Verwahrentgelt
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am 27.09.2021 09:40
Hallo comdirect-Team,
auch ich habe nun ein Schreiben von Euch bzgl. Verwahrentgelt erhalten. Als langjähriger Bestandskunde, über 20 Jahre, ist mir allerdings nicht klar was "individuelle Vereinbarung zum Verwahrentgelt" bedeutet. Bisher habe ich nur ein allgemeines Schreiben mit einem Freibetrag von 50000.- € erhalten.
1. Bedeutet individuelle Vereinbarung hiervon abweichende Freibeträge oder andere Kriterien festzulegen, oder gelten die max. 50000.-€ mit dem genannten Datum zur Einführung grundsätzlich für alle, also auch für langjährige Bestandskunden? Warum dann überhaupt individuelle Vereinbarung?
2. Ist die Zustimmung zur Vereinbarung eines Verwahrentgelts hinfällig wenn man jetzt sehr zeitnah Euro-Sichteinlagen umschichtet und/oder Geld von der Bank abzieht und somit dauerhaft unter der Freibetragsgrenze von 50000.- verbleibt?
Bitte um Klarstellung!
mfg
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Girokonto
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am 27.09.2021 09:54
Hallo @Bakerman und herzlich willkommen in unserer Community!
Wir möchten mit ausgewählten Bestandskunden, die sehr hohe Sichteinlagen besitzen, ggf. individuelle Vereinbarungen treffen. Diese Kunden werden dann, so wie in deinem Fall, entsprechend kontaktiert.
Für eine individuelle Vereinbarung ist ein beidseitiges Einverständnis erforderlich. Wurde diesen zugestimmt, bleiben sie gültig, auch wenn diese nicht greifen.
Viele Grüße
Jessica
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am 27.09.2021 10:05
Hallo Jessica,
dies beantwortet aber nicht meine beiden Fragen.
Habe bisher nur ein Schreiben erhalten indem ich einem Verwahrentgelt in Höhe von 50000.-€ zustimmen soll. Ein individuelle Vereinbarung ist allerdings hiermit so nicht möglich!
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am 27.09.2021 10:17
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am 27.09.2021 10:33
Hallo Jessica,
ich gehöre zu keiner der in diesem Link aufgeführten Gruppen, dann meine Kontoeröffnung bei comdirect schon viel weiter zurück liegt.
Wie soll man mit dem Schreiben nun verfahren? Einfach ignorieren da man zu keiner betreffende Gruppe gehört und einem eine individuelle Vereinbarung gar nicht erst angeboten wird?
Viele Grüße
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am 27.09.2021 10:42
Danke dir für deine Rückmeldung @Bakerman,
Wenn du schon so lange bei uns Kund bist, ist wahrscheinlich der zweiter Absatz zutreffend:
"Bei hohen Einlagen möchten wir diesbezüglich individuelle Vereinbarungen mit unseren Kunden schließen. In diesem Fall erhalten Sie ein separates Schreiben von uns."
Viele Grüße
Jessica
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am 27.09.2021 11:10
OK, dann verstehe ich das so, daß kein Verwahrentgelt bei sehr langjährigen Kunden erhoben, so wie es aus dem verlinkten Artikel, erster Absatz, zu entnehmen ist!
Anderweitig müßte ein Schreiben vorliegen in dem man ein individuelles Verwahrentgelt vereinbaren kann, dies liegt aber nicht vor.
Viele Grüße
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am 27.09.2021 11:28
Ich hatte dich in deinem ersten Beitrag so verstanden, dass du ein Schreiben bekommen hast @Bakerman.
Deine letzte Aussage verwirrt mich daher etwas.
Hast du nun ein Schreiben bekommen oder nicht?
Viele Grüße
Jessica
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am 27.09.2021 11:31
Ja das habe ich. Allerdings keines in dem man individuelle Vereinbarungen treffen kann, sondern vorgefertigt zur Unterzeichnung eines Verwahrentgeltes ab 50000.-€.
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am 27.09.2021 11:58
Also ich verstehe die Aussagen so:
Hast du @Bakerman dein Konto vor dem 17.01.2020 eröffnet, ergibt sich keine neue Regelung für ein Verwahrentgelt, wenn du den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses zugestimmt hast. Es wird kein Verwahrentgelt erhoben.
Da du ein Schreiben hast mit der Angabe eines Betrags, würde ich davon ausgehen, dass es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt.
Wenn du es zu deinem Konto genauer wissen möchtest, empfehle ich dir den Kundenservice anzurufen. Die können ja auch in deine Kundendaten sehen.
Viele Grüße
Jessica

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