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Freistellungsauftrag erteilen - technischer Ablauf

12 ANTWORTEN

Inkognito
Experte ★
347 Beiträge

@oove999  schrieb:

 

Wieso steht da etwas von Vormerken, was ja nur vorgemerkt werden kann, wenn 2026 noch nicht erreicht ist.
Und warum Freibetrag erst ein paar Wochen später in 2026 einrichten?
Was, wenn ich am 5. Januar plötzlich verkaufen muss/will?

 


Der bestehende Freistellungsauftrag läuft doch zunächst unverändert weiter, ist zum Jahresanfang also definitiv nicht Null.

oove999
Autor ★★
15 Beiträge

Ich verstehe trotzdem nicht, warum ich momentan handlungsunfähig gehalten werde.
Wenn Du im Laufe des Jahres irgendwo anders einen Freibetrag einrichten möchtest, dann geht das nicht, weil Du hier in dem Moment nicht reduzieren kannst.

Gut, vertraue ich darauf, dass es am 5.1. plötzlich anders ist.

Aber wo soll denn ein Vorvermerk möglich sein?

Thorsten_
Legende
4.687 Beiträge

Ich dachte, es wäre schon klar geworden, aber nochmal:

In aller Regel kann man selbst eine Vormerkung einrichten oder den bestehenden Betrag ändern. Dann ist dort jeweils ein entsprechender Button und kein Hinweis auf die Telefon-Hotline.

Bei dir geht das – warum auch immer – gerade nicht, daher kein Button und der Hinweis auf den Kundenservice.

 

Vergleiche den oben verlinkten Beitrag inkl. Screenshot. Aber auch nochmal hier:

Thorsten__0-1765910136075.jpeg