Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

FAQ zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

+++Update 10.10.2025+++

 

Optimierung der Namensanzeige bei Umlauten und Personen mit weiteren Vornamen. Details - im Kommentar

 

----

 

Es ist soweit:  Ab dem 09.10.2025 überweist du dein Geld mit einer sogenannten Empfängerüberprüfung – damit ist das Überweisen noch einmal sicherer.

 

Was ist die Empfängerüberprüfung?

 

Die Empfängerüberprüfung – englisch „Verification of Payee“ – ist ein EU-Standard, der für alle deutschen Banken gilt.

 

Und so funktionert’s

 

  • Du gibst wie gewohnt bei einer Überweisung den Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers und die IBAN an
  • Jetzt prüfen die Zahlungsdienstleister auf Empfängerseite in Sekundenschnelle, ob der eingegebene Name mit dem Namen der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers übereinstimmt – das Ergebnis dieser Prüfung wird dir angezeigt
  • Du kannst die Zahlung autorisieren oder abbrechen
  • Dein Vorteil der Empfängerüberprüfung: Das Risiko von Fehlüberweisungen wird deutlich minimiert

 

Gut zu wissen

 

  • Die Prüfung find automatisch statt.
  • Sie erfolgt beim Online-Banking im persönlichen Bereich, Telefonüberweisung, StartMonbey & Co. Und in der comdirect App.
  • Bei allen SEPA-Überweisungen – also auch bei SEPA Echtzeitüberweisungen und bei Daueraufträgen
  • Keine Überprüfung bei Überweisungen auf Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten

 

Die Vier Status bei einer Empfängerprüfung

 

Grün: Die Angaben stimmen überein.

 

Spoiler
grün.png

Gelb 1: Die Angaben stimmen fast überein.

Spoiler
gelb.png

Was passiert in einem solchen Fall?

Die Maske zeigt dir den Namen des Kontoinhabers an. Wenn der Name mit deinen Unterlagen übereinstimmt, nimmt man den Vorschlag an und gibt die Transaktion frei. Ist man sich unsicher, dann bricht man den Vorgang ab.

Rot: Die Angaben stimmen nicht überein.

Spoiler
rot.png

Es gibt große Abweichungen z.B. beim Empfängernamen. In einem solchen Fall erfolgt kein Namensvorschlag.

Sollte die Transaktion dennoch freigeben werden, geht das Geld ggf. an eine falsche Person. Prüfe die korrekten Kontodaten und setze dich am besten direkt mit dem Empfänger in Verbindung.

Gelb 2: Abgleich aktuell nicht verfügbar

Spoiler
unklar.png

Ein Abgleich der Daten ist aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich. Die Transaktion kann aber dennoch freigeben werden. Dennoch empfiehlt es sich die Daten zu prüfen. Sicher ist sicher.

Wichtige Tipps für eine sichere Überweisung.

 

  1. Stimme dich vor einer Überweisung mit dem Empfänger ab.
  2. Nutze Fotoüberweisung in der comdirect App.
  3. Bei Gemeinschaftskonten reicht es in der Regel aus, den Vor- und Nachnamen einer Kontoinhaberin oder eines Kontoinhabers einzugeben, um einen passenden Namensvorschlag zu erhalten.
  4. Sonderzeichen z. B. „ö“ oder „+“ können dazu führen, dass die Meldung „Angaben stimmen nahezu überein“ erscheint.
  5. Titel wie „Dr.“ und Rechtsformen wie „GmbH“ kannst du in der Regel weglassen.

 

FAQ

Ich möchte lieber weiterhin ohne Empfängerüberprüfung überweisen. Geht das?

 

Spoiler

Das ist nicht möglich. Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei allen Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Gilt die Empfängerüberprüfung für alle Konten, also auch für Geschäftskonten oder bei Auslandsüberweisungen?

 

Spoiler

Ja, die Empfängerüberprüfung gilt für alle Überweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – also auch für Geschäftskonten.

Erfolgt die Empfängerüberprüfung auch bei Telefonüberweisungen und Electronic-Banking-Verfahren wie StarMoney?

 

Spoiler
Ja, auch hier erfolgt die Empfängerüberprüfung. Bei Telefonüberweisungen führt die Kundenbetreuerin bzw. der Kundenbetreuer die Empfängerüberprüfung für dich durch. Bei deinem Electronic-Banking-Verfahren erhältst du ähnlich, wie im Online-Banking, eine Meldung.

Muss ich jetzt bei jeder SEPA-Überweisung den Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers exakt so eingeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist?

 

Spoiler
Wir empfehlen, die Überweisungsdaten sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem Empfänger zu halten. Du kannst auch eine Überweisung freigeben, bei der die Empfängerüberprüfung ergibt, dass Name und IBAN nur nahezu oder nicht übereinstimmen. Prüfe aber besser noch einmal die Kontodaten auf Richtigkeit. Wie bisher übernimmt comdirect auch künftig keine Haftung, wenn du Geld an eine falsche Empfängerin bzw. einen falschen Empfänger überweist.

Was kann ich tun, wenn ich mir beim Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers meiner Überweisung unsicher bin?

 

Spoiler
Frage am besten bei der Zahlungsempfängerin bzw. dem Zahlungsempfänger nach und lass dir die korrekten Namensangaben geben. Das empfiehlt sich auch bei Überweisungen an Unternehmen, deren Konten oft nicht unter dem Unternehmensnamen, sondern unter dem Namen der Inhaberin bzw. des Inhabers geführt werden.

Was bedeutet es genau, wenn es zwischen meiner Eingabe und dem hinterlegten Namen bei der Empfängerbank kleine Abweichungen gibt?

 

Spoiler
Bei kleinen Abweichungen ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich um Tippfehler oder Zahlendreher handelt. Ein Beispiel: Du nimmst eine Überweisung vor, gibst die IBAN ein und den Namen "Marie Schmit". Jetzt meldet dir die Empfängerbank den Namen "Marie Schmidt" zurück und du kannst entscheiden, ob du den Namensvorschlag übernimmst oder nicht.

Gibt es Beispiele, die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung besser zu verstehen?

 

Spoiler

Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:

  • Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Joerg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Jörg Mustermann“.
  • Erscheint die Meldung „Angaben stimmen nahezu überein“, gibt es eine kleine Abweichung, zum Beispiel einen Tippfehler oder Zahlendreher. Dir wird dann der Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers mit der von dir angegebenen IBAN angezeigt. Ist der vorgeschlagene Name korrekt, kannst du die Überweisung beruhigt freigeben. Bist du dir nicht sicher, gib die Überweisung lieber nicht frei – andernfalls könntest du das Geld an eine falsche Person überweisen.

Warum erhalte ich die Meldung "Abgleich nicht möglich" - selbst wenn ich schon häufig an diese IBAN überwiesen habe und das Geld bisher immer bei der richtigen Person angekommen ist?

 

Spoiler

Es kann verschiedene Gründe geben, warum die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden kann:

  • Es gibt technische Probleme.
  • Die Empfängerbank befindet sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
  • Das Zielkonto ist kein klassisches Zahlungsverkehrskonto.

Bitte prüfe noch einmal die Kontodaten und entscheide dann, ob du die Überweisung trotzdem vornehmen möchtest. Wichtig: comdirect haftet nicht, wenn du Geld auf ein falsches Konto überweist.

In welchem Fall wird mein Name bei der Empfängerüberprüfung angezeigt?

 

Spoiler
Dein Name ist dann zu sehen, wenn jemand deine Kontodaten bei einer Überweisung eingibt und es leichte Abweichungen gibt. Ist die Abweichung zwischen der Eingabe und dem hinterlegten Namen groß, erhält die bzw. der Überweisende nur die Information, dass die Angaben nicht übereinstimmen.

Was müssen Personen beachten, die dir Geld überweisen möchten?

 

Spoiler

Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:

Falls du mehrere Vornamen hast, aber deine Freunde nur deinen Rufnamen kennen, gibt es keinen Grund zur Sorge: Stimmen der Nachname und mindestens ein Vorname überein, wird die Empfängerüberprüfung nicht beeinträchtigt. Es genügt die Angabe eines Vornamens.

Achte darauf, dass deine persönlichen Daten immer aktuell sind. Wenn sich dein Name ändert, kannst du diese Daten einfach im Persönlichen Bereich anpassen.

Mit unserer FAQ hoffen wir, alle eure Fragen beantwortet zu haben. Sollten dennoch welche auftauchen, diskutiert sie hier gerne in diesem Thread. 

 

Viele Grüße

Christoph

 

ACHTUNG: Die hier abgebildeten FAQ sind eine Kopie der Informationsseite zur Empfängerprüfung. Änderungen werden so schnell wie möglich in die FAQ hier in der Community eingepflegt. Im Zweifelsfall befinden sich die neuesten Inhalte auf der besagten Informationsseite.  

117 ANTWORTEN

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Als einer von Millionen Bürgern in DE mit Umlaut im Namen werde ich also ab 9.10. als potentiell unsicherer Bankpartner diskriminiert mit gelber Warnung, weil die EU konforme Standardisierung nur einen minimalen, begrenzten Zeichensatz abbildet? Wie machen das eigentlich Franzosen, Tschechen usw.?

An anderer Stelle wurde behauptet, dass Umlaute+SZ beim Abgleich ignoriert würden. Dazu lese ich oben in den FAQ nichts. Also war es nur eine Behauptung? Was ist der technische Hintergrund für eine Beschränkung auf A-Z in gefühlt ewigen Zeiten von Unicode?

 

Die Wirkung und Akzeptanz von Warnsystemen, die technisch bedingt erst neue Unsicherheiten provozieren, wo es keine gibt, will ich ernsthaft infrage stellen. Wenn jede 2. oder 3. ÜW gelb ist wegen technischen Unzulänglichkeiten, schaut doch irgendwann niemand mehr genau hin. Das ist Technik, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hatten.

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

Mal eine (ernstgemeinte) Frage bzgl Datenschutz

 

  • Gibst du zum Beispiel „Marina Musterfrau“ ein, kann dir bei einem Einzelkonto der Vorschlag „Marina Kathrin Musterfrau“ angezeigt werden. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, kann dir der Vorschlag „Max Musterfrau & Marina Kathrin Musterfrau“ angezeigt werden.

 

Gemeinschaftskonten können ja prinzipiell auch von Personen geführt werden die nicht verheiratet etc. sind. Wenn ich jetzt nur einen Namen und die IBAN kenne, wird mir ja dann in Zukunft der zweite Name angezeigt. Wenn ich dagegen zu einer Bankfiliale an den Schalter gehe mit IBAN und Name, wird mir die Auskunft ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt bzw. wer der zweite Kontoinhaber ist mit Verweis auf das Bankgeheimnis verweigert werden. Genauer gesagt, wird mit sogar die Auskunft ob das Konto überhaupt existiert verweigert werden. Wie passt denn das zusammen bzw. wurden da die gesetzlichen Regelungen geändert?

 

Man findet damit ja z.B. relativ einfach raus ob z.B. jemand ein GK mit einer gleichgeschlechtlichen Person etc. führt, oder mit wem die Ex nun ein GK führt. Das ist schon bedenklich.

 

 

--------------------
"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

@SMT_Chris 

das geht ja prima los

Also konkret: meine Vorlage oder neue ÜW ist selbstredend mit Umlauten, weil der Empfängername so lautet, und die prüfende Bank hat das auch so hinterlegt, aber die Systeme arbeiten auf dem Übertragungsweg ohne Umlaute (wie auch bisher) und im Ergebnis gibts dann ein Mismatch, ein false negative.

 

@CurtisNewton 

wenn man bislang ÜWen von Gemeinschaftskonten erhält (zB im Zshg mit KlAnz Verkäufen), werden ja schon alle Inhaber mitgeteilt, ob der Absender das will oder nicht. Im Gegensatz zu deiner beschriebenen Variante über eine quasi fiktive ÜW, die dann wohl jederzeit noch abgebrochen werden kann nach dieser Prüfung, womöglich ohne jegliches Limit bzgl. der Anzahl solcher Versuche. 

Glücksdrache

Hallo @CurtisNewton, hallo Community, 

 

danke für deinen wertvollen Beitrag. Ich möchte eine Beobachtung ergänzen, die schon einige Wochen her ist, und die leider genau in das Bild des von Personen mit hoher Besoldungsgruppe absichtlich reduzierten Datenschutzniveaus passt. 

 

Da bekomme ich eine Überweisung von einer Verwandten, da steht plötzlich (ungefragt  und  ohne Änderung durch den Kontoinhaber) der zweite Vorname als Absender im Bankkonto. Im Klartext heißt dies: Die Bank (Nicht-Commerzbank) hat wohl wie viele andere Banken in Vorbereitung  der neuen AMLA-Behörde die Kundenstammdaten mit irgendwelchen Melderegisterdaten abgleichen müssen. Denn: Das Schreiben der Mitteilung der Steuernummer oder Finanzamtbriefe kommen mit nur einem Vornamen.  

 


@CurtisNewton  schrieb:

Mal eine (ernstgemeinte) Frage bzgl Datenschutz

 

  • Gibst du zum Beispiel „Marina Musterfrau“ ein, kann dir bei einem Einzelkonto der Vorschlag „Marina Kathrin Musterfrau“ angezeigt werden. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, kann dir der Vorschlag „Max Musterfrau & Marina Kathrin Musterfrau“ angezeigt werden.

 

Gemeinschaftskonten können ja prinzipiell auch von Personen geführt werden die nicht verheiratet etc. sind. Wenn ich jetzt nur einen Namen und die IBAN kenne, wird mir ja dann in Zukunft der zweite Name angezeigt. Wenn ich dagegen zu einer Bankfiliale an den Schalter gehe mit IBAN und Name, wird mir die Auskunft ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt bzw. wer der zweite Kontoinhaber ist mit Verweis auf das Bankgeheimnis verweigert werden. Genauer gesagt, wird mit sogar die Auskunft ob das Konto überhaupt existiert verweigert werden. Wie passt denn das zusammen bzw. wurden da die gesetzlichen Regelungen geändert?

 

Man findet damit ja z.B. relativ einfach raus ob z.B. jemand ein GK mit einer gleichgeschlechtlichen Person etc. führt, oder mit wem die Ex nun ein GK führt. Das ist schon bedenklich.


Das ist absolut bedenklich!

 

Da kann ich nur ergänzen: Es verbietet dir niemand den Abgeordneten des EU-Parlaments deiner politischen Farbe anzuschreiben, auf der Ebene Bankkunde in Zusammenarbeit mit comdirect Bank lässt sich diese bedenkliche Änderung nicht zurückdrehen. 

 

Es ist also eine der beiden Änderungen bei denen die Verbraucher ganz gezielt einer schlechteren Rechtslage als "bisher" ausgesetzt werden. Eine politische Farbe lehnt sich hier ganz gezielt zurück, hätte sie doch wenigstens versuchen können die Karte spielen zu können, dass nationale Regelungen im Hinblick auf Verbraucherschutz einen Teil der zentralen Vorschriften überschreiben können.

 

Allerdings sehe ich das Missbrauchspotenzial eher nicht im privaten Rahmen, also mit wem eine ex-Freundin zusammenwohnt, sondern die zentrale Echtzeit-Vernetzung. Dies bereitet den nächsten Schritt des zentralen Kassenbuchs/Ledger/Token vor. 

 

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache 

tria1312
Autor ★★
16 Beiträge

Das gilt also bei mir auch. Danke für den Tipp.

 

tria1312
Autor ★★
16 Beiträge

Ich verstehe das Gesetz nicht. Wurde nicht bisher schon überprüft, ob der Name "ungefähr" zum Empfänger passt? 
Außerdem hat die IBAN ganze 22 Stellen. Und dazu auch noch eine Prüfziffer. Mit diesen beiden Information sollte die Bank doch einfach in der Lage sein, den Empfänger zu identifizieren. Und falls heutzutage doch noch jemand die Daten falsch eingegeben hat, kann doch ein Bankmitarbeiter dies überprüfen, OHNE die DSGVO zu verletzten.

Was hier passiert ist, dass wieder arbeiten an uns Benutzer ausgelagert werden.

 

Denn ich hatte auch schon eine solche Meldung. Und das, obwohl alles korrekt eingegeben war. Was dazugeführt hat, dass meine Frau und ich total verunsichert waren. 

 

Also: Meine Zustimmung hätte eine Petition, dieses Gesetz wieder rückgängig zu machen. 

Inkognito
Experte ★
293 Beiträge

@tria1312  schrieb:

Ich verstehe das Gesetz nicht. Wurde nicht bisher schon überprüft, ob der Name "ungefähr" zum Empfänger passt? 


Nein

Bisher konntest du an eine existierende IBAN  als Empfänger „ Micky Maus“ eintragen.

Tatsächlicher Kontoinhaber war aber die „ Betrüger + Co KG“

 


@tria1312  schrieb:

 

Was hier passiert ist, dass wieder arbeiten an uns Benutzer ausgelagert werden.

 

 


Erstens wird das Risiko bei Überweisungen von der Bank nunmehr ganz klar und eindeutig auf den Kunden verlagert.

Im Zweifel wird ein Gelb oder Rot übermittelt, das der Kunde bestätigen muss.

 

Zweitens wird natürlich kein Verbraucherschutz verbessert sondern die Geldflüsse zwischen Konten für alle möglichen Behörden und Institutionen in der EU noch transparenter abgebildet.

 

Korrekt ist, dass der Kunde in beiden Fällen auch noch Hilfestellung leisten muss.

 

 

Marin
Mentor ★
1.472 Beiträge

Mich überraschen an diesem Feature einige Dinge:

1. Das Kommunikations-Bohei, das darum veranstaltet wird: Infobox im persönlichen Bereich, Meldung in der Postbox, riesige FAQ in der Community...für einen simplen Datenabgleich im Jahr 2025. Eine so aktive Kommunikation hätte man sich von der comdirect bei vielen wirklich wichtigen Themen gewünscht – aber die Diskussion hatten wir ja schon des öfteren.

2. Die Tatsache, dass es diesen Abgleich erst jetzt gibt. Und das ja offenbar auch nur, weil der Gesetzgeber Druck macht. Warum sind die Banken nicht schon vorher auf die Idee gekommen? Jetzt wo Fotoüberweisung und QR-Code auf dem Vormarsch sind, kommt das gefühlt ein paar Jahre zu spät.

3. Trotz der Einfachheit des Features und der großen Ankündigung scheint es noch einige offene Fragen und Bedenken zu geben, die ich zum Teil erschreckend finde. Z.B. der von @CurtisNewton geschilderte Fall, falls der wirklich so existieren sollte. Ich habe einen zweiten Vornamen, denen außer Banken und Behörden eigentlich niemand kennt und benutzt. Ich glaube nicht einmal mein Arbeitgeber. Das bedeutet, dass künftig jeder, der mir Geld überweist, ein orangenes Warnlämpchen bekommt (obwohl eigentlich gar nichts los ist) und zudem mit persönlichen Daten versorgt wird, von denen ich beschlossenen hatte, sie nicht mit der Öffentlichkeit zu teilen?

 

Wenn man bedenkt, was sonst alles nicht möglich sein soll "wegen des Datenschutzes", wirkt das wie ein schlecht durchgeführter Schildbürgerstreich.

tria1312
Autor ★★
16 Beiträge

Nein

Bisher konntest du an eine existierende IBAN  als Empfänger „ Micky Maus“ eintragen.

Tatsächlicher Kontoinhaber war aber die „ Betrüger + Co KG“

 


Dann frage ich mich ernsthaft, wozu auf einem Überweisungsträger der Name des Empfängers eingetragen werden musste. Hatte doch dann gar keinen Mehrwert. Und das glaube ich einfach nicht.

 



Erstens wird das Risiko bei Überweisungen von der Bank nunmehr ganz klar und eindeutig auf den Kunden verlagert.

Im Zweifel wird ein Gelb oder Rot übermittelt, das der Kunde bestätigen muss.


OK, Teil 1 verstehe ich.

Aber ob eine IBAN korrekt ist, ermittelt doch die Bank, wenn ich die Überweisung abschicke, dass kann ich ja nicht machen. Und ich werde ja keine Überweisung durchführen, wo ich den Empfänger nicht kenne. Und wenn ich an einen Verbrecher gerate - so wie es mir schon mal passiert ist - dann hilft mir auch kein Hinweis "hey, der Name ist aber nicht korrekt geschrieben (gelber Hinweis)". 

 

 

Zweitens wird natürlich kein Verbraucherschutz verbessert sondern die Geldflüsse zwischen Konten für alle möglichen Behörden und Institutionen in der EU noch transparenter abgebildet.


Das war doch vorher auch schon einsehbar. Das hat sich doch nicht verändert, nur dadurch, dass jetzt die Empfängernamen bis auf den letzten Buchstaben passen müssen.