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so geht's: Quellensteuer aus Belgien zurückholen

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Der Hinweis betrifft Aktien der belgischen Brauerei Anheuser-Busch Inbev (WKN A2ASUV) und andere Aktien aus Belgien. (Hinweise für viele andere Länder habe ich hier veröffentlicht). Der belgische Staat zieht derzeit 27% Quellensteuer ab, von denen nur die üblichen 15% auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Nachtrag 11.05.2023: Seit dem Jahr 2023 (und teilweise bereits in 2022) wird die belgische Quellensteuer nicht mehr auf die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) angerechnet.

 

Die Rückforderung der restlichen 12% aus Belgien funktioniert über das Formular 276 Div.-Aut., das man unter diesem Namen im Internet findet, zum Beispiel hier. Pro Dividendenzahlung bitte ein eigenes Formular verwenden (siehe unten).

 

Ausfüllhilfe:

erste Seite:

Section 1: Angabe des Wertpapiers

Section 2: hier tragt Ihr Eure persönlichen Daten ein

Ziffer 4: hier werden die Daten der Dividendenzahlung eingetragen

Ziffer 5: Bankverbindung für die Rückzahlung

zweite Seite:

Ziffer 7: nur selten auszufüllen

Ziffer 8: Unterschrift nicht vergessen

Section IV: Hier braucht Ihr die übliche Wohnsitzbestätigung von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt.

 

notwendige Anlagen:

- Kopie der Dividendenabrechung

- Kontoauszug, der die Nettogutschrift zeigt

- Falls der Antrag Dividenden betrifft und der Rückerstattungsbetrag größer ist als 100 Euro, zusätzlich ein von der Depotbank ("last financial intermediary, custodian", damit könnte auch Clearstream gemeint sein, und dann wird es richtig teuer) unterschriebenes Dokument, aus dem alle Bewegungen in der betroffenen Aktie in den letzten fünf Jahren hervorgehen muss (Kauf/Verkauf, Datum, Betrag, Stückzahl der Aktien, ISIN-Code, Depotbestand nach der Transaktion).

 

Das Formular schickt Ihr dann per Post an:

   Centre étrangers - Team 6 - 17P

   Boulevard du Jardin Botanique 50

   PO Box 3429

   B-1000 Bruxelles

 

"17P" steht für "17ème étage P"

E-Mail:   foreigners.team6@minfin.fed.be

Telefon: +32 257 74 040

Fax: +32 257 96 358

 

Ich hatte leider mehrere Dividenden auf einem einzigen Formular kombiniert. Der Antrag kam nach nur zehn Tagen (!) aus Belgien zurück mit dem Hinweis, ein Formular pro Dividende zu nutzen. Das werde ich jetzt vielleicht probieren, falls der Aufwand sich finanziell lohnt.

 

Leider ist das Formular sehr unübersichtlich, die Felder zum Ausfüllen sind sehr klein. Das umständliche Verfahren lohnt also wohl nur bei größeren Beträgen. Tip: Nur die persönlichen Daten, Bankverbindung und sonstige Angaben, die sich nie ändern, ausfüllen und dann Fotokopien machen.

 

Verjährung: Das Erläuterungsformular empfiehlt, Rückerstattungsformulare baldmöglichst einzureichen, in jedem Fall aber vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ab 1. Januar des Jahres, in dem die Quellensteuer bezahlt wurde. Zum Beispiel läuft für Dividenden, die 2011 ausgeschüttet wurden, die Frist zur Beantragung einer Rückerstattung bei den belgischen Steuerbehörden bis zum 31. Dezember 2015.

 

Mehr Informationen findet Ihr hier:

https://finance.belgium.be/en/foreign-vat-refunds

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
32 ANTWORTEN

tobiaskh
Experte
77 Beiträge

Bei mir geht es um Cofinimo aus Belgien.

Am 27.7.2022 ging meine Post in Belgien ein. (email wird nicht akzeptiert. Es muß schriftlich sein.)

Am 9.5.2023 bekam ich Post aus Belgien, daß dem Rückerstattungsantrag stattgegeben wurde. (Ich rechne mit einem baldigen Eingang auf meinen Konto.)

Da ich alles, was ich letztes Jahr tun mußte, dokumentiert habe, kann ich das nächsten Monat, wenn die neue Dividende kommt, leicht wiederholen. 

Es ist einiges auszufüllen und als Beleg auszudrucken und man braucht ein Wohnsitz-Finanzamts-Bescheinigung.

Wer Fragen hat, kann mich gerne persönlich anschreiben. 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@nmh der Beitrag ist nun schon einige Tage alt, aber mir ist gerade im Zuge eines anderen Threads etwas aufgefallen.

Verstehe ich die Tabelle vom BZSt richtig, dass Dividenden-QueSt nicht mehr anrechenbar ist?

 

Tarulia_0-1683814159873.png

 

In dem Fall könntest du den Satz ja aus deinem Eingangspost streichen 🙂

tobiaskh
Experte
77 Beiträge

Belgien zieht von der Dividende 30% Quellensteuer ab.

Der Rest geht zur comdirect. 15% (die Hälfte) der in Belgien abgezogen Quellensteuer werden angerechnet. Dann zieht die comdirect weitere 10% (plus Soli etc.) ab. Der Rest (= netto) wird auf dem Konto gutgeschrieben. 

15% kann man sich aus Belgien zurückholen.

Ich sehe da keinen Widerspruch zur obigen Tabelle. Das Verfahren ist unverändert.

FakeAccount
Mentor
755 Beiträge

Mein Nachbar nmh stopft gerade große Mengen belgische Schokolade in sich rein, obwohl er schon jede Menge belgische Lotus-Kekse gefressen hat (eine gefährliche Mischung!). Er kann daher nicht selbst antworten, aus diesem Grund antworte ausnahmsweise ich.

 

nmh lässt ausrichten, dass belgische Quellensteuern seit 2023 und teilweise bereits in 2022 nicht mehr auf die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) angerechnet werden. Das war bei allen belgischen Dividenden so, die er in 2023 bisher erhalten hat, und es stimmt auch mit den Informationen vom WM-Datenservice überein. Die Tabelle, die @Tarulia  gepostet hat (vielen Dank für den Hinweis!), bestätigt das ebenfalls.

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@tobiaskh  schrieb:

Ich sehe da keinen Widerspruch zur obigen Tabelle. Das Verfahren ist unverändert.


Spalte C sagt was anderes.

 

"anrechenbar sind ... 0%"

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@FakeAccount  schrieb:

Mein Nachbar nmh stopft gerade große Mengen belgische Schokolade in sich rein, obwohl er schon jede Menge belgische Lotus-Kekse gefressen hat (eine gefährliche Mischung!). Er kann daher nicht selbst antworten, aus diesem Grund antworte ausnahmsweise ich.


Das soll er sich doch schmecken lassen 😉

 

Lotus Kekse habe ich hier auch noch (Nervennahrung), Schokolade gerade nicht, aber die zerläuft ja eh nur sobald sie aus dem Kühlschrank kommt 😞

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.860 Beiträge

Ich habe mir jetzt so ein Glas Lotus Brotaufstrich gekauft. Schmeckt tatsächlich wie flüssige Kekse.

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Sowas gibt's? O.o Muss ich mal die Augen im Supermarkt offen halten... bei welchem hast du das gekauft wenn man fragen darf 😄

tobiaskh
Experte
77 Beiträge

OK, das habe ich übersehen. Offenbar stand da früher 15% und jetzt 0%

Das heißt, wir müssen noch mehr aus Belgien zurückfordern.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Mh nein? Der rückforderbare Anteil hat sich doch nicht geändert nur weil es keine Anrechnung mehr gibt. Die Belgier wollen ja auch noch ihre Steuergelder haben. Bei einer Anrechnung auf die KESt kriegt der belgische Staat seine Steuern trotzdem, die Steuererleichterung erfolgt(e) ja auf deutscher Seite da du dafür effektiv weniger KESt zahlst.