06.10.2025 13:29 - bearbeitet 10.10.2025 09:17
+++Update 10.10.2025+++
Optimierung der Namensanzeige bei Umlauten und Personen mit weiteren Vornamen. Details - im Kommentar.
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Es ist soweit: Ab dem 09.10.2025 überweist du dein Geld mit einer sogenannten Empfängerüberprüfung – damit ist das Überweisen noch einmal sicherer.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Die Empfängerüberprüfung – englisch „Verification of Payee“ – ist ein EU-Standard, der für alle deutschen Banken gilt.
Und so funktionert’s
Gut zu wissen
Die Vier Status bei einer Empfängerprüfung
Grün: Die Angaben stimmen überein.
Gelb 1: Die Angaben stimmen fast überein.
Was passiert in einem solchen Fall?
Die Maske zeigt dir den Namen des Kontoinhabers an. Wenn der Name mit deinen Unterlagen übereinstimmt, nimmt man den Vorschlag an und gibt die Transaktion frei. Ist man sich unsicher, dann bricht man den Vorgang ab.
Rot: Die Angaben stimmen nicht überein.
Es gibt große Abweichungen z.B. beim Empfängernamen. In einem solchen Fall erfolgt kein Namensvorschlag.
Sollte die Transaktion dennoch freigeben werden, geht das Geld ggf. an eine falsche Person. Prüfe die korrekten Kontodaten und setze dich am besten direkt mit dem Empfänger in Verbindung.
Gelb 2: Abgleich aktuell nicht verfügbar
Wichtige Tipps für eine sichere Überweisung.
FAQ
Ich möchte lieber weiterhin ohne Empfängerüberprüfung überweisen. Geht das?
Das ist nicht möglich. Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei allen Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Gilt die Empfängerüberprüfung für alle Konten, also auch für Geschäftskonten oder bei Auslandsüberweisungen?
Ja, die Empfängerüberprüfung gilt für alle Überweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – also auch für Geschäftskonten.
Erfolgt die Empfängerüberprüfung auch bei Telefonüberweisungen und Electronic-Banking-Verfahren wie StarMoney?
Muss ich jetzt bei jeder SEPA-Überweisung den Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers exakt so eingeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist?
Was kann ich tun, wenn ich mir beim Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers meiner Überweisung unsicher bin?
Was bedeutet es genau, wenn es zwischen meiner Eingabe und dem hinterlegten Namen bei der Empfängerbank kleine Abweichungen gibt?
Gibt es Beispiele, die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung besser zu verstehen?
Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:
Warum erhalte ich die Meldung "Abgleich nicht möglich" - selbst wenn ich schon häufig an diese IBAN überwiesen habe und das Geld bisher immer bei der richtigen Person angekommen ist?
Es kann verschiedene Gründe geben, warum die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden kann:
Bitte prüfe noch einmal die Kontodaten und entscheide dann, ob du die Überweisung trotzdem vornehmen möchtest. Wichtig: comdirect haftet nicht, wenn du Geld auf ein falsches Konto überweist.
In welchem Fall wird mein Name bei der Empfängerüberprüfung angezeigt?
Was müssen Personen beachten, die dir Geld überweisen möchten?
Die folgenden Beispiele geben dir einen Überblick, wie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung aussehen kann:
Falls du mehrere Vornamen hast, aber deine Freunde nur deinen Rufnamen kennen, gibt es keinen Grund zur Sorge: Stimmen der Nachname und mindestens ein Vorname überein, wird die Empfängerüberprüfung nicht beeinträchtigt. Es genügt die Angabe eines Vornamens.
Achte darauf, dass deine persönlichen Daten immer aktuell sind. Wenn sich dein Name ändert, kannst du diese Daten einfach im Persönlichen Bereich anpassen.
Mit unserer FAQ hoffen wir, alle eure Fragen beantwortet zu haben. Sollten dennoch welche auftauchen, diskutiert sie hier gerne in diesem Thread.
Viele Grüße
Christoph
ACHTUNG: Die hier abgebildeten FAQ sind eine Kopie der Informationsseite zur Empfängerprüfung. Änderungen werden so schnell wie möglich in die FAQ hier in der Community eingepflegt. Im Zweifelsfall befinden sich die neuesten Inhalte auf der besagten Informationsseite.
06.10.2025 21:23 - bearbeitet 06.10.2025 21:48
Als einer von Millionen Bürgern in DE mit Umlaut im Namen werde ich also ab 9.10. als potentiell unsicherer Bankpartner diskriminiert mit gelber Warnung, weil die EU konforme Standardisierung nur einen minimalen, begrenzten Zeichensatz abbildet? Wie machen das eigentlich Franzosen, Tschechen usw.?
An anderer Stelle wurde behauptet, dass Umlaute+SZ beim Abgleich ignoriert würden. Dazu lese ich oben in den FAQ nichts. Also war es nur eine Behauptung? Was ist der technische Hintergrund für eine Beschränkung auf A-Z in gefühlt ewigen Zeiten von Unicode?
Die Wirkung und Akzeptanz von Warnsystemen, die technisch bedingt erst neue Unsicherheiten provozieren, wo es keine gibt, will ich ernsthaft infrage stellen. Wenn jede 2. oder 3. ÜW gelb ist wegen technischen Unzulänglichkeiten, schaut doch irgendwann niemand mehr genau hin. Das ist Technik, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hatten.
am 06.10.2025 21:53
Mal eine (ernstgemeinte) Frage bzgl Datenschutz
Gemeinschaftskonten können ja prinzipiell auch von Personen geführt werden die nicht verheiratet etc. sind. Wenn ich jetzt nur einen Namen und die IBAN kenne, wird mir ja dann in Zukunft der zweite Name angezeigt. Wenn ich dagegen zu einer Bankfiliale an den Schalter gehe mit IBAN und Name, wird mir die Auskunft ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt bzw. wer der zweite Kontoinhaber ist mit Verweis auf das Bankgeheimnis verweigert werden. Genauer gesagt, wird mit sogar die Auskunft ob das Konto überhaupt existiert verweigert werden. Wie passt denn das zusammen bzw. wurden da die gesetzlichen Regelungen geändert?
Man findet damit ja z.B. relativ einfach raus ob z.B. jemand ein GK mit einer gleichgeschlechtlichen Person etc. führt, oder mit wem die Ex nun ein GK führt. Das ist schon bedenklich.
am 08.10.2025 07:00
Also konkret: meine Vorlage oder neue ÜW ist selbstredend mit Umlauten, weil der Empfängername so lautet, und die prüfende Bank hat das auch so hinterlegt, aber die Systeme arbeiten auf dem Übertragungsweg ohne Umlaute (wie auch bisher) und im Ergebnis gibts dann ein Mismatch, ein false negative.
wenn man bislang ÜWen von Gemeinschaftskonten erhält (zB im Zshg mit KlAnz Verkäufen), werden ja schon alle Inhaber mitgeteilt, ob der Absender das will oder nicht. Im Gegensatz zu deiner beschriebenen Variante über eine quasi fiktive ÜW, die dann wohl jederzeit noch abgebrochen werden kann nach dieser Prüfung, womöglich ohne jegliches Limit bzgl. der Anzahl solcher Versuche.
08.10.2025 08:13 - bearbeitet 08.10.2025 08:14
08.10.2025 08:13 - bearbeitet 08.10.2025 08:14
Hallo @CurtisNewton, hallo Community,
danke für deinen wertvollen Beitrag. Ich möchte eine Beobachtung ergänzen, die schon einige Wochen her ist, und die leider genau in das Bild des von Personen mit hoher Besoldungsgruppe absichtlich reduzierten Datenschutzniveaus passt.
Da bekomme ich eine Überweisung von einer Verwandten, da steht plötzlich (ungefragt und ohne Änderung durch den Kontoinhaber) der zweite Vorname als Absender im Bankkonto. Im Klartext heißt dies: Die Bank (Nicht-Commerzbank) hat wohl wie viele andere Banken in Vorbereitung der neuen AMLA-Behörde die Kundenstammdaten mit irgendwelchen Melderegisterdaten abgleichen müssen. Denn: Das Schreiben der Mitteilung der Steuernummer oder Finanzamtbriefe kommen mit nur einem Vornamen.
@CurtisNewton schrieb:Mal eine (ernstgemeinte) Frage bzgl Datenschutz
- Gibst du zum Beispiel „Marina Musterfrau“ ein, kann dir bei einem Einzelkonto der Vorschlag „Marina Kathrin Musterfrau“ angezeigt werden. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, kann dir der Vorschlag „Max Musterfrau & Marina Kathrin Musterfrau“ angezeigt werden.
Gemeinschaftskonten können ja prinzipiell auch von Personen geführt werden die nicht verheiratet etc. sind. Wenn ich jetzt nur einen Namen und die IBAN kenne, wird mir ja dann in Zukunft der zweite Name angezeigt. Wenn ich dagegen zu einer Bankfiliale an den Schalter gehe mit IBAN und Name, wird mir die Auskunft ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt bzw. wer der zweite Kontoinhaber ist mit Verweis auf das Bankgeheimnis verweigert werden. Genauer gesagt, wird mit sogar die Auskunft ob das Konto überhaupt existiert verweigert werden. Wie passt denn das zusammen bzw. wurden da die gesetzlichen Regelungen geändert?
Man findet damit ja z.B. relativ einfach raus ob z.B. jemand ein GK mit einer gleichgeschlechtlichen Person etc. führt, oder mit wem die Ex nun ein GK führt. Das ist schon bedenklich.
Das ist absolut bedenklich!
Da kann ich nur ergänzen: Es verbietet dir niemand den Abgeordneten des EU-Parlaments deiner politischen Farbe anzuschreiben, auf der Ebene Bankkunde in Zusammenarbeit mit comdirect Bank lässt sich diese bedenkliche Änderung nicht zurückdrehen.
Es ist also eine der beiden Änderungen bei denen die Verbraucher ganz gezielt einer schlechteren Rechtslage als "bisher" ausgesetzt werden. Eine politische Farbe lehnt sich hier ganz gezielt zurück, hätte sie doch wenigstens versuchen können die Karte spielen zu können, dass nationale Regelungen im Hinblick auf Verbraucherschutz einen Teil der zentralen Vorschriften überschreiben können.
Allerdings sehe ich das Missbrauchspotenzial eher nicht im privaten Rahmen, also mit wem eine ex-Freundin zusammenwohnt, sondern die zentrale Echtzeit-Vernetzung. Dies bereitet den nächsten Schritt des zentralen Kassenbuchs/Ledger/Token vor.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 08.10.2025 10:05
Das gilt also bei mir auch. Danke für den Tipp.
am 08.10.2025 10:12
Ich verstehe das Gesetz nicht. Wurde nicht bisher schon überprüft, ob der Name "ungefähr" zum Empfänger passt?
Außerdem hat die IBAN ganze 22 Stellen. Und dazu auch noch eine Prüfziffer. Mit diesen beiden Information sollte die Bank doch einfach in der Lage sein, den Empfänger zu identifizieren. Und falls heutzutage doch noch jemand die Daten falsch eingegeben hat, kann doch ein Bankmitarbeiter dies überprüfen, OHNE die DSGVO zu verletzten.
Was hier passiert ist, dass wieder arbeiten an uns Benutzer ausgelagert werden.
Denn ich hatte auch schon eine solche Meldung. Und das, obwohl alles korrekt eingegeben war. Was dazugeführt hat, dass meine Frau und ich total verunsichert waren.
Also: Meine Zustimmung hätte eine Petition, dieses Gesetz wieder rückgängig zu machen.
am 08.10.2025 10:45
@tria1312 schrieb:Ich verstehe das Gesetz nicht. Wurde nicht bisher schon überprüft, ob der Name "ungefähr" zum Empfänger passt?
Nein
Bisher konntest du an eine existierende IBAN als Empfänger „ Micky Maus“ eintragen.
Tatsächlicher Kontoinhaber war aber die „ Betrüger + Co KG“
@tria1312 schrieb:
Was hier passiert ist, dass wieder arbeiten an uns Benutzer ausgelagert werden.
Erstens wird das Risiko bei Überweisungen von der Bank nunmehr ganz klar und eindeutig auf den Kunden verlagert.
Im Zweifel wird ein Gelb oder Rot übermittelt, das der Kunde bestätigen muss.
Zweitens wird natürlich kein Verbraucherschutz verbessert sondern die Geldflüsse zwischen Konten für alle möglichen Behörden und Institutionen in der EU noch transparenter abgebildet.
Korrekt ist, dass der Kunde in beiden Fällen auch noch Hilfestellung leisten muss.
am 08.10.2025 11:22
Mich überraschen an diesem Feature einige Dinge:
1. Das Kommunikations-Bohei, das darum veranstaltet wird: Infobox im persönlichen Bereich, Meldung in der Postbox, riesige FAQ in der Community...für einen simplen Datenabgleich im Jahr 2025. Eine so aktive Kommunikation hätte man sich von der comdirect bei vielen wirklich wichtigen Themen gewünscht – aber die Diskussion hatten wir ja schon des öfteren.
2. Die Tatsache, dass es diesen Abgleich erst jetzt gibt. Und das ja offenbar auch nur, weil der Gesetzgeber Druck macht. Warum sind die Banken nicht schon vorher auf die Idee gekommen? Jetzt wo Fotoüberweisung und QR-Code auf dem Vormarsch sind, kommt das gefühlt ein paar Jahre zu spät.
3. Trotz der Einfachheit des Features und der großen Ankündigung scheint es noch einige offene Fragen und Bedenken zu geben, die ich zum Teil erschreckend finde. Z.B. der von @CurtisNewton geschilderte Fall, falls der wirklich so existieren sollte. Ich habe einen zweiten Vornamen, denen außer Banken und Behörden eigentlich niemand kennt und benutzt. Ich glaube nicht einmal mein Arbeitgeber. Das bedeutet, dass künftig jeder, der mir Geld überweist, ein orangenes Warnlämpchen bekommt (obwohl eigentlich gar nichts los ist) und zudem mit persönlichen Daten versorgt wird, von denen ich beschlossenen hatte, sie nicht mit der Öffentlichkeit zu teilen?
Wenn man bedenkt, was sonst alles nicht möglich sein soll "wegen des Datenschutzes", wirkt das wie ein schlecht durchgeführter Schildbürgerstreich.
am 08.10.2025 11:28
NeinBisher konntest du an eine existierende IBAN als Empfänger „ Micky Maus“ eintragen.
Tatsächlicher Kontoinhaber war aber die „ Betrüger + Co KG“
Dann frage ich mich ernsthaft, wozu auf einem Überweisungsträger der Name des Empfängers eingetragen werden musste. Hatte doch dann gar keinen Mehrwert. Und das glaube ich einfach nicht.
Erstens wird das Risiko bei Überweisungen von der Bank nunmehr ganz klar und eindeutig auf den Kunden verlagert.
Im Zweifel wird ein Gelb oder Rot übermittelt, das der Kunde bestätigen muss.
OK, Teil 1 verstehe ich.
Aber ob eine IBAN korrekt ist, ermittelt doch die Bank, wenn ich die Überweisung abschicke, dass kann ich ja nicht machen. Und ich werde ja keine Überweisung durchführen, wo ich den Empfänger nicht kenne. Und wenn ich an einen Verbrecher gerate - so wie es mir schon mal passiert ist - dann hilft mir auch kein Hinweis "hey, der Name ist aber nicht korrekt geschrieben (gelber Hinweis)".
Zweitens wird natürlich kein Verbraucherschutz verbessert sondern die Geldflüsse zwischen Konten für alle möglichen Behörden und Institutionen in der EU noch transparenter abgebildet.
Das war doch vorher auch schon einsehbar. Das hat sich doch nicht verändert, nur dadurch, dass jetzt die Empfängernamen bis auf den letzten Buchstaben passen müssen.