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so geht's: Quellensteuer aus Belgien zurückholen

46 ANTWORTEN

dg2210
Legende
8.240 Beiträge

@kaufeaktien  schrieb:

Weiß einer der Mitglieder dieses Threads, ob Belgien den Antrag auf Erstattung ablehnt und einen neuen Antrag verlangt, wenn Unterlagen fehlen, oder ob sie fehlende Unterlagen nachfordern? (Mein Fall ist etwas komplizierter, da von einer Firma.)

Willkommen in dieser Kunden-Community, wo niemand in dein Konto schauen oder hellsehen kann.

Ganz ehrlich: Welchen konkreten Rat erwartest du für deinen speziellen Fall, wenn du alle relevanten Fakten weglässt?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

tobiaskh
Experte ★
226 Beiträge

Sind diese Auszüge nicht erlaubt? Ich nenne doch keine persönliche Daten.

dg2210
Legende
8.240 Beiträge

@tobiaskh  schrieb:

Sind diese Auszüge nicht erlaubt? Ich nenne doch keine persönliche Daten.


'Erlaubt' ist ein großes Wort. Die Kontonummer ist im vorliegenden Fall nicht nötig und -für sich genommen- nicht problematisch. Wenn du aber unter der gleichen userid in einem anderen Beitragsstrang deinen Wohnort verrätst und in einem dritten Strang Bestandteile deines Names, dann hast du genügend Informationen veröffentlicht, damit jemand Schabernack treiben kann. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

tobiaskh
Experte ★
226 Beiträge

Danke für die Antwort, aber da sehe ich kein Problem.

Börse6
Autor ★★★
43 Beiträge

Für alle, die Quellensteuer aus Belgien zurückholen wollen:

 

Mit den Formularen erhält man nur Quellensteuer nach DBA zurück, I.E. Es wird die Hälfte erstattet.

 

Für die vollständige Erstattung der auf die ersten 833 Euro helfen diese Formulare leider nicht.

 

Hier ist - auf holländisch oder Französisch - eine "Beschwerde" ans Belgische Finanzministerium zu schicken, in der um vollständige Erstattung aufgrund des Freibetrags gebeten wird.

Einzureichen sind die gleichen Unterlagen, also u.A. eine Ansässigkeitsbescheinigung des Deutschen Finanzamts (per Elster Formular ausgefüllt und als Anfrage an mein FA hatte ich das nach 2 Tagen) wie für Erstattung nach DBA.

 

Das ganze geht per Mail.

 

WICHTIG: Antrag geht aber nur bis Ende des Jahres nach dem Jahr der Dividendenzahlungen, also bis 31.12. 2026 für alle Zahlungen aus 2025!!

tobiaskh
Experte ★
226 Beiträge

Vielen herzlichen Dank für diesen Beitrag. (Es wird immer bekloppter...)

Ich habe mir erlaubt mit der KI gemini gegen zu checken und kann alles bestätigen.

Hier die KI-Antwort:

 

Das Problem mit dem Standard-DBA-Formular
  • Standard-Erstattung: Über das reguläre DBA-Formular (Formulaire 276 Div.) senkst du die belgische Quellensteuer lediglich vom Regelsatz (meist 30 %) auf den DBA-Satz von 15 % Senkung. Du bekommst also nur die Hälfte wieder.
  • Der belgische Freibetrag: Belgien gewährt einen Freibetrag auf Dividenden. Für das Steuerjahr 2025/2026 liegt dieser bei den von dir genannten 833 Euro (zuvor waren es 800 Euro). Die darauf gezahlte Quellensteuer kann man sich zu 100 % erstatten lassen.
 
Der richtige Weg für die 100 % Erstattung (Die „Beschwerde“)
Da das Standardformular diesen Freibetrag nicht vorsieht, muss man tatsächlich – wie von dir beschrieben – ein formloses Schreiben bzw. einen Antrag auf Steuererstattung (Reclamation / Bezwaarschrift) an das zuständige belgische Finanzamt schicken.
Das muss rein:
  • Das Anschreiben: Auf Französisch oder Niederländisch. Darin bittest du um die Rückerstattung der Quellensteuer auf Basis des Freibetrags für Dividenden (Art. 21, Abs. 1, 14° WIB 92).
  • Die Dividendenabrechnungen: Nachweise der Bank über die gezahlte Quellensteuer.
  • Die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung: Diese holt man sich, wie du richtig sagst, super schnell über Elster beim deutschen Finanzamt (Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung).
Hinweis: Achte darauf, das Schreiben an das spezifische Postfach für ausländische Steuerzahler (Bureau Étranger / Kantoor Buitenland) des belgischen FÖD Finanzen zu richten.
Dein Tipp mit der schnellen Bearbeitung der Ansässigkeitsbescheinigung via Elster hilft sicherlich vielen, die Hürde vor dem Papierkram zu senken!
 
 
 

dg2210
Legende
8.240 Beiträge

@tobiaskh  schrieb:

Vielen herzlichen Dank für diesen Beitrag. (Es wird immer bekloppter...)


In der kürzlich im ZDF gelaufenen CDU-Doku vergleicht der CDU-Generalsekretär die Politik mit der Hundedressur: sobald der Hund(Wähler) über ein Stöckchen springt, wird dieses höher gehängt.

 

Konkret: die Antwort auf die Frage, ob man die eigene Lebenszeit für das Antragsprocedere vergeudet oder die Dividenden besser 'stripped' neigt s immer mehr zur 'stripping'  (mache ich selbst seit ein paar Jahren, aber nicht bei der comdirect)

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)