung irgendeiner gezahlten Vorabpauschale und spätere Korrektur

Ich tippe mal auf keine Korrektur, da ja dann bei der Festsetzung der Vorabpauschale nur der Ultimo des Vorjahres interessant ist und explizit für den Zeitpunkt der tatsächlichen Festsetzung noch zu prüfen wäre, ob ich die Anteile überhaupt noch habe und wenn ja wie viele davon.


Ich meine über einen solchen Fall gelesen zu haben, möglicherweise sogar in diesem Thread. An das Ergebnis kann ich mich nicht erinnern, alles andere als eine nachträgliche Korrektur würde mich aber überraschen.

 


@ttplayer  schrieb:

Wo bitte ist denn der Unterschied ob ich jetzt Aktien zwischen zwei Depots hin und her schiebe oder Geld vom einen Giro-Konto auf mein anders Giro-Konto bei einer anderen Bank - Sinnhaftigkeit mal außen vor?


Der Unterschied ist mehr als offensichtlich, oder hast Du Dich im Rahmen einer banalen Überweisung von einem Konto auf ein anderes jemals mit Steuern auseinandersetzen müssen? Da wird der Betrag auf einem Konto erhöht und auf dem anderen entsprechend reduziert, ohne dass irgendwelche Tax-IDs mitgeliefert müssten.

ttplayer
Experte ★
154 Beiträge

Die Abweichung von 1,45 Euro hat mir nach wie vor keine Ruhe gelassen. Nach erneuter Durchsicht der Wertpapierabrechnung sind mir in der ersten Zeile die Ordergebühren von insgesamt 7,90 € aufgefallen (5,90 € Provision, 2,00 € Clearing.

 

FlatEx hat den Veräußerungsgewinn mit 3282,24 Euro korrekt ausgewiesen, alle nachfolgenden Berechnungen und die entsprechenden Werte basierend auf 3274,34 € (3282,24 € - 7,90 €) berechnet. Damit kommt man dann punktgenau auf die einbehaltenen 585,74 €.

 

Offensichtlich bin ich Opfer eine maximal unübersichtlich dokumentierten Abrechnung geworden......tstststs.

 

Nichtsdestotrotz habe ich den Kundensupport angeschrieben wegen den nicht angerechneten Vorabpauschalen für 2024 und 2025.

 

 

GetBetter
Legende
8.303 Beiträge

Da in einem anderen Thread aktuell wieder eine Diskussion über die korrekte Berechnung der Vorabpauschale läuft, versuche ich dieses Thema jetzt mal dadaurch zu erschlagen, dass ich einfach meinen selbstgebastelten Excel-Rechner zum Nachbauen zur Verfügung stelle.

Das Ganze sieht dann so aus:

 

GetBetter_0-1778333747570.png

 

Nur in den gelben Feldern müssen Daten eingetragen werden:

  • C2: Klarer Fall – einzutragen ist das Kalenderjahr um das es gehen soll.
  • C3: Höhe des Basiszinses für ebenjenes Kalenderjahr.
  • E5 und E6: Der erste bzw. letzte Rücknahmepreis im jeweiligen Jahr. Als Quelle nutze ich dafür üblicherweise ariva.de, onvista.de (als Handelsplatz bitte jeweils die Fondsgesellschaft auswählen) oder den Emittenten.
  • E7: Die Summe aller Beträge, die während des Kalenderjahres pro Anteil ausgeschüttet wurden. Dafür nutze ich die Werte (Betrag je Anteil sowie Devisenkurs), die in den einzelnen Abrechnungen des Brokers verwendet wurden.
  • E15: Höhe der Teilfreistellung des Fonds (0% / 15% / 30%)
  • E17: Anzahl der Anteile, die am Jahresanfang bereits im Depot lagen
  • E18 bis E29: Anzahl der Anteile, die im jeweiligen Monat zugekauft wurden, egal ob per Einmalkauf doder Sparplan.

Was wird berechnet?

  • E8 bis E13: Prüfung, ob irgendwelche Sonderrgeln greifen, durch die die Vorabpauschale gedeckelt würde oder gar entfällt. Diese Zeilen haben keinen speziellen Informationsgehalt und sind bei mir daher ausgeblendet.
  • E14: Die Vorabpauschale je Anteil.
  • E17 bis E29: Summe der Vorabpauschalen, die für die bereits am Jahresanfang gehaltenen bzw. während des Jahres im jeweiligen Monat hinzugekauften Anteile, anfallen.
  • E30: Anzahl der Anteile, die am Jahresende im Depot liegen müssten (dient in erster Linie der Möglichkeit kontrollieren zu können, ob die Einzragungen in den Zellen E17 bis E29 passen).
  • E31: Gesamtsumme der Vorabpauschale für dieses Jahr. Zur Erinnerung: Die Vorabpauschale entspricht dem fiktiven Gewinn.
  • E32: Steuerbemessungsgrundlage des fiktiven Gewinns. Diese entspricht der Vorabpauschale unter Berücksichtigung der anzusetzenden Teilfreistellung. Falls ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist, dann wird der Wert E32 von diesem Freibetrag abgezogen.
  • E33: Höhe der anfallenden Steuer, falls kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde.

Nicht automatisch berücksichtigt wird der Fall, dass während des Jahres Teile der gahltenen Anteile verkauft wurden.

Dieses Szenario spielt in meinem Leben keine entscheidende Rolle, so dass ich mir den Aufwand, auch diesen Fall zu berücksichtigen, bisher erspart habe.

 

Den Sinn der Angaben in den Zellen E22 und E23 hatte ich oben schon erwähnt.

Diejenigen, die langfristig selber nachhalten wollen welche Gewinne für einzelne Anteile im Laufe der Jahre bereits steuerlich berücksichtigt wurden (z.B. um zum Jahresende eine Steueroptimierung zu betreiben und dabei im Gegensatz zur comdirect-Steuersimulation auch die Vorabpauschalen zu berücksichtigen), konzentrieren sich eher auf die Ergebnisse in den Zellen E17 bis E29.