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03.03.2018 16:16 - bearbeitet 11.05.2023 16:18
Der Hinweis betrifft Aktien der belgischen Brauerei Anheuser-Busch Inbev (WKN A2ASUV) und andere Aktien aus Belgien. (Hinweise für viele andere Länder habe ich hier veröffentlicht). Der belgische Staat zieht derzeit 27% Quellensteuer ab, von denen nur die üblichen 15% auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Nachtrag 11.05.2023: Seit dem Jahr 2023 (und teilweise bereits in 2022) wird die belgische Quellensteuer nicht mehr auf die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) angerechnet.
Die Rückforderung der restlichen 12% aus Belgien funktioniert über das Formular 276 Div.-Aut., das man unter diesem Namen im Internet findet, zum Beispiel hier. Pro Dividendenzahlung bitte ein eigenes Formular verwenden (siehe unten).
Ausfüllhilfe:
erste Seite:
Section 1: Angabe des Wertpapiers
Section 2: hier tragt Ihr Eure persönlichen Daten ein
Ziffer 4: hier werden die Daten der Dividendenzahlung eingetragen
Ziffer 5: Bankverbindung für die Rückzahlung
zweite Seite:
Ziffer 7: nur selten auszufüllen
Ziffer 8: Unterschrift nicht vergessen
Section IV: Hier braucht Ihr die übliche Wohnsitzbestätigung von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt.
notwendige Anlagen:
- Kopie der Dividendenabrechung
- Kontoauszug, der die Nettogutschrift zeigt
- Falls der Antrag Dividenden betrifft und der Rückerstattungsbetrag größer ist als 100 Euro, zusätzlich ein von der Depotbank ("last financial intermediary, custodian", damit könnte auch Clearstream gemeint sein, und dann wird es richtig teuer) unterschriebenes Dokument, aus dem alle Bewegungen in der betroffenen Aktie in den letzten fünf Jahren hervorgehen muss (Kauf/Verkauf, Datum, Betrag, Stückzahl der Aktien, ISIN-Code, Depotbestand nach der Transaktion).
Das Formular schickt Ihr dann per Post an:
Centre étrangers - Team 6 - 17P
Boulevard du Jardin Botanique 50
PO Box 3429
B-1000 Bruxelles
"17P" steht für "17ème étage P"
E-Mail: foreigners.team6@minfin.fed.be
Telefon: +32 257 74 040
Fax: +32 257 96 358
Ich hatte leider mehrere Dividenden auf einem einzigen Formular kombiniert. Der Antrag kam nach nur zehn Tagen (!) aus Belgien zurück mit dem Hinweis, ein Formular pro Dividende zu nutzen. Das werde ich jetzt vielleicht probieren, falls der Aufwand sich finanziell lohnt.
Leider ist das Formular sehr unübersichtlich, die Felder zum Ausfüllen sind sehr klein. Das umständliche Verfahren lohnt also wohl nur bei größeren Beträgen. Tip: Nur die persönlichen Daten, Bankverbindung und sonstige Angaben, die sich nie ändern, ausfüllen und dann Fotokopien machen.
Verjährung: Das Erläuterungsformular empfiehlt, Rückerstattungsformulare baldmöglichst einzureichen, in jedem Fall aber vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ab 1. Januar des Jahres, in dem die Quellensteuer bezahlt wurde. Zum Beispiel läuft für Dividenden, die 2011 ausgeschüttet wurden, die Frist zur Beantragung einer Rückerstattung bei den belgischen Steuerbehörden bis zum 31. Dezember 2015.
Mehr Informationen findet Ihr hier:
https://finance.belgium.be/en/foreign-vat-refunds
nmh
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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am 12.05.2023 08:53
@Tarulia schrieb:Sowas gibt's? O.o Muss ich mal die Augen im Supermarkt offen halten... bei welchem hast du das gekauft wenn man fragen darf 😄
War beim Globus. Schau mal in der Nähe von Erdnuss Aufstrich. GIbt auch Eis das habe ich hier aber noch nicht gesehen.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 12.05.2023 09:13
Belgien gehörte schon immer wegen der Quellensteuer zu den Ländern, die für Investments nicht infrage kamen.
Bei der jetzigen "Verschärfung" ist Belgien für mich "verbotenes" Aktionärsland.
Lotus muss ich weder als Verbraucher noch als Aktionär haben.
In zwei Fällen mache ich ja bei den aktionärsunfreundlichen Staaten eine Ausnahme,
Novo Nordisk ist einfach eine klasse Aktie. Diese muss mann haben.
Auf eine Rückerstattung von Quellensteuer verzichte ich.
Bei Medtronic hole ich mir alle zwei Jahre die erhobene Quellensteuer zurück.
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30.03.2024 12:01 - bearbeitet 30.03.2024 12:05
Ich überlege, in die von @nmh empfohlene Keks-Aktie einzusteigen und habe deshalb begonnen, mich mit der belgischen Quellensteuer zu beschäftigen. Die Gefahr einer Doppelbesteuerung sehe ich nicht. So heißt es auf der Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern zu Belgien:
"Dividenden: Steuerbefreiung für Dividenden bis zu 800 EUR, zunächst Quellensteuerabzug und anschließendes Erstattungsverfahren."
Ich interpretiere dies so, dass seitens des deutschen Brokers deshalb keine Anrechnung der Quellensteuer erfolgt, weil die Möglichkeit besteht, diese komplett aus Belgien zurückzuholen, wenn die Dividende nicht mehr als 800 EUR beträgt. Im Fall einer vollständigen Erstattung aus Belgien stünde der deutsche Steuerzahler am Ende genauso, wie er bei einer inländischen Aktie stünde (mit Ausnahme des Papierkrams natürlich).
Diese Sichtweise wird auch durch den Ratgeber des BdSt zum Thema Quellensteuern bestätigt. Darin heißt es:
"Hier ist zunächst eine steuerrechtliche Änderung zu beachten. Belgien hat mittlerweile einen steuerlichen Freibetrag für Dividenden in Höhe von 800 Euro pro Jahr eingeführt. Dieser gilt inzwischen auch für deutsche Anleger. Dies führt nun dazu, dass auf belgischer Ebene weiterhin die belgische Quellensteuer erhoben wird, doch diese nicht mehr wie bislang auf die deutsche Abgeltungsteuer von den deutschen Depotbanken teilweise angerechnet wird. Es werden also hierzulande die vollen 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Im Gegenzug kann nun aber auch die volle bel-gische Quellensteuer von üblicherweise 30 Prozent von Belgien zurückgefordert werden, wobei dies für Dividendenerträge bis 800 Euro gilt.
Für darüber hinaus gehende Erträge kann die übermäßige Doppelbesteuerung nur korrigiert werden, wenn zusätzlich im Zuge der hiesigen Einkommensteuererklärung die Anrechnung der belgischen Steuer in Höhe von 15 Prozent beantragt wird. In diesem Falle zahlen deutsche Anleger auf ihre belgischen Dividenden dann effektiv nur 15 statt 30 Prozent Steuern in Belgien (oberhalb des Freibetrags und dank belgischer Erstattung von 15 Prozent Steuern) und 10 statt 25 Prozent Steuern in Deutschland (oberhalb des Freibetrags und dank deutscher Anrechnung von 15 Prozent Steuern)."
Das sind natürlich alles theoretische Überlegungen. Kann jemand hier im Forum bestätigen, dass bei max. 800 EUR an Dividenden Belgien tatsächlich eine vollständige Rückerstattung der 30 % Quellensteuer vorgenommen hat?
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am 25.09.2024 10:18
Hallo,
eine Frage an diejenigen die schon Rückerstattungen aus Belgien bekommen haben.
Wie lange dauert es zwischen Bescheid und Auszahlung des Erstattungsbetrag?
Ich habe am 9.10.2023 die Anträge versandt, die Bescheide wurden erstellt 30.08.2024 (die hatte ich kurz danach per Post erhalten).
Bislang aber habe ich noch keinen Zahlungseingang aus Belgien auf meinem Konto.
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am 25.09.2024 20:46
Der Brief aus Belgien hatte das Datum: 5.August 2024
Auf mein Konto kam es erst am 28.08.2024. Das sind mehr als 3 Wochen.
25.09.2024 21:45 - bearbeitet 25.09.2024 22:58
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25.09.2024 21:45 - bearbeitet 25.09.2024 22:58
Leider nein!
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am 25.09.2024 21:56
Bitte entferne deine Kontonummer
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am 26.09.2024 10:48
Da war ich einen Tag zu früh mit meiner Frage, die Überweisungen aus Belgien sind heute eingegangen.
Also zwischen Bescheid und Zahlungseingang dauert es somit wohl ca. 4Wochen.

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