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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

KlausPeter
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.

 

Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?

 

Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?

 

Vielen Dank und Grüße

278 ANTWORTEN

Breznsalzer
Autor ★★
14 Beiträge

Tja, schön und gut, aber ich habe das im April 2022 mal getestet: Für die 3 letzten Tage im Monat über den Freibetrag von 50.000 zu sein. Prompt wurde im Mai ein Verwahrentgelt abgezogen. Als bestehender Kunde (vor 2020) gilt also kein Sonderstatus nachdem ich allen Preisen und Bedingungen zugesagt habe, damit mein Konto nicht gekündigt wird. Ein Catch 22 sozusagen, wo es keinen Weg vorbei gab.

 

Sehr schäbig.

Breznsalzer
Autor ★★
14 Beiträge

Ganz genau, habe das im oberen Post mit einem Test vergangen Monat auch bestätigt bekommen. Als Bestandskunde (bestehendes Kundenverhältnis, also vor 2020) wird dir nach Zustimmung ein Verwahrentgelt abgezogen über 50K Sichteinlagen, obwohl in den Preisen und Bedingungen davon gefaselt wird, dass kein Verwahrentgelt für Bestandskunden gilt. Schwarz auf weiß.

 

Einfach widerlich.

pryp
Autor ★★
13 Beiträge

Ist das nicht nun mit der aktuellen AGB Zustimmung anders? Es ist doch immer die Rede davon, dass es für das Verwahrentgelt eine gesonderte Vereinbarung für Kunden vor 2020 gibt?

Urmelchen
Autor ★★
13 Beiträge

Habe bisher nicht zugestimmt und besitze weiterhin Depot und Girokonto. 

Nur zur Info

MrMacGyver
Autor ★★
34 Beiträge

Dito. Bin ehrlich gesagt auch wenig motiviert nach dem Chaos mit fehlerhaften Steuerabrechnungen, was auch Monate später nicht korrigiert war:

 

https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/18-Dividende-erhalten-comdirect-errechnet-darau...

 

Entschädigung seitens der Comdirect? Fehlanzeige. Ganz schwach!

uncontrolled
Experte
99 Beiträge

Ich wäre ja froh wenn wenigstens mal die Steuerbescheinigung eintrudeln würde. Habe für ein Gemeinschaftskonto zugestimmt. Da geht ausreichend Geld ein, wodurch weiterhin keine extra Gebühren fällig werden.

 

Das Depot und Zweitdepot wird gerade geleert. Da habe ich aus Prinzip nicht zugestimmt. Habe jetzt ja auch wieder weit bis zum 30.06. Laut neuer Ankündigung.

 

Frech was diese Bank sich leistet. Ich verstehe schon, warum die Commerzbank so viele Kunden verloren hatte. Jetzt fährt sie die condirekt auch gegen die Wand. War aber nicht andres zu erwarten.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Moin,

bin heute ebenso jetzt überrascht mit dem Slogan "Ihre Konditionen bleiben unverändert".

Denke, ich werde hier auch verschwinden und bin schon am sondieren.

 

Weiss jetzt nicht, ob dass jetzt hier hin gehört... 🙂

Aber welchen (Online) Broker würdet Ihr empfehlen für einen Normalverbraucher in Sachen Aktien/ETF ?

Anforderung : Aktien/ETF  ; Sparpläne ; Auslandsbörsen handelbar (wegen höheren Umsätze)

 

Habe da schon ein Broker im Auge, würde doch gerne noch andere Meinungen einfangen.

 

Grüße

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

...

Aber welchen (Online) Broker würdet Ihr empfehlen für einen Normalverbraucher in Sachen Aktien/ETF ?

Anforderung : Aktien/ETF  ; Sparpläne ; Auslandsbörsen handelbar (wegen höheren Umsätze)

 

...

Klick mich 

Breznsalzer

Revolut, sobald ne Deutsche Iban da ist.

Germarik

Ja die Tabelle ist sehr übersichtlich, gilt diese so auch für die Bedingungen, die ab 01.08.2022 gelten sollen?

Dort ist dies in den PLV scheinbar wieder nicht klar definiert.


Oder kann mich jemand auf die Stelle in dem PLV verweisen in der steht, dass das 0,5% Verwahrentgelt für Bestandskunden vor 17.01.2020 nicht bzw. nur nach Individualvereinbarungen gilt?

 

Hier sind die "alt" Kunden ja nicht ausgenommen oder mit Freibetrag versehen:

verwahrentgelt_PLV.jpg

Bzw. der folgenden Absatz bezieht sich so fomuliert doch nur auf neue z.B. Girokontoeröffnungen unter meiner alten Kundennummer vor dem 17.01.2022.

Germarik_0-1657642533767.png

Oder wird die ursprüngliche Eröffnung des alten Kontos als Erweiterung meiner vorher nicht existierenden Kundenverbindung verstanden?
Da im internen comdirect Prozess erst die Kundennummer angelgt wird und dann erst das Konto eröffnet wurde.

 

Gruß,

Arne