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Vorabpauschale (aktualisiert für 2025)

Joerg78
Mentor ★★★
3.231 Beiträge

Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!

 

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.

Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:

 

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.

 

Schön, nicht?

Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% und für 2025 auf 2,53% festgelegt.

 

Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2025 einen Wert von 100€ gehabt.

Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,53% = 1,771€ (100 * 0,7 * 0,0253).

 

Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,771€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,771), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2025 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).

 

Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).

 

Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!

 

Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!

 

 

Hier mal 5 Berechnungen für 2025 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).

 

1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Wertzuwachs2€
Basisertrag1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253)
Vorabpauschale pro Anteil1,771€

 

 

2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Wertzuwachs1€
Basisertrag1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253)
Vorabpauschale pro Anteil
1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag)

 

 

3. ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil101€
Ausschüttung je Anteil2€
Wertzuwachs3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung)
Basisertrag1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

 

4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil102€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung)
Basisertrag1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253)
Vorabpauschale pro Anteil
0,771€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen)

 

5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance

 

Jahresanfangswert je Anteil100€
Jahresendwert je Anteil100€
Ausschüttung je Anteil1€
Wertzuwachs

1€ (1€ aus Ausschüttung)

Basisertrag1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253)
Vorabpauschale pro Anteil
0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€)

 

 

 

Wie wird besteuert?

Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!

 

Wann wird besteuert?

Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2025 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2026 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2026).

 

Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?

Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".

 

Wie wird beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .

 

Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?

Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).

 

Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).

 

Wie wird die Steuer eingezogen?

Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.

 

Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?

Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.

 

 

Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.

 

Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.



Letzte Bearbeitung: 13.12.2025, Ergänzung/Anpassung für Vorabpauschale 2025

 

 

269 ANTWORTEN

SlowTrader
Autor ★★
125 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Moin, Leute!

Eine Frage an die Experten hier: Von wo holt ihr möglichst unkompliziert die maßgeblichen Wertpapierkurse (in EUR)  der 0815ETF zum Jahresbeginn (und -ende)? Ich habe da so ein paar ETF in meiner Familie und will die von der comdirect berechneten Vorabpauschalen möglichst Cent-genau nachvollziehen können, um meinen inneren Monk zu befriedigen. Betrachtet es deswegen bitte als eine akademische Diskussion. 🙂

Nehmen wir mal als Bespiele folgende ETF (für die habe ich nämlich schon die Abrechnungen):
LYX0AG
A2PKXG

Mit den von der jeweiligen Fondsgesellschaft ermittelten NAV-Werten komme ich bei den o.g. Fonds auf Differenzen. Käufe innerhalb des letzten Jahres haben dabei naürlich nicht stattgefunden. Das kann also nicht der Grund sein. 

Danke schön!

Lukas


Ich benutzte da Onvista.

Die Daten sind da sehr präzise und meine VAP stimmt auf den Cent genau.  🙂

 

https://www.onvista.de/etf/handelsplaetze/Vanguard-FTSE-All-World-UCITS-ETF-USD-Acc-ETF-IE00BK5BQT80

 

Man muss halt die KVG in Euro am betreffenden Tag auswählen.  🙂

 

Fix1
Experte ★★★
533 Beiträge

Ich danke euch beiden! Mit dem von dir genannten Tipp, @SlowTrader , komme ich auch cent-genau auf die Beträge der comdirect. Klasse! 🙂

GetBetter
Legende
8.161 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Eine Frage an die Experten hier: Von wo holt ihr möglichst unkompliziert die maßgeblichen Wertpapierkurse (in EUR)  der 0815ETF zum Jahresbeginn (und -ende)?


Ich nutze ariva.de.

Als Handelsplatz die Fondsgesellschaft auswählen und dann den ersten und letzten Tag des Kalenderjahres auswählen.

 

Für den A2PKXG kann ich Dir sogar die kompletten Links nennen, den habe ich nämlich selber im Depot:

Bitte darauf achten, dass keine Bereinigungen ausgewählt sind, bei Ausschüttern wie dem LYX0AG also auch keine für Dividenden (mit Grüßen an @Pramax  😉).

SlowTrader
Autor ★★
125 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Ich danke euch beiden! Mit dem von dir genannten Tipp, @SlowTrader , komme ich auch cent-genau auf die Beträge der comdirect. Klasse! 🙂


Es freut mich immer helfen zu können.

Die Daten stammen da offenbar aus der gleichen Quelle.

Alle meine ETF stimmen da auf den Cent genau überein.

 

 

ETFNewbie
Autor ★★★
64 Beiträge

Guten Abend zusammen,

 

ist dieses Jahr auch der Ausschütter a1jx52 von der Vorabpauschale betroffen? 😪

 

Grüße

 

Joerg78
Mentor ★★★
3.231 Beiträge

Ja, er hat halt zu wenig ausgeschüttet...

Abrechnung kam bei mir zu heute.

Roberto99
Experte
98 Beiträge

Hallo,

 

möglicherweise steht es hier oder in einem ähnlichem Faden bereits aber ich habe nichts konkretes gefunden:

Angenommen ich hätte nur einen einzigen ETF für den jetzt Vorabsteuerpauschale anfällt.

Dann fällt der ETF ins Bodenlose, ich verkaufe mit Verlust und beschließe nie wieder in Wertpapiere zu investieren.

In diesem Fall ist die gezahlte Vorabsteuer verloren weil ich den Verlusttopf in der Zukunft ja nicht mehr nutzen will. 

 

Ist das Verständnis korrekt?

 

Falls ja, ist das wirklich vereinbar mit dem Steuerrecht?

Crazyalex
Legende
9.594 Beiträge

@Roberto99  schrieb:

Hallo,

 

möglicherweise steht es hier oder in einem ähnlichem Faden bereits aber ich habe nichts konkretes gefunden:

Angenommen ich hätte nur einen einzigen ETF für den jetzt Vorabsteuerpauschale anfällt.

Dann fällt der ETF ins Bodenlose, ich verkaufe mit Verlust und beschließe nie wieder in Wertpapiere zu investieren.

In diesem Fall ist die gezahlte Vorabsteuer verloren weil ich den Verlusttopf in der Zukunft ja nicht mehr nutzen will. 

 

Ist das Verständnis korrekt?


ja

 


@Roberto99  schrieb:

Falls ja, ist das wirklich vereinbar mit dem Steuerrecht?


ja

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Antonia
Mentor ★★★
3.414 Beiträge

Gib dem Staat, was des Staates ist...

 

😭😭😭😭😭

 

(Blöde Bibel)

 

(Nimm es von den kleinen Sparern, die versuchen, ihre Rentenlücke zu stopfen)

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

natalka_vi
Autor ★★★
63 Beiträge

Hallo @Joerg78 , eine Frage diesbezüglich. Wer entscheidet dann, dass ETF zu wenig ausgeschüttet hat und was bedeutet "zu wenig"? Gibt es für "zu wenig" bestimmten Grenzen? Danke im Voraus!