am 15.11.2020 12:23
am 15.11.2020 12:23
Hallo liebe Community,
eines vorweg: Bisher war ich ausschließlich stiller Mitleser...und Genießer der Community, denn ich bin von der ganz überwiegenden Anzahl der überzeugenden und qualitativ hochwertigen Beiträge sehr angetan. Dazu der professionelle, respektvolle Umgang mit den Meinungen und Fragen der Mitglieder. Heute zu Coronazeiten leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Bitte weiter so.
Aber nun zu meiner Frage.
Ich bin seit Jahrzehnten mit der buy und hold Strategie investiert und habe die Corona-Kurse genutzt und damit begonnen im Depot einen Teil in Dividendenwerte umzuschichten (Stichwort passives Einkommen für einen 55 jährigen + Angetraute). Hierbei handelt es sich um ertragssstarke US Werte , insbesondere REITS (30 % QSt) und einen chinesischen Dividendenwert (10% QSt).
Bisher wurde der Freibetrag i. H. von 1602,00 Euro überschritten.
Aufgrund der Covid 19-Lage gehe ich davon aus, dass es in 2021/2022 zu Dividendenkürzungen kommt. Sollten die Einkünfte eventuell den Freibetrag nicht mehr überschreiten, frage ich mich, ob es sinnvoll ist, diese Werte in ein Zweitdepot zu verschieben ohne dafür einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Damit würden sie der Abgeltungssteuer und QSt-Pflicht unterliegen. Dafür hätte ich aber noch den Freistellungsauftag für Kapitalerträge aus den anderen Aktien und ETF's.
Irgendwie habe ich im Kopf, dass ich den Freistellungauftrag "verpulvern" würde, wenn ich ihn für die Dividendenstrategie mit ausländischen Werten nutzen würde.
Oder liege ich völlig falsch und kann es lasen wie es ist?
Danke für eine hilfreiche Antwort.
Beste Grüße aus dem wirklich "echten Norden"
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 15.11.2020 15:23
@ehemaliger Nutzer Nordfriesland - wir zählen doch keine Minderheiten die sich das Gebiet auch noch mit den Dänen teilen 😉
Schön, dass deine Frage beantwortet wurde 🙂
23.12.2020 19:00 - bearbeitet 23.12.2020 19:07
23.12.2020 19:00 - bearbeitet 23.12.2020 19:07
Hallo,
ist das nicht alles viel zu kompliziert?
Wenn Quellensteuer die Kapitalertragssteuer mindert, macht es dann nicht ganz einfach Sinn, Bis zur Höhe des Freibetrages plus zusätzlich dem 4 fachen der Quellensteuer (bei 25% Kapitalertragssteuer) durch Verkauf/Kauf Gewinne zu realisieren? Ergebnis nach Abzug des Freibetrages wäre ein zu versteuernder Kapitalertrag in Höhe des 4 fachen der Quellensteuer, auf den also Kapitalertragsteuern in Höhe der Quellensteuer anfallen würden, würden sie nicht durch diese Quellensteuer wieder auf Null gemindert.
So habe ich den Steuerzirkus jedenfalls verstanden.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
am 23.12.2020 19:32
Ich kann dir absolut nicht folgen @KWie2 weil Quellensteuer nur auf Dividenden, nicht aber auf Aktiengewinne anfallen. Und da die Quellensteuer anrechenbar ist zahlst du auf Dividende am Ende auch nur die üblichen Steuern. Wenn du dir nichts zurückholen musst, versteht sich.
Kannst du vielleicht weniger verwirrend per Beispiel erklären was du meinst? Ich bin mir da nicht sicher 😄
23.12.2020 19:47 - bearbeitet 23.12.2020 19:49
23.12.2020 19:47 - bearbeitet 23.12.2020 19:49
Hallo,
dann 'mal mein Gedanke in einem einfachen Beispiel:
Du erwartest Quellensteuern in Höhe von 100 € abführen zu müssen.
Der noch verbleibende Steuerfreibetrag beträgt 300 €.
Nun verkaufst und kaufst Du wieder zur Gewinnrealisierung gestiegene Werte so, dass Der Einkaufswert der Papiere um 700 € steigt, was dem realisierten Gewinn entspricht.
Nach Abzug des Freibetrages von 300 € sind noch 400 € Kapitalerträge zu versteuern. Die Kapitalertragssteuer beträgt also 25% x 400 € = 100 €, jedoch werden die Quellensteuern in Höhe von 100 € abgezogen, so dass letztlich 0 € an weiteren Steuern gezahlt werden müssen.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
am 23.12.2020 20:27
Verstehe. Anstatt Vermutungen anzunehmen wie viel Quellensteuer man erwartet kann man auch warten und in seine Steuerdaten schauen, wo man genaue Werte hat. Das ist doch das, was @nmh in seinem Beitrag sagte: Freibetrag und anrechenbare Quellensteuer Nullen
am 23.12.2020 20:47
am 23.12.2020 20:58
Mi dispiace molte - am Handy bin ich recht faul 😞
Ich bin auch durch die rege Diskussion davon ausgegangen der Beitrag sei bekannt genug.
Wie gesagt: sorry 🙂
am 26.05.2022 09:43
Noch kurz der Verweis auf einen lesenswerten Artikel zum Thema "7 Gründe für ein zweites Depot":
https://www.justetf.com/de/academy/zweites-depot.html
Grüße,
Andreas