Die Sache mit dem Freibetrag...
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am 29.11.2021 11:16
Hallo zusammen,
die fleißigen & aktiven Communauten haben es bestimmt schon bemerkt: Je näher das Jahresende kommt, desto mehr Beiträge gibt es bzgl. "Steuern"...
Leider muss ich euch hier ebenfalls mit einem Beitrag langweilen, der für viele wahrscheinlich sehr einfach & schnell zu beantworten ist, für mich aber gerade Fragezeichen aufwirft. Zur Sachlage:
Ich habe Depot1 bei der Comdirect und habe laut Steuersimulation folgende Ausgangslage:
Mein eingereichter Freibetrag bei der ComDi lautet(e) 801 Euro Anfang des Jahres.
Nun habe ich im Sommer meine Aktien zu einem Zweitbroker übertragen (ist ja erstmal egal welcher es ist...). Ich habe dort ursprünglich 750Eur Freibetrag eingereicht - was ja natürlich nicht geht, bzw. nicht erlaubt ist, da mit ja nur 801Eur insgesamt zustehen...
Bei meinem Zweitdepot habe ich den Freibetrag ebenfalls ausgeschöpft (100%)...
Punkt 1) Muss/kann ich nachträglich etwas ändern bzw. bringt es jetzt noch etwas, den Freistellungsauftrag zu ändern?
Punkt 2) Ich habe bei meinem Zweitdepot ja nur Aktien (keine ETFs o.ä.) und kann dementsprechend Gewinne/Verluste mit dem G/V (Aktien) verrechnen, der ja beim Erstdepot mit -1608Eur Verlust einberechnet ist. Theoretisch ist ja also noch "Luft" im Verrechnungstopf (Aktien), oder? Davon weiß das Zweitdepot ja aber nichts und ich müsste das dementsprechend in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen?
Ich wäre sehr dankbar für konstruktive Hilfe, damit ich für die nächsten Jahre da mehr Konsistenz, Transparenz und Kontrolle habe 🙂 Danke!
___
CC
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Aktien
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am 29.11.2021 11:21
Hallo @Cash_Chriese,
Punkt 1) Muss/kann ich nachträglich etwas ändern bzw. bringt es jetzt noch etwas, den Freistellungsauftrag zu ändern?
Du kannst den Freibetrag auch jetzt noch heruntersetzen, es sollte dann eine Nachbelastung der Steuern erfolgen.
Punkt 2) Ich habe bei meinem Zweitdepot ja nur Aktien (keine ETFs o.ä.) und kann dementsprechend Gewinne/Verluste mit dem G/V (Aktien) verrechnen, der ja beim Erstdepot mit -1608Eur Verlust einberechnet ist. Theoretisch ist ja also noch "Luft" im Verrechnungstopf (Aktien), oder? Davon weiß das Zweitdepot ja aber nichts und ich müsste das dementsprechend in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen?
Damit das Finanzamt dir die Verluste verrechnet, brauchst Du von der comdirect eine Verlustbescheinigung. Diese musst Du bis zum 15.12. beantragt haben.
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am 29.11.2021 12:16
Vielen Dank für die schnelle Antwort @t.w. ,
Zu Punkt 1) Meinst du den Freibetrag bei Comdirect oder beim Zweitdepot ändern? Zukünftig werde ich den Freibetrag primär durch das Zweitdepot beim anderen Broker ausschöpfen.
- Eine Nachbelastung wäre doch aber nicht sinnvoll, oder?
Ich habe ja -1.608 im "Verlustverrechnungstopf Aktien". Wenn diese mit den Gewinnen aus dem Zweitdepot verrechnet werden, habe ich ja immer noch einen Verlust und müsste dementsprechend keine Steuern zahlen, oder verstehe ich etwas falsch? (aktuell habe ich ja 750€ im Zweitdepot an Freibetrag aufgebraucht)
Zu Punkt 2) Sehr gut, dann werde ich eine Verlustbescheinigung beantragen 🙂
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am 29.11.2021 13:58
Bei welcher Bank du den Freibetrag änderst, kannst du dir aussuchen, Hauptsache es sind insgesamt pro Jahr nicht mehr als 801 €.
Die Verluste aus dem Depot von Bank 1 mit den positiven Einkünften aus dem Depot von Bank 2 zu verrechnen geht nur über die Steuererklärung.
Wenn du ohnehin eine Steuererklärung mit einer Anlage KAP abgibst, kannst du auch den Freibetrag erst ab 1.1.2022 anpassen und den Rest über die Steuererklärung ausgleichen.
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am 29.11.2021 14:50
@t.w. schrieb:
Punkt 1) Muss/kann ich nachträglich etwas ändern bzw. bringt es jetzt noch etwas, den Freistellungsauftrag zu ändern?Du kannst den Freibetrag auch jetzt noch heruntersetzen, es sollte dann eine Nachbelastung der Steuern erfolgen.
Zumindest bei der Comdirect geht das nicht.
Versucht man es trotzdem, gibt es eine in dezentem rot gehaltene Meldung: "Der von Ihnen eingegebene Betrag ist zu niedrig. Bitte geben Sie einen Betrag ein, der mindestens der Inanspruchnahme (mind. xxx EUR) des laufenden Jahres entspricht." (xxx = bisher in Anspruch genommener Freibetrag)
29.11.2021 14:58 - bearbeitet 29.11.2021 16:53
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29.11.2021 14:58 - bearbeitet 29.11.2021 16:53
Danke für die Korrektur @Thorsten_, wieder was gelernt.
Naja, notfalls muss er das einfach über die Steuererklärung richten lassen.
edit: "muss" auf Wunsch unterstrichen 😉
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am 29.11.2021 16:52
@Thorsten_ schrieb:
@t.w. schrieb:Du kannst den Freibetrag auch jetzt noch heruntersetzen, es sollte dann eine Nachbelastung der Steuern erfolgen.
Zumindest bei der Comdirect geht das nicht.
Das geht bei keinem mir bekannten Broker.
@t.w. schrieb:Naja, notfalls muss er das einfach über die Steuererklärung richten lassen.
Exakt. Das "muss" sollte man ausdrücklich unterstreichen da es sonst ein klarer Fall von Steuerhinterziehung wäre.
29.11.2021 17:35 - bearbeitet 29.11.2021 17:36
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29.11.2021 17:35 - bearbeitet 29.11.2021 17:36
Vielen Dank euch.
Dann fasse ich für mich zusammen:
- Ich passe den Freibetrag bei beiden Brokern so an, dass ich 801€ insgesamt nicht übersteige.
- Ich lasse eine Verlustbescheinigung von der Comdirect erteilen.
- Gibt es eine Möglichkeit, ohne Steuererklärung mit Anlage KAP die Verluste mit den Gewinnen von den zwei Brokern auszugleichen?
- (ungewollte) Steuerhinterziehung möchte ich natürlich ausdrücklich vermeiden und auf jeden Fall verhindern!
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am 29.11.2021 17:42
Antwort auf deine Frage: nein
Entweder du lässt dir eine Verlustbescheinigung ausstellen, die du mit der Steuererklärung einreichst, um sie mit den Gewinnen beim anderen Broker zu verrechnen.
Oder du verzichtest auf die Verlustbescheinigung, dann wird die Bank die Verluste vortragen und mit eventuellen künftigen Gewinnen verrechnen.
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am 29.11.2021 17:50
Ok. Müsste ich dann also in meinem konkreten Fall 1.608€ "zu viel Gewinn" machen bei Broker2, auf den dann ja erstmal Steuer anfällt, weil ich ja über den Freibetrag bin, damit ich den Verlust vollständig ausgleiche? Das würde ich mir dann aber wieder über die Steuererklärung zurückholen?

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