Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

278 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo, das ist schon mal gut zu wissen. Aber was ist mit dem Verrechnungskonto wenn ich zusammen mit dem Depot über die 50.000 komme?

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

Wertpapiere im Depot zählen nicht zu den Einlagen und werden deshalb nicht auf den Freibetrag angerechnet. Nur ein Guthaben auf dem Verrechnungskonto wird berücksichtigt.

 

Gruß

Erik

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo SMT Erik,

dank dir für die schnelle Antwort. Dann brauch ich vom Verrechnungskonto nichts abziehen.

Gruß

Horst

prarom
Autor ★★
36 Beiträge

Guten Morgen,

 

@SMT_Erik 

 

Mit der Bitte um nochmalige Klarstellung:

 

Ich glaube "Keller" bezieht sich mit seiner Frage nicht auf den Freibetrag, sondern

auf ein Verwahrentgelt auf seinem Verrechnungskonto.  Du hattest geschrieben,

dass das Verrechnungskonto "berücksichtigt wird". Hieße jetzt für mich, dass

ein Verwahrentgelt auf dem Verrechnungskonto (wäre bei mir Zweitdepot) erhoben wird.

Dazu schreibt Keller: " Dann muss ich ja vom Verrechnungskonto nichts abziehen".

Passt für mich nicht so ganz zusammen - oder ich habe etwas komplett missverstanden.

 

Danke für eine kurze Aufklärung

 

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Hallo @prarom,

 

auf den Depotinhalt fällt kein Verwahrentgelt an, auf Guthaben auf dem Verrechnungskonto über dem Freibetrag allerdings schon.

 

@ehemaliger Nutzer hat wahrscheinlich den Schluss gezogen, dass er derzeit nichts tun muss, weil er ja explizit fragte, was passiert, wenn Depot und Verrechnungskonto zusammen den Freibetrag übersteigen. 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @prarom,

 

da hoffe ich, dass @ehemaliger Nutzer das nicht falsch verstanden hat.

 

Auch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto wird zur Berechnung des Verwahrentgeltes berücksichtigt.

 

Viele Grüße

Mario

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo,

nochmal zu meiner Frage ev. mit einem Beispiel

Depot: 35.000

Verechnungskonto: 20.000

macht zusammen 55.000

Freibetrag 50.000, Depot wird für den Freibetrag nicht mitgerechnet.

Also bin ich mit dem Verrechnungskonto mit den 20.000 unter dem Freibetrag für das Verwahrungentgeld. Da müsste ich also noch 30Tsd, was ich nicht habe, in das Verrechnungskonto einzahlen und ab da wäre der Strafzins fällig, obwohl das gesamte  Guthaben dann 80 Tsd wäre

So habe ich das verstanden.

Daher verstehe ich in dem Satz "Auch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto wird zur Berechnung des Verwahrentgeltes berücksichtigt". Was beteutet das AUCH?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

in deinem Beispiel fällt kein Verwahrentgelt an. Das Wertpapierdepot wird nicht berücksichtigt.

 

"Auch" bedeutet, dass das Verrechnungskonto neben dem Girokonto und dem Tagesgeldkonto ebenfalls berücksichtigt wird.

 

Viele Grüße

Mario

GetBetter

@ehemaliger Nutzer 

Vorab: Dein Beispiel ist richtig.

 

"Auch" bedeutet, dass alle Konten einer Kundenverbindung berücksichtigt werden.

Solltest Du also neben dem Verrechnungskonto noch ein Girokonto und/oder Tagesgeldkonto haben auf dem weitere >30.000 € liegen, dann wärst Du doch ein Fall für's Verwahrentgelt.

Thorsten_

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo,

nochmal zu meiner Frage ev. mit einem Beispiel

Depot: 35.000

Verechnungskonto: 20.000

macht zusammen 55.000

Freibetrag 50.000, Depot wird für den Freibetrag nicht mitgerechnet.

Also bin ich mit dem Verrechnungskonto mit den 20.000 unter dem Freibetrag für das Verwahrungentgeld. Da müsste ich also noch 30Tsd, was ich nicht habe, in das Verrechnungskonto einzahlen und ab da wäre der Strafzins fällig, obwohl das gesamte  Guthaben dann 80 Tsd wäre

So habe ich das verstanden.


Korrekt. Denn du hast kein Geld in deinem Depot, sondern Wertpapiere.

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Daher verstehe ich in dem Satz "Auch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto wird zur Berechnung des Verwahrentgeltes berücksichtigt". Was beteutet das AUCH?


Auch heißt: nicht nur Verrechnungskonto, sondern auch Girokonto, auch Tagesgeld, auch weitere Sichteinlagen (Sichteinlage – Wikipedia).

 

Siehe Verwahrentgelt | comdirect.de

 

 

Nachtrag: kaum braucht man mal länger als 10 Sekunden zum Tippen, sind schon zwei Antworten vorher da 😋