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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

278 ANTWORTEN

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Es wäre interessant, was passiert, wenn @juliusjulius diese geplante Transaktion der codi/dem Kundenservice vorab (im Dialog) ankündigen und eine Unbedenklichkeitsbestätigung bekommen würde (wenn Herkunftsbelege gefordert wären).

Eine anschließende Sperrung/Kündigung wäre dann grund- und haltlos und v.a. absurd.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo,

 

es tut mir Leid falls die Frage bereits gestellt und geklärt wurde. Kostet die Visa-Karte nach Zustimmung 1,90€/Monat oder nicht? Könnte ich auf die Visa Debit Karte umsteigen und die richtige Kreditkarte Kündigen?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

nach der Zustimmung wird die Visa-Kreditkarte ab dem 01.11.2021 kostenpflichtig. 

 

Die Visa-Kreditkarte kannst du jederzeit online kündigen, die Visa-Debitkarte ist kostenloser Bestandteil des Girokontos.

 

Viele Grüße

Mario

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

mit der Zustimmung treten die neuen Konditionen zum 1.11.21 inkraft und die Visa Kreditkarte kostet 1,90 Euro pro Monat. 

 

Wenn Du keine echte Kreditkarte brauchst, zum Beispiel bei Auslandsreisen, Hotelbuchungen oder Autovermietungen, kannst Du diese kündigen. 

 

Die Visa Debitkarte (Bankkarte) solltest Du bereits erhalten haben. 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Danke für die Antworten. Nach Durchsicht der ganzen Unterlagen sehe ich es auch so. Benutze die Kreditkarte nur online und da sollte die kostenlose Debitkarte ausreichen.

 

Was mir noch nicht klar ist, ob die Debitkarte auch die Girocard ersetzt ... sieht mir aber danach aus.

 

Des weiteren meine ich, dass für mich weiterhin die Grenze von 100.000€ für das Verwahrentgelt gilt. Habe mein Konto seit ca. 8 Jahren bei der Comdirect. Allerdings kam Anfang 2020 ein Gemeinschaftskonto mit meiner Frau dazu. Hier liegen aber keine großen Beträge rum.

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

die "Bankkarte" ersetzt nicht die Girokarte. Welche Karte man für welche Anwendungen nutzen kann, ist hier relativ übersichtlich dargestellt: https://kunde.comdirect.de/cms/lp/neues-girokonto.html 

MrMacGyver
Autor ★★
34 Beiträge

Eine Frage zu dem Link. Dort steht:

"Ab 01.05.2021 zahlen Sie für die Visa-Kreditkarte ein monatliches Entgelt von 1,90 Euro. "

 

Gilt dies rückwirkend oder wurde die Seite einfach nicht aktualisiert?

 

Relativ übersichtlich trifft es ganz gut - oder besser gesagt so übersichtlich wie möglich.

 

Ich würde der CoDi vorschlagen, noch 1-2 Karten mehr auszugeben. So ist das alles noch viel zu einfach und fordert den Kunden noch nicht ausreichend. 5 Karten pro Bank - damit hätte man dann auch wirklich ein tolles Alleinstellungsmerkmal! Ergänzend dazu dann noch eine zusätzliche App, die im jeweiligen Fall berät, welche Karte idealerweise zu nutzen wäre.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @MrMacGyver,

 

das Entgelt wird erst mit der endgültigen Umwandlung ab 01.11.2021 fällig.

 

Dein Feedback zu den Karten gebe ich gerne weiter. Eigentlich war angedacht, dass Kunden sich vor jeder Auszahlung eine neue 1-Mal-Karte bestellen müssen, die immer wieder neue zufällig ausgewählte Auszahlungsbedingungen mitbringt. 😉 Deine Idee ist aber ergänzend auch nicht schlecht. 😄

 

Dieser Beitrag könnte nach dem ersten Absatz Spuren von Ironie enthalten.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

MrMacGyver
Autor ★★
34 Beiträge

Hallo Jan-Ove,

 

das klingt nach einer noch besseren Idee! Bitte direkt umsetzen! 😉

pin
Autor ★
4 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@SMT_Erik  schrieb:

...

Wenn dein Konto vor dem 15.02.2021 eröffnet wurde (das beinhaltet auch vor dem 17.01.2020) zahlst du seit dem 01.07.2021 ein Verwahrentgelt von 0,5 % auf ein Guthaben, das größer als 50.000 Euro ist.

 

Konnte ich deine Frage beantworten?

 

Gruß

Erik


 

Diese Aussage ist nicht von den Ausführungen der neuen AGB, nebst PLV, gedeckt.

Die Formulierungen ergeben eindeutig, dass Geschäftsverbindungen, die vor dem 17.01.2020 geschlossen wurden, nicht von Verwahrentgelten betroffen sind. Aus der Zustimmung zu diesen AGB läßt sich auch mit viele juristischer Fantasie keine Zustimmung zu Verwahrentgelten für Altverträge von vor dem 17.01.2020, ableiten. Schon gar nicht rückwirkend ab dem 01.07.2021.

 

Nur so läßt sich auch Fußnote 8 des neuen PLV interpretieren:

"Erweiterungen bestehender Kundenverbindung mit Eröffnungsdatum vor dem 17.01.2020 sind hiervon ausgenommen."


Dann muss nicht unbedingt zustimmen?