am 18.11.2020 12:20
Nur damit ich (und vielleicht auch alle anderen...) es richtig verstehe:
1. Opa will Wertpapiere für Enkel spendieren
2. Nachkomme des Opas / die Mutter (oder Vater) ist alleinerziehender Elternteil des besagten Enkels.
3. Mutter (oder Vater) ist in Harz 4 und bildet somit eine Bedarfsgemeinschaft mit besagtem Enkel
-> daraus das resultierende Problem mit Vermögen des Enkels
Hab ich das so richtig interpretiert?
Gruß Crazyalex
am 18.11.2020 12:36
@Crazyalex schrieb:Nur damit ich (und vielleicht auch alle anderen...) es richtig verstehe:
1. Opa will Wertpapiere für Enkel spendieren
2. Nachkomme des Opas / die Mutter (oder Vater) ist alleinerziehender Elternteil des besagten Enkels.
3. Mutter (oder Vater) ist in Harz 4 und bildet somit eine Bedarfsgemeinschaft mit besagtem
EnkelKind von Mutter oder Vater-> daraus das resultierende Problem mit Vermögen des Enkels
Hab ich das so richtig interpretiert?
Gruß Crazyalex
Hallo Crazyalex,
Genau so ist es ! ![]()
Der Enkel/das Kind , ist in einer Bedarfs Gemeinschaft der Eltern,
und NICHT der Großeltern.
Es ist vollbracht ![]()
Gruß
Daniel hu.
und nun wieder zur Börse ![]()
am 18.11.2020 12:44
@huhuhu schrieb:Der Enkel/das Kind , ist in einer Bedarfs Gemeinschaft der Eltern,
und NICHT der Großeltern.
Es ist vollbracht
Darum gehts doch schon die ganze Zeit 🙄 .... OK, ich bin hier raus.
am 18.11.2020 12:48
@huhuhuHallo Crazyalex,
Genau so ist es !
Der Enkel/das Kind , ist in einer Bedarfs Gemeinschaft der Eltern,
und NICHT der Großeltern.
Es ist vollbracht
Gruß
Daniel hu.
und nun wieder zur Börse
Es spielt keine Rolle wer in das Konto / Depot eingezahlt hat, wenn dieses auf dem Namen des Kindes läuft. Sobald eine gewisse Summe (3100 €) überschritten sind, kann für das Kind ev. Hartz 4 Leistungen gestrichen werden und für das Elternteil ebenfalls, da Bedarfsgemeinschaft …
Inwiefern dies dann auch angewendet wird, weiß sich (zum Glück) nicht.
gruss ae
18.11.2020 13:27 - bearbeitet 19.11.2020 07:40
18.11.2020 13:27 - bearbeitet 19.11.2020 07:40
@huhuhu schrieb:
@Crazyalex schrieb:Nur damit ich (und vielleicht auch alle anderen...) es richtig verstehe:
1. Opa will Wertpapiere für Enkel spendieren
2. Nachkomme des Opas / die Mutter (oder Vater) ist alleinerziehender Elternteil des besagten Enkels.
3. Mutter (oder Vater) ist in Harz 4 und bildet somit eine Bedarfsgemeinschaft mit besagtem
EnkelKind von Mutter oder Vater-> daraus das resultierende Problem mit Vermögen des Enkels
Hab ich das so richtig interpretiert?
Gruß Crazyalex
Hallo Crazyalex,
Genau so ist es !
Der Enkel/das Kind , ist in einer Bedarfs Gemeinschaft der Eltern,
und NICHT der Großeltern.
Aber das wäre doch Sozialbetrug, wenn regelmäßige Geldeingänge auf Konten von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft nicht angegeben werden, oder wenn das Schonvermögen überschritten und nicht angegeben wird?
am 18.11.2020 18:07
... Sozialbetrug. Da finde ich die Lücke zwischen "sich bereichern" oder "zweckgebundenes Ansparen" unglücklich gelöst.
Mittlerweile komme ich auch zu dem Schluss, dass "in Opas Namen" angespart wird und dann dem Enkel übertragen werden sollte - wie dann die Situation sein wird, weiß man ja nicht. Im Großen und Ganzen ist das prinzipiell das Gleiche (25% Kapitalertragssteuer - wir sprechen hier über max. 20€/Jahr 'Verlust') ist aber sogesehen durchaus gängige Praxis. Ob das nun Einkäufe sind, Umschläge oder übernommene Rechungen: Familie unterstützt dann schon, wenn es denn geht...
Streng genommen müssten dann alle kaserniert und/oder überwacht werden, wenn man alles ausschließen wollte...
18.11.2020 18:45 - bearbeitet 18.11.2020 18:50
18.11.2020 18:45 - bearbeitet 18.11.2020 18:50
@cestmoi schrieb:Mittlerweile komme ich auch zu dem Schluss, dass "in Opas Namen" angespart wird
Genau, dann ist es legal. Es muss halt noch Opas Geld sein, solange der Enkel in der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft ist. Opa muss die Möglichkeit haben, das Geld, das er für den Enkel anspart, theoretisch doch nicht zu schenken.
@cestmoi schrieb:Ob das nun Einkäufe sind, Umschläge oder übernommene Rechungen
Rechnungen übernehmen oder Einkäufe bezahlen ist nach meinem Kenntnisstand völlig unkritisch für den Hartz-IV-Bezug oder auch für die Schenkungssteuer. Ein Umschlag mit Geld dagegen hochkritisch. Lustig, ja, weil es natürlich praktisch aufs gleiche rausläuft. Aber so ist unser Recht.
am 18.11.2020 23:34
@ehemaliger Nutzer schrieb:Ein Umschlag mit Geld dagegen hochkritisch. Lustig, ja, weil es natürlich praktisch aufs gleiche rausläuft. Aber so ist unser Recht.
Ich vermute der Unterschied besteht darin, dass Geld die völlig freie Verwendung ermöglicht und beispielsweise eine Tüte Lebensmittel vom Supermarkt eben nicht.
am 19.11.2020 07:49
Der Umschlag mit Geld dürfte natürlich auch nicht gehen, fällt aber keiner Behörde auf ganz im Gegenteil zu einem Konto oder Depot, wo Erträge anfallen.
am 19.11.2020 08:46
@Ihr Nickname ...
Ich vermute da wieder die hiesige Bürokratie gerät an ihren übereifer: um massivenMissbrauch "aufzuspüren", werden die Spinnennetze deutlich enger geknüpft um auch den letzten Cent aufzuspüren. Die Ratten (sorry, wenn da falsche Assoziationen entstehen sollten), welche das wirklich kriminell Ausnutzen, rennen aber weitergin darunter durch.
Eine Kollegin hier hat schon 3 Wochen überstunden - auszahlen geht nicht, denn höheres Einkommen würde gepfändet werden und Leistungen gekürzt/gestrichen werden. Unterm Strich hätte sie erheblich weniger im Monat zur Verfügung (derzeit 240€ nach Abzug aller mtl. Kosten würde auf unter 100 sinken).
Es bleibt ein krankes System und im Detail nicht selten ungerecht.