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am 17.08.2021 08:22
Hallo,
gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.
Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?
Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?
Vielen Dank und Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Girokonto
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am 30.09.2021 13:00
Hallo SMT_Erik,
auch wenn es sicher nervig ist, immer wieder die gleichen bzw. ähnliche Fragen zu beantworten:
Ich bin Altkunde (über 20 Jahre) und bin bereit, den neuen Bedingungen und Preisen zuzustimmen. Bislang habe ich verstanden, dass nach meiner Zustimmung für das Verwahrentgelt ein Freibetrag von 250.000 Euro gilt. Nun habe ich aber ein Formular mit einer individuellen Vereinbarung von der Comdirect erhalten, in dem ich einem Verwahrentgelt bereits ab einem Guthaben über 50.000 Euro zustimmen soll.
Konkrete Frage: Eine Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Preisen schützt mich als Altkunden also NICHT davor, dennoch zu einer Individualvereinbarung genötigt zu werden, in der ich einem Verwahrentgelt bereits ab 50.000 Euro zustimmen soll.
Ist das richtig?
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am 30.09.2021 13:31
Hallo @robbie38 und herzlich willkommen in unserer Community!
Wenn du seit 20 Jahren bei uns Kunde bist - für deine Treue an dieser Stelle ein großes Dankeschön 😀! - zählst du gemäß der beigefügten Tabelle, die ich auch weiter oben schon einmal veröffentlicht habe, zu den Kunden in Zeile 1.
Demnach bieten wir dir eine Individualvereinbarung an, unabhängig davon, ob du die neuen AGB akzeptiert hast oder nicht. Die Grenze, ab der wir eine derartige Vereinbarung versenden, ist ein Guthaben von mehr als 50.000 Euro.
Gruß
Erik
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am 30.09.2021 13:45
Hallo Erik,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber mal im Ernst – was sollen die in der Tabelle genannten Freibeträge von 250.000 bzw. 100.000 Euro, wenn am Ende sowieso alle Kunden mit einem Guthaben über 50.000 Euro zu einer Individualvereinbarung genötigt werden, bei der ein Freibetrag von nur 50.000 Euro vereinbart wird. Das ist doch Augenwischerei.
Denn ich nehme mal an, dass den Kunden, die der Individualvereinbarung nicht zustimmen, früher oder später gekündigt wird.
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am 30.09.2021 14:26
Hallo @robbie308,
je nachdem, wie sich der Marktzins weiterentwickelt, werden die Konditionen künftig wieder angepasst werden. Das war auch in der Vergangenheit bei einem positiven Zinsniveau der Fall.
Die Tabelle ist also nur eine Momentaufnahme, die aktuell so gültig ist.
Gruß
Erik
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am 01.10.2021 10:33
Hallo Erik,
ist eine Zustimmung zur individuellen Vereinbarung hinfällig wenn man per sofort dafür sorgt daß die Euro- Sichteinlagen 50000.-€ nicht wesentlich übersteigen?
mfg
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am 01.10.2021 12:59
Wenn zum/nach dem Stichtag der Vereinbarung die Summe 50k€ nicht (mehr) überschreitet, wird bei unterbliebener Zustimmung vmtl. vorerst nichts passieren.
Bei aktivem Handel ist wohl vorhersehbar, dass die momentan gesetzte Schwelle durchaus zw. einem Verkauf und folgenden Invest als Cash über nacht überschritten wird, wenn man ansonsten nur knapp darunter liegt.
Wieviel Toleranz man da erwarten kann, wird sich zeigen.
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am 01.10.2021 14:54
Hallo,
was passiert den wenn man diese Vereinbarung ablehnt ??
Ich bin schon seit ewigen Zeiten Kunde und bevor ich jetzt umschichte etc. nehm ich die Vereinbarung erst mal nicht an.
Gruß
01.10.2021 17:31 - bearbeitet 01.10.2021 17:38
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01.10.2021 17:31 - bearbeitet 01.10.2021 17:38
@Rene1974 schrieb:Hallo,
was passiert den wenn man diese Vereinbarung ablehnt ??
Nichts. Dann bleibt dein Vertragsverhältnis so, wie es ist.
Du musst mir aber nicht glauben, es ist besser, wenn du selbst nachliest.
In den AGB ist "Nichtzustimmung zu einer Individualvereinbarung" NICHT als Kündigungsgrund aufgeführt. Du wirst daher NIEMALS eine Schreiben bekommen, in dem die Bank sagt "Wir kündigen das Konto, weil sie der Individualvereinbarung nicht zugestimmt haben, gem. AGB XX.YY"
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am 01.10.2021 20:24
@dg2210 schrieb:
@Rene1974 schrieb:Hallo,
was passiert den wenn man diese Vereinbarung ablehnt ??
Nichts. Dann bleibt dein Vertragsverhältnis so, wie es ist.
Du musst mir aber nicht glauben, es ist besser, wenn du selbst nachliest.
In den AGB ist "Nichtzustimmung zu einer Individualvereinbarung" NICHT als Kündigungsgrund aufgeführt. Du wirst daher NIEMALS eine Schreiben bekommen, in dem die Bank sagt "Wir kündigen das Konto, weil sie der Individualvereinbarung nicht zugestimmt haben, gem. AGB XX.YY"
Nein, das nicht. Aber irgendwann wird das Konto wirtschaftlich neu bewertet und dann ohne Angaben von Gründen gekündigt.
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am 04.10.2021 12:10
So, habe doch tatsächlich Verwahrentgelt zahlen müssen, gottlob nur 67 Cent, da ich die breite Masse per mehrfacher Überweisung auf ein TG-Konto einer anderen Bank transferiert habe.
Soviel zu dem Akzeptieren der neuen Bedingungen... wo sich doch für Bestandskunden nichts ändert bzw. ändern soll...
Ich bin jetzt als Bestandskunde (seit 2013) jetzt so "schlecht" gestellt, wie ein neuer Kunde....
Aber wie ich sagte, nützt ja nix - man muss halt schauen, wo man bleibt, als Kunde.
ich brauch ja nur ein Konto.
Meine mtl. Sparrate von über 2000 EUR bekommen nun andere, Kreditkarte (credit) ist gekündigt, insofern muss ich nur schauen, dass ich unter den 50000 bleibe...
...verückte Welt... damals hat der "Kunde", der das Geld bringt, noch nen ganz anderen Stellwert gehabt...

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