am 10.05.2023 14:20
Bei mir geht es um Cofinimo aus Belgien.
Am 27.7.2022 ging meine Post in Belgien ein. (email wird nicht akzeptiert. Es muß schriftlich sein.)
Am 9.5.2023 bekam ich Post aus Belgien, daß dem Rückerstattungsantrag stattgegeben wurde. (Ich rechne mit einem baldigen Eingang auf meinen Konto.)
Da ich alles, was ich letztes Jahr tun mußte, dokumentiert habe, kann ich das nächsten Monat, wenn die neue Dividende kommt, leicht wiederholen.
Es ist einiges auszufüllen und als Beleg auszudrucken und man braucht ein Wohnsitz-Finanzamts-Bescheinigung.
Wer Fragen hat, kann mich gerne persönlich anschreiben.
am 11.05.2023 16:09
@nmh der Beitrag ist nun schon einige Tage alt, aber mir ist gerade im Zuge eines anderen Threads etwas aufgefallen.
Verstehe ich die Tabelle vom BZSt richtig, dass Dividenden-QueSt nicht mehr anrechenbar ist?
In dem Fall könntest du den Satz ja aus deinem Eingangspost streichen 🙂
11.05.2023 16:37 - bearbeitet 11.05.2023 16:38
Belgien zieht von der Dividende 30% Quellensteuer ab.
Der Rest geht zur comdirect. 15% (die Hälfte) der in Belgien abgezogen Quellensteuer werden angerechnet. Dann zieht die comdirect weitere 10% (plus Soli etc.) ab. Der Rest (= netto) wird auf dem Konto gutgeschrieben.
15% kann man sich aus Belgien zurückholen.
Ich sehe da keinen Widerspruch zur obigen Tabelle. Das Verfahren ist unverändert.
am 11.05.2023 16:43
Mein Nachbar nmh stopft gerade große Mengen belgische Schokolade in sich rein, obwohl er schon jede Menge belgische Lotus-Kekse gefressen hat (eine gefährliche Mischung!). Er kann daher nicht selbst antworten, aus diesem Grund antworte ausnahmsweise ich.
nmh lässt ausrichten, dass belgische Quellensteuern seit 2023 und teilweise bereits in 2022 nicht mehr auf die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) angerechnet werden. Das war bei allen belgischen Dividenden so, die er in 2023 bisher erhalten hat, und es stimmt auch mit den Informationen vom WM-Datenservice überein. Die Tabelle, die @Tarulia gepostet hat (vielen Dank für den Hinweis!), bestätigt das ebenfalls.
Hochachtungsvoll
der Nachbar von nmh
am 12.05.2023 08:10
@tobiaskh schrieb:Ich sehe da keinen Widerspruch zur obigen Tabelle. Das Verfahren ist unverändert.
Spalte C sagt was anderes.
"anrechenbar sind ... 0%"
am 12.05.2023 08:12
@FakeAccount schrieb:Mein Nachbar nmh stopft gerade große Mengen belgische Schokolade in sich rein, obwohl er schon jede Menge belgische Lotus-Kekse gefressen hat (eine gefährliche Mischung!). Er kann daher nicht selbst antworten, aus diesem Grund antworte ausnahmsweise ich.
Das soll er sich doch schmecken lassen 😉
Lotus Kekse habe ich hier auch noch (Nervennahrung), Schokolade gerade nicht, aber die zerläuft ja eh nur sobald sie aus dem Kühlschrank kommt 😞
am 12.05.2023 08:15
Ich habe mir jetzt so ein Glas Lotus Brotaufstrich gekauft. Schmeckt tatsächlich wie flüssige Kekse.
am 12.05.2023 08:19
Sowas gibt's? O.o Muss ich mal die Augen im Supermarkt offen halten... bei welchem hast du das gekauft wenn man fragen darf 😄
am 12.05.2023 08:20
OK, das habe ich übersehen. Offenbar stand da früher 15% und jetzt 0%
Das heißt, wir müssen noch mehr aus Belgien zurückfordern.
am 12.05.2023 08:22
Mh nein? Der rückforderbare Anteil hat sich doch nicht geändert nur weil es keine Anrechnung mehr gibt. Die Belgier wollen ja auch noch ihre Steuergelder haben. Bei einer Anrechnung auf die KESt kriegt der belgische Staat seine Steuern trotzdem, die Steuererleichterung erfolgt(e) ja auf deutscher Seite da du dafür effektiv weniger KESt zahlst.