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Wieso ist mein Verlustverrechnungstopf leer?
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am 19.01.2022 21:34
Hallo,
leider habe ich 2021 einen Verlust realisiert. Dieser wurde mir auch in den jeweiligen Verlustverrechnungstöpfen angezeigt. Nun ist es leider so, dass die Töpfe im neuen Jahr auf 0 gesetzt wurden.
1. Wieso ist das so? Ich bin davon ausgegangen, dass meine Verluste automatisch bei der Bank gespeichert werden und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
2. Ich habe außerdem einen Verlust mit Optionsscheinen gemacht. Diese wurden wertlos aus meinem Depot ausgebucht, eine Veräußerung gab es nicht. Inwiefern sind diese Verluste zu behandeln? Ich erinnere mich vage, dass in diesem Fall eine gesonderte Bescheinigung eingeholt werden muss. Kann mich hier jemand genauer aufklären?
Vielen Dank für die Hilfe
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Girokonto
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am 08.01.2024 14:13
Das klingt ja recht seltsam. Ohne zu wissen was du gemacht hast kann das niemand beurteilen.
Denkbar wären Verluste aus der Eindeckung von Stillhaltergeschäften im Folgejahr.
Die werden nach neuester Gesetzgebung dem Jahr der Eröffnung zugerechnet.
Bevor du dich mit der Bank herum ärgerst würde ich erstmal das FA fragen ob sie das noch ändern können.
08.01.2024 14:33 - bearbeitet 08.01.2024 14:42
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08.01.2024 14:33 - bearbeitet 08.01.2024 14:42
Ich rufe morgen mal beim Finanzamt an und frage nach.
Ich habe eigentlich nur mit Aktien, ETFs und teilweise mit Optionsscheinen gehandelt. Manche Optionsscheine sind wertlos verfallen
In der Steuerbescheinigung für 2022 steht lediglich die Position "Höhe des Verlustes im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG". Da habe ich noch ungefähr eine Woche Zeit, dem Steuerbescheid zu widersprechen.
Betroffen sind also insgesamt die Zeilen 12, 13 (2021) und 15 (2022) der Anlage KAP.
Ich würde gerne selber genauer wissen, was die 3 unterschiedlichen Positionen bedeuten. Allerdings ist meine Steuerübersicht vollkommen unverständlich, weil die zeitliche Zuordnung nicht passt. Die Buchungstage stimmen nicht mit den Tagen der Käufe/Verkäufe überein und so werden Aktionen der Jahre 2021-2023 wild durcheinander angezeigt. Die großen Änderungen die mit der Korrektur einhergehen sind nur als "Verlustübertrag" bezeichnet.
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am 08.01.2024 15:03
@Dilaudid schrieb:Ich rufe morgen mal beim Finanzamt an und frage nach.
Ich habe eigentlich nur mit Aktien, ETFs und teilweise mit Optionsscheinen gehandelt. Manche Optionsscheine sind wertlos verfallen
In der Steuerbescheinigung für 2022 steht lediglich die Position "Höhe des Verlustes im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG". Da habe ich noch ungefähr eine Woche Zeit, dem Steuerbescheid zu widersprechen.
Das sind die Totalverluste die die Bank nicht mehr verrechnen darf und die nur bescheinigt werden.
Die werden vom FA mit Gewinnen verrechnet oder gesondert vorgetragen.
08.01.2024 15:08 - bearbeitet 08.01.2024 15:09
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08.01.2024 15:08 - bearbeitet 08.01.2024 15:09
@Silver_Wolf schrieb:
@Dilaudid schrieb:Ich rufe morgen mal beim Finanzamt an und frage nach.
Ich habe eigentlich nur mit Aktien, ETFs und teilweise mit Optionsscheinen gehandelt. Manche Optionsscheine sind wertlos verfallen
In der Steuerbescheinigung für 2022 steht lediglich die Position "Höhe des Verlustes im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG". Da habe ich noch ungefähr eine Woche Zeit, dem Steuerbescheid zu widersprechen.
Das sind die Totalverluste die die Bank nicht mehr verrechnen darf und die nur bescheinigt werden.
Die werden vom FA mit Gewinnen verrechnet oder gesondert vorgetragen.
Verluste
- aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung,
- aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG,
- aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder
- aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
können ab dem VZ 2020 nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 EUR ausgeglichen werden.
Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils i. H. v. 20.000 EUR mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Beim Kapitalertragsteuerabzug dürfen solche Verluste nicht berücksichtigt werden.
Entsprechende Verluste sind in der Anlage KAP 2023 in eigenen Zeilen einzutragen (Zeile 15 für Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben – diese Beträge sind auch in der Steuerbescheinigung aufgeführt; Zeile 25 für Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben)
@Silver_Wolf hat dies korrekt erläutert.
Die Bank hat die Verlustzuordnung dem Gesetz nach geändert.
Die Belege sind dem FA zeitnah zu übermitteln bzw. nachzureichen.
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am 08.01.2024 15:19
Vielen Dank für deine Antwort.
Okay, das sind dann wohl die ausgebuchten Optionsscheine. Aber diese Position ist sowieso kein großes Problem, da ich ja dort noch in der Einspruchsfrist bin.
Wichtiger wären die beiden Positionen aus dem Jahr 2021:
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 12 Anlage KAP)
und
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Zeile 13 Anlage KAP)
Was ist das? Wieso wurde das im Jahr 2023 für das Jahr 2021 korrigiert?
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am 08.01.2024 15:34
@Dilaudid schrieb:
Wichtiger wären die beiden Positionen aus dem Jahr 2021:
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 12 Anlage KAP)
und
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Zeile 13 Anlage KAP)
Was ist das? Wieso wurde das im Jahr 2023 für das Jahr 2021 korrigiert?
Da kann hier doch niemand beantworten.
Ich schlage vor du gehst in die Steuerübersicht und druckst dir die Details zu den Jahren 2021-23 aus.
Dann siehst du was da gebucht wurde.
Wenn die Steuerbescheigung geändert wurde dann gehe ich davon aus daß diese Änderungen auch in den Online Daten gemacht wurden.

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