am 16.12.2025 12:01
Ich versuche seit Wochen immer mal wieder einen Kapitalertragssteuer-Freistellungsauftrag für 26 vorzumerken.
1.
Unter Verwaltung ... steht am Ende irgendwann ich soll anrufen (Nummer wird angezeigt), online geht es gerade nicht.
2.
Wenn ich anrufe kommt natürlich der Bot und sagt, ich müsse es online machen.
Es nervt.
Man kann sagen was man will, man bekommt keine Person an den Hörer und gerät in eine Logikschleife mit dem Bot. Man kann klicken wo man will, es gibt nirgends eine Maske, bei der man einen Betrag für 26 eingeben kann.
Weiß jemand wie das gehen soll?
am 16.12.2025 12:05
@oove999 schrieb:Man kann sagen was man will, man bekommt keine Person an den Hörer und gerät in eine Logikschleife mit dem Bot.
Hast du schonmal zum Bot gesagt "Ich möchte mit einem Mitarbeiter sprechen" o. ä.? Das sollte eigentlich zum Erfolg führen.
am 16.12.2025 13:30
Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Eintragen des FSA fuer das kommende Jahr immer erst so ca. ab der zweiten Januarwoche moeglich (war zumindest frueher mal so)
16.12.2025 13:46 - bearbeitet 16.12.2025 13:52
16.12.2025 13:46 - bearbeitet 16.12.2025 13:52
Eine Vormerkung für das nächste Jahr ist i. d. R. möglich, siehe Screenshot hier: https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/freistellungsauftrag/m-p/301447/highlight/true#...
Ausnahmen bestätigen die Regel (siehe dieser Thread).
Es gibt auch FAQ Wichtiges zum Jahreswechsel | comdirect.de.
Die dort genannten Termine zur Änderung beziehen sich aber nach meinem Verständnis nicht auf die Vormerkung.
am 16.12.2025 14:34
@Thorsten_
Naja, da war ich ja, da ist dann Ende.
... ich hoffe, dass Du mich nicht verschaukeln willst. Aber "Ich möchte mit einem Mitarbeiter sprechen" habe ich noch nie probiert, immer nur den Anweisungen und Fragen der Stimme Folge geleistet.
Probiere ich bei Gelegenheit, glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es so einfach ist.
@CurtisNewton
Das kann sein, aber kann man das dann nicht an die Stelle schreiben?
Wieso steht da etwas von Vormerken, was ja nur vorgemerkt werden kann, wenn 2026 noch nicht erreicht ist.
Und warum Freibetrag erst ein paar Wochen später in 2026 einrichten?
Was, wenn ich am 5. Januar plötzlich verkaufen muss/will?
16.12.2025 14:39 - bearbeitet 16.12.2025 14:48
16.12.2025 14:39 - bearbeitet 16.12.2025 14:48
@oove999 schrieb:... ich hoffe, dass Du mich nicht verschaukeln willst. Aber "Ich möchte mit einem Mitarbeiter sprechen" habe ich noch nie probiert, immer nur den Anweisungen und Fragen der Stimme Folge geleistet.
Probiere ich bei Gelegenheit, glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es so einfach ist.
Doch, das ist kein Witz 😉
Ganz egal, was der Automat brabbelt, einfach mal versuchen. Und vollständige Sätze funktionieren gerne auch besser als einzelne Stichworte.
@oove999 schrieb:Wieso steht da etwas von Vormerken, was ja nur vorgemerkt werden kann, wenn 2026 noch nicht erreicht ist.
Und warum Freibetrag erst ein paar Wochen später in 2026 einrichten?
Was, wenn ich am 5. Januar plötzlich verkaufen muss/will?
Siehe meinen 2. Beitrag oben.
In aller Regel ist die Vormerkung möglich. Was bei dir der Hinderungsgrund ist, kann nur der Kundenservice einsehen, daher musst du einen Menschen an den Hörer bekommen.
Um den Jahreswechsel laufen bei der Bank viele Verarbeitungsprozesse, daher ist dann eine gewisse Zeit keine Änderung möglich.
Genau deswegen gibt es die Vormerkung. Und ansonsten gilt eh wieder der Betrag vom Vorjahr (entsprechend Angabe unter "gültig bis").
FSA kann man aber auch noch nachträglich einreichen. Oder man zieht es mit der Steuererklärung glatt. Verluste macht deswegen keiner.
am 16.12.2025 14:43
@oove999 schrieb:
Und warum Freibetrag erst ein paar Wochen später in 2026 einrichten?
Was, wenn ich am 5. Januar plötzlich verkaufen muss/will?
...dann wird es beim nächsten steuerrelevanten Vorgang glattgezogen.
Gruß Crazyalex
am 16.12.2025 16:14
@Crazyalex schrieb:
@oove999 schrieb:
Und warum Freibetrag erst ein paar Wochen später in 2026 einrichten?
Was, wenn ich am 5. Januar plötzlich verkaufen muss/will?...dann wird es beim nächsten steuerrelevanten Vorgang glattgezogen.
Gruß Crazyalex
Im Prinzip ja.
Funktioniert nur leider nicht wenn Anfang Januar eine Vorabpauschale rein kommt, kein FSA gestellt ist und das Konto keine ausreichende Deckung für die Steuer hat.
Dann wirst du von der Bank sofort beim FA angeschwärzt. 😞
am 16.12.2025 16:55
@SlowTrader schrieb:
@Crazyalex schrieb:
@oove999 schrieb:
Und warum Freibetrag erst ein paar Wochen später in 2026 einrichten?
Was, wenn ich am 5. Januar plötzlich verkaufen muss/will?...dann wird es beim nächsten steuerrelevanten Vorgang glattgezogen.
Gruß Crazyalex
Im Prinzip ja.
Funktioniert nur leider nicht wenn Anfang Januar eine Vorabpauschale rein kommt, kein FSA gestellt ist und das Konto keine ausreichende Deckung für die Steuer hat.
Dann wirst du von der Bank sofort beim FA angeschwärzt. 😞
dann musst Du halt dafür sorgen dass das entsprechende Konto ausreichend Deckung hat. Damit kannst Du kurzfristig diesem Problem entgegenwirken.
Für nächstes Jahr dann rechtzeitig vorsorgen.
Gruss ae
am 16.12.2025 18:35
@CurtisNewton schrieb:Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Eintragen des FSA fuer das kommende Jahr immer erst so ca. ab der zweiten Januarwoche moeglich (war zumindest frueher mal so)
„Deinen Freistellungsauftrag für das Steuerjahr 2026 kannst du ab 05.01.2026 online erteilen.“
( aus den oben verlinkten FAQ)