am 17.04.2021 21:15
Hallo,
ich habe eine kurze Frage: Meine Tochter hat ein Depot mit Sparplan und dort ist der Freibetrag kaum genutzt, da der Sparplan 1. jung ist und 2. thesaurierend. Bei mir hingegen ist, durch viele Aktien Verkäufe, der Freibetrag ausgenutzt. Kann ich/darf ich Aktien auf das Depot meiner Tochter schieben und verkaufen? Verbrauche ich dann ihren Freibetrag? Oder wird quasi mit dem "verschieben" bei mir der Gewinn abgerechnet? Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Danke!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
17.04.2021 23:09 - bearbeitet 17.04.2021 23:21
Dürfte schwierig werden. Bei der Übertragung auf das Depot eines (einer) Dritten wird steuerlich ein Verkauf zum aktuellen Kurs unterstellt ("Übertrag mit Gläubigerwechsel"). Wenn dann Deine Tochter verkauft, muss sie den Gewinn/Verlust seit der Übertragung versteuern. Mit anderen Worten: Wenn Du Wertpapiere auf ein Depot einer dritten Person überträgst, gehen Deine ursprgl. steuerlichen Anschaffungsdaten verloren. Bitte nachlesen in Par. 43 Absatz 1 Satz 4 EstG.
Beispiel:
Die ursprünglichen Anschaffungsdaten werden nur übertragen, wenn es ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel ist, also auf ein anderes Depot unter Deinem Namen (bitte nachlesen in Par. 43a Abs 2 Satz 3 EstG).
Viele Grüße aus München
nmh
am 18.04.2021 02:10
Bei Wertpapierübertragung auf das Depot meiner Kinder würde ich aber mit "Schenkung" operieren. Und da dürfte bei Einhaltung der Regeln zu den Schenkungsfreibeträgen und Kennzeichnung der Übertragung als Schenkung erst einmal gar nichts passieren. Zumindest habe ich das so seit Jahren in meiner Erinnerung.
am 18.04.2021 07:19
Auch eine Schenkung würde daran nichts ändern. Bei einem Übertrag der Wertpapiere auf eine andere Steuerpflichtige Person wird dies als Verkauf gewertet und es gilt das Kapitalertragssteuergesetz.
Bitte nochmal den ersten beiden Sätze von @nmh nachlesen
gruss ae
am 18.04.2021 08:00
Hinzu kommt, dass Dir die Wertpapiere nach dem Übertrag nicht mehr gehören und Du sie nicht verkaufen darfst...
am 18.04.2021 08:52
Danke @nmh
Ganz schön frustrierend. In Deutschland wird aber auch gut zugelangt mit 25%. Ist das in anderen Ländern auch so? Glaube in der Schweiz ist der Freibetrag viel höher, oder?
18.04.2021 09:03 - bearbeitet 18.04.2021 09:12
18.04.2021 09:03 - bearbeitet 18.04.2021 09:12
@wullewuu Du darfst deine Aktien überhaupt nicht im Depot deiner Tochter halten, unabhängig von der Verschiebungsproblematik. Falls es dir durch eine solche (illegale) Konstruktion gelänge, einen zweiten Freibetrag zu nutzen, wäre es obendrein noch eine Steuerhinterziehung. Ich empfehle den Plan nicht weiter zu verfolgen, weil bereits der Versuch einer Steuerhinterziehung strafbar ist, siehe § 370 Abs. 2 Abgabenordnung.
am 18.04.2021 09:04
@wullewuu in Nordamerika ist es besser:
401(k) in USA oder TFSA in Kanada, nur um Beispiele zu nennen.
Es könnte schlimmer sein, wie zum Beispiel Besteuerung nach persönlichem Steuersatz. Lieber versteuere ich "nur" mit 25% anstatt mit Höchststeuersatz.
Aber der Freibetrag könnte mal angepasst werden 😞
am 18.04.2021 09:07
Ja der Freibetrag von 801 Euro.. naja 🙂 wir haben ja die deutsche Rentenversicherung! Da muss man sich nicht sorgen ..
am 19.04.2021 08:44
@wullewuu schrieb:Ganz schön frustrierend. In Deutschland wird aber auch gut zugelangt mit 25%.
Freue dich, wenn du viel Steuern bezahlen darfst. Das bedeutet nämlich, dass du viele Gewinne erzielt hast.