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Sparplan für Enkel - Hartz IV

cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

Moin...

Opa möchte gerne dem Enkel (3) 2.000€ und so 50€ mtl. zukommen lassen, dass es dann mal einen besseren Start haben wird. Bei Bezug von Sozialleistungen werden dann aber das Guthaben des Enkels mit einbezogen (denke ich - oder nicht?)
Absehbar wird sich das mit dem ollen Hartz dann auch mal erledigen, aber derzeit ist das halt ... blöd. Alleinerziehend und angefangene Ausbildung hat sich gerade in Luft aufgelöst.
Welche Möglichkeiten fallen Euch da so ein?
Mein Wunsch wäre schon, dass das Konto den Namen des Kindes trägt. Ein extra Konto für den Opa wäre zwar auch denkbar - aber geregelt und mit Freibetrag versehen - wäre das Ziel...

(P.S. ich bin noch kein Opa - geht um einen Nachbarn)

33 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Es wird das gesamte Vermögen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, und damit könnte sich Sparguthaben des Enkels negativ auf Hartz-IV-Bezüge auswirken. Kommt auf die genauen Beträge an. Google nach "Schonvermögen Hartz IV"

 

Unabhängig davon müsste eine regelmäßige Schenkung als Einkommen gewertet werden, und damit die Hartz-IV-Bezüge reduzieren. (Ist ja auch gerecht. Wieso sollten andere Steuerzahler für jemanden bezahlen müssen, der regelmäßiges Einkommen aus Schenkung hat?)

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@cestmoi  schrieb:

 Ein extra Konto für den Opa wäre zwar auch denkbar - aber geregelt und mit Freibetrag versehen - wäre das Ziel...


Wie meinst du das mit dem geregelten Konto? Was/ wie wird da geregelt?

ae
Mentor ★★★
3.485 Beiträge

Ich kopiere mal aus der "Hartz 4" Seite:

 

Gilt das Guthaben, welches sich auf dem Sparbuch der Kinder befindet, als verwertbares Vermögen? Es ist festzuhalten, dass beim Bezug von Hartz 4 das Sparguthaben der Kinder durch einen Freibetrag von 3.100 Euro plus 750 Euro geschützt ist. Übersteigt das angesparte Geld diese Summe, so ist das Kind nicht mehr hilfebedürftig und es hat keinen weiteren Anspruch auf ALG 2 bzw. Sozialgeld.

 

Allgemein glaube ich gilt 150€ pro Lebensjahr, minimal jedoch 3100 € , welches im Fall von Hartz 4 nicht zur Bestreitung  des Lebensunterhaltes verwertet werden muss.

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

Danke erst mal @ehemaliger Nutzer  ...

ja, es soll alles auf den namen des Kindes laufen und nicht irgendwo "verwurschtelt" sein.
Das mit dem "als Einkunft angeben" - dass Eltern den Familien ihrer Kinder was "zustecken" (wenn möglich eben), ist wohl weit verbreitet. Wo sollte man da anfangen Grenzen zu ziehen??? Moralisch mag ich das nicht verurteilen...
Bleibt nun nur noch die Frage, ob das "Schonvermögen" bereits jetzt als Altersvorsorge betitelt werden könnte... gedacht sei es wirklich für Ausbildung etc.

Naja... läuft wohl darauf hinaus, dass es vorzeitig im Zweitdepot angespart wird... (da muss der kleine Bürger wohl die Finanzen des Staates retten..)

huhuhu
Legende
8.777 Beiträge

@ae @cestmoi @ehemaliger Nutzer 

 

Hallo zusammen,

 

cestmoi schreibt ja weiter oben "die Enkel" und nicht Kinder.

 

Bei uns ist es so, dass der Opa sich die Depot von seinen Kindern

für seine Enkel hat einrichten lassen.

 

Er und wir vier tätigen nun die Zahlungen, und gut ist.

...da spielt Hartz keine rolle, und auch das Wort Schenkung ist nicht relevant.

 

Im Notfall einfach mal beim Steuerberater einen Termin vereinbaren,

...Mann/Frau kann vieles < legales > vollziehen  Smiley (zwinkernd)

 

Ich hoffe das hilft ein wenig.

 

beste Grüße

D.hu

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich hab weder das Modell von @huhuhu verstanden, noch das Modell von @cestmoi. Was heißt z.B., dass sich "der Opa die Depot von seinen Kindern für seine Enkel hat einrichten lassen"? Oder was heißt, "läuft wohl darauf hinaus, dass es vorzeitig im Zweitdepot angespart wird... (da muss der kleine Bürger wohl die Finanzen des Staates retten..)"?

cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

Opa -> Zweitdepot anlegen, besparen und als Erbe das Enkelchen eintragen (kein Zugriff der sonstigen Erbschleicher). Ist aber nur zweite Wahl - schön wäre es, wenn das Depot gleich auf den Namen des Enkels lauten würde...

huhuhu
Legende
8.777 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Ich hab weder das Modell von @huhuhu verstanden,  Was heißt z.B., dass sich "der Opa die Depot von seinen Kindern für seine Enkel hat einrichten lassen"?


@ehemaliger Nutzer 

OK ...mal anders ausgedrückt.

 

die Kinder haben für Ihre Kinder < aus rechtlichen Gründen > ein Depot eröffnet,

und der Opa und die Tanten & Onkels füttern dies.

Man kann verfügen das nur die Kinder ab zb. 16 Jahren zugriff haben,

der Opa mit Vollmacht < Änderung der Sparpläne oder ähnliches > jederzeit.

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@huhuhu  schrieb:

die Kinder haben für Ihre Kinder < aus rechtlichen Gründen > ein Depot eröffnet, und der Opa und die Tanten & Onkels füttern dies.


Ja aber dann sind das doch Konten der Kinder, und das Geld das drauf ist, zählt zum Sparvermögen der Bedarfsgemeinschaft, und könnte den Hartz-IV-Anspruch gefährden?