am 17.11.2020 10:57
Moin...
Opa möchte gerne dem Enkel (3) 2.000€ und so 50€ mtl. zukommen lassen, dass es dann mal einen besseren Start haben wird. Bei Bezug von Sozialleistungen werden dann aber das Guthaben des Enkels mit einbezogen (denke ich - oder nicht?)
Absehbar wird sich das mit dem ollen Hartz dann auch mal erledigen, aber derzeit ist das halt ... blöd. Alleinerziehend und angefangene Ausbildung hat sich gerade in Luft aufgelöst.
Welche Möglichkeiten fallen Euch da so ein?
Mein Wunsch wäre schon, dass das Konto den Namen des Kindes trägt. Ein extra Konto für den Opa wäre zwar auch denkbar - aber geregelt und mit Freibetrag versehen - wäre das Ziel...
(P.S. ich bin noch kein Opa - geht um einen Nachbarn)
17.11.2020 11:19 - bearbeitet 17.11.2020 11:26
17.11.2020 11:19 - bearbeitet 17.11.2020 11:26
Es wird das gesamte Vermögen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, und damit könnte sich Sparguthaben des Enkels negativ auf Hartz-IV-Bezüge auswirken. Kommt auf die genauen Beträge an. Google nach "Schonvermögen Hartz IV"
Unabhängig davon müsste eine regelmäßige Schenkung als Einkommen gewertet werden, und damit die Hartz-IV-Bezüge reduzieren. (Ist ja auch gerecht. Wieso sollten andere Steuerzahler für jemanden bezahlen müssen, der regelmäßiges Einkommen aus Schenkung hat?)
am 17.11.2020 11:54
am 17.11.2020 11:54
@cestmoi schrieb:Ein extra Konto für den Opa wäre zwar auch denkbar - aber geregelt und mit Freibetrag versehen - wäre das Ziel...
Wie meinst du das mit dem geregelten Konto? Was/ wie wird da geregelt?
am 17.11.2020 14:55
Ich kopiere mal aus der "Hartz 4" Seite:
Gilt das Guthaben, welches sich auf dem Sparbuch der Kinder befindet, als verwertbares Vermögen? Es ist festzuhalten, dass beim Bezug von Hartz 4 das Sparguthaben der Kinder durch einen Freibetrag von 3.100 Euro plus 750 Euro geschützt ist. Übersteigt das angesparte Geld diese Summe, so ist das Kind nicht mehr hilfebedürftig und es hat keinen weiteren Anspruch auf ALG 2 bzw. Sozialgeld.
Allgemein glaube ich gilt 150€ pro Lebensjahr, minimal jedoch 3100 € , welches im Fall von Hartz 4 nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwertet werden muss.
gruss ae
am 17.11.2020 15:22
Danke erst mal @ehemaliger Nutzer ...
ja, es soll alles auf den namen des Kindes laufen und nicht irgendwo "verwurschtelt" sein.
Das mit dem "als Einkunft angeben" - dass Eltern den Familien ihrer Kinder was "zustecken" (wenn möglich eben), ist wohl weit verbreitet. Wo sollte man da anfangen Grenzen zu ziehen??? Moralisch mag ich das nicht verurteilen...
Bleibt nun nur noch die Frage, ob das "Schonvermögen" bereits jetzt als Altersvorsorge betitelt werden könnte... gedacht sei es wirklich für Ausbildung etc.
Naja... läuft wohl darauf hinaus, dass es vorzeitig im Zweitdepot angespart wird... (da muss der kleine Bürger wohl die Finanzen des Staates retten..)
am 17.11.2020 15:31
@ae @cestmoi @ehemaliger Nutzer
Hallo zusammen,
cestmoi schreibt ja weiter oben "die Enkel" und nicht Kinder.
Bei uns ist es so, dass der Opa sich die Depot von seinen Kindern
für seine Enkel hat einrichten lassen.
Er und wir vier tätigen nun die Zahlungen, und gut ist.
...da spielt Hartz keine rolle, und auch das Wort Schenkung ist nicht relevant.
Im Notfall einfach mal beim Steuerberater einen Termin vereinbaren,
...Mann/Frau kann vieles < legales > vollziehen ![]()
Ich hoffe das hilft ein wenig.
beste Grüße
D.hu
am 17.11.2020 15:43
Ich hab weder das Modell von @huhuhu verstanden, noch das Modell von @cestmoi. Was heißt z.B., dass sich "der Opa die Depot von seinen Kindern für seine Enkel hat einrichten lassen"? Oder was heißt, "läuft wohl darauf hinaus, dass es vorzeitig im Zweitdepot angespart wird... (da muss der kleine Bürger wohl die Finanzen des Staates retten..)"?
am 17.11.2020 16:44
Opa -> Zweitdepot anlegen, besparen und als Erbe das Enkelchen eintragen (kein Zugriff der sonstigen Erbschleicher). Ist aber nur zweite Wahl - schön wäre es, wenn das Depot gleich auf den Namen des Enkels lauten würde...
am 17.11.2020 17:17
@ehemaliger Nutzer schrieb:Ich hab weder das Modell von @huhuhu verstanden, Was heißt z.B., dass sich "der Opa die Depot von seinen Kindern für seine Enkel hat einrichten lassen"?
@ehemaliger Nutzer
OK ...mal anders ausgedrückt.
die Kinder haben für Ihre Kinder < aus rechtlichen Gründen > ein Depot eröffnet,
und der Opa und die Tanten & Onkels füttern dies.
Man kann verfügen das nur die Kinder ab zb. 16 Jahren zugriff haben,
der Opa mit Vollmacht < Änderung der Sparpläne oder ähnliches > jederzeit.
17.11.2020 17:33 - bearbeitet 17.11.2020 17:46
17.11.2020 17:33 - bearbeitet 17.11.2020 17:46
@huhuhu schrieb:die Kinder haben für Ihre Kinder < aus rechtlichen Gründen > ein Depot eröffnet, und der Opa und die Tanten & Onkels füttern dies.
Ja aber dann sind das doch Konten der Kinder, und das Geld das drauf ist, zählt zum Sparvermögen der Bedarfsgemeinschaft, und könnte den Hartz-IV-Anspruch gefährden?