am 10.11.2020 16:23
Habe die Vereinbarung zum Verwahrentgelt erhalten und soll diese bis in zwei Wochen unterschrieben zurückschicken. Wollte nur mal eben fragen, was passiert wenn ich das nicht tue? Konto es in dem Brief nicht finden. Werden dann meine Konten bei CoDi gekündigt? Danke.
am 10.11.2020 16:45
Hallo @Stefan3456,
herzlich willkommen in unserer Community!
Bei dem an dich gerichteten Dokument handelt es sich um ein Angebot, das nicht unterschrieben werden „muss“ – es handelt sich um eine Vereinbarung, bei der beide Seiten einverstanden sein müssen.
Für den Fall, dass du die Vereinbarung nicht unterzeichnen möchtest / nicht unterzeichnest, geschieht unmittelbar zunächst einmal nichts (kein Automatismus). Wie bei jedem anderen Vertragsverhältnis aber auch steht es jeder Vertragspartei zu, das bestehende Geschäftsverhältnis zu gegebener Zeit individuell zu überprüfen und (neu) zu bewerten.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 11.11.2020 00:08
Was genau ist denn das für eine Vereinbarung?
am 28.01.2021 19:27
Wenn man mehr als 250.000 (zweihundertfünfzigtausend) Euro in seinem Konto hat, werden Strafzinsen fällig.
am 28.01.2021 20:14
Hallo @Stefan3456 ,
danke für Deinen Beitrag. Das Thema ansich ist mir natürlich bekannt.
Aber damit es eine "Vereinbarung" wird, muss es doch etwas mehr beinhalten, oder nicht?
Liegt Dir das Dokument zufällig vor und kannst Du mehr dazu sagen?
am 29.01.2021 09:06
@SMT_Jan-Ove schrieb:Wie bei jedem anderen Vertragsverhältnis aber auch steht es jeder Vertragspartei zu, das bestehende Geschäftsverhältnis zu gegebener Zeit individuell zu überprüfen und (neu) zu bewerten.
Eine schöne Umschreibung von: "Bitte wundern Sie sich nicht, wenn wir Ihnen dann leider kündigen müssen." 🙈
am 29.01.2021 17:51
Die Leerzeichen sind beim rauskopieren verschwunden, keine Ahnung wieso ... Habe keine Lust sie einzufügen.
Zitat1: "dieSituationandenZins-/AnleihenmärktengestaltetsichsowohlfürSiealsAnlegeralsauchfürunsalsBankvonJahrzuJahranspruchsvoller.Seit2016notiertderLeitzinsderEurozonebei0 %,seitMitte2014werdenFinanzinstitute,dieEinlagenbeiderEuropäischenZentralbank(EZB)unterhalten,belastet. BislanghabenwirdieseBelastungnichtanSiealsKundenweitergegeben.DasistangesichtsdesanhaltendenZinsumfeldesnunleidernichtmehrmöglich.DaherwerdenwirkünftigfürsehrhoheSichteinlageneinVerwahrentgelterheben.DieseswirdfürEuro-Sichteinlagen,dieeinenFreibetragvon 250.000Euroübersteigen,fällig.NähereInformationenentnehmenSiebittederbeigefügtenVereinbarung.Wiebeschrieben,trifftdasnegativeZinsumfeldnichtnurunsalsBank– auchdieEntwicklungIhresVermögenswirddavonbeeinflusst,wenngroßeTeiledavonliquideangelegtsind.DaherempfehlenwirIhnen,übereineUmschichtunginertragsstärkereInvestmentsnachzudenken.IhrAnsprechpartnerbeicomdirectstehtIhnenhiergernejederzeitzurVerfügung.BitteunterschreibenSiediebeigefügteVereinbarung„Ausfertigungfür comdirect“undsendenunsdiese"
Zitat2: "
Stand 11/20comdirect – eine Marke der CommerzbankAG25449 Quickbornwww.comdirect.dePräambelDie Europäische Zentralbank (EZB) berechnet aktuell einen Zinssatz für bei ihr geparktes Geld der Banken von minus 0,5 % p. a. (Einlagefazili-tät). Dadurch wird comdirect für Einlagen bei der EZB mit negativen Zinsen belastet. comdirect erhebt künftig für die bei ihr auf Konten des Kunden unterhaltenen Euro-Sichteinlagen (Euro-Konten, die im Haben geführt werden), die in Summe einen Betrag von 250.000 Euro über-steigen, ein Verwahrentgelt. Dazu vereinbaren die Parteien Folgendes:1. comdirect erhebt ab dem für Euro-Sichteinlagen auf den Konten des Kunden, die unter seiner Kundennummergegenwärtig und zukünftig geführt werden (im folgenden „Kunden-konten“), ein tägliches Verwahrentgelt, sofern diese Sichteinlagen am jeweiligen Tag insgesamt den Betrag von 250.000 Euro über-steigen (folgend „Kontensaldo“ genannt). Der Betrag von 250.000 Euro ist als Freibetrag zu verstehen und wird nicht zur Berechnung des Verwahrentgeltes gem. Ziffer 2 herangezogen. 2. Zur Berechnung des Verwahrentgeltes ermittelt comdirect den täglichen Kontensaldo der Euro-Sichteinlagen. Hiervon wird der Frei-betrag von 250.000,- Euro subtrahiert. Ein positiver Restsaldo wird anschließend mit dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Einlagenfazilität jeweiligen tagesgültigen vorgegebenen Zinssatz multipliziert. Es wird nach der deutschen Zinsrechnungsmethode taggenau abgerechnet. Die Deutsche Zinsmethode sieht vor, dass jeder Monat mit 30 Zinstagen und ein gesamtes Jahr mit 360 Zins-tagen gerechnet wird (30/360).3. Am Ende eines jeden Quartals erhält der Kunde eine Abrechnung über das erhobene Verwahrentgelt für die jeweiligen Monate des abgelaufenen Quartals.4. Die Belastung des Verwahrentgeltes für ein abgelaufenes Quartal erfolgt zum Anfang des Folgemonats auf dem Konto des Kunden mit der IBAN 5. Ist der täglich ermittelte Kontensaldo gem. Ziffer 2 kleiner odergleich 250.000 Euro, wird kein Verwahrentgelt belastet. 6. Voraussetzung für die Erhebung des Verwahrentgeltes ist, dass derZinssatz für die Einlagenfazilität der EZB gem. Ziffer 2 negativ ist. 7. Die sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen bleiben unverändert bestehen. 8. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von comdirect zuständig. Dazu gehören auch Streitigkeiten bzgl. des Bestehens, der Rechts-gültigkeit oder der Beendigung dieser Vereinbarung. 9. Gilt irgendeine Bedingung, Verpflichtung, Kondition oder Bestim-mung dieser Vereinbarung unter geltendem Recht in irgendeinerForm als ungültig oder nicht einklagbar, bleiben die übrigen Bedin-gungen, Verpflichtungen, Konditionen oder Bestimmungen vorlie-gender Vereinbarung davon unberührt und vollumfänglich wirksam. Die Parteien ersetzen die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung, die mit dem Zweck dieser Vereinbarung in Einklang steht und die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ungültigen Bestimmung rechtlich am nächsten kommt. Vorstehendes gilt für jede Lücke in dieser Vereinbarung."
am 29.01.2021 22:58
Lol, danke. Das ist inhaltlich eine einfache AGB-Änderung, dazu noch mit neun Ziffern, von denen höchstens 2 Stück wirklich Relevantes beinhalten. Keine Ahnung, wieso die das als "Vereinbarung" mit Unterschriftforderung rausschicken. Soll wohl als besonderer Service bei wohlhabenden Kunden ankommen. Wenn man sonst nichts zu tun hat ... oh, warte.
Sehr erhellend.
am 30.01.2021 17:07
Was ich noch nicht begriffen habe ist ob zu diesem Freibetrag von 250.000EUR auch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto meines Zweitdepots gezählt wird. In der Vereinbarung ist nur von der Kundennummer meines ersten Depots die Rede.
am 30.01.2021 17:09
Das kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Da könnten wir ja mal @SMT_Service mit ins Boot holen ![]()
Aber ganz ehrlich: Wieso gammeln bei Dir >250k€ nutzlos herum?
Gruß Crazyalex