am 14.09.2023 10:05
Hallo zusammen,
leider sehe ich mich inzwischen veranlasst auch meiner Enttäuschung Ausdruck zu verleihen. Mein Vater ist leider Mitte July verstorben....seither kämpfe ich an unterschiedlichen Fronten gegen Bürokratien. Die Comdirect ist für mich seit 11.08. ein Teil dieser Bürokratie. Anfang August wurde der Kontozugang seitens CD gesperrt. Inzwischen habe ich das Formular der CD "Info Todesfall", einen Scan der Sterbeurkunde, einen Scan der Testamentseröffnung und das alles mit meinen Kontaktdaten per E-Mail gesendet (25.08.23). Zusätzlich war ich am 31.08. in Bad Homburg bei einer Commerzbank-Filiale und habe die Unterlagen im Original vorgelegt. Dort wurde mir versichert, dass die Bestätigung der Originale intern weitergegeben werden. Trotz der Standard-E-Mail von CD am 25.08. "so schnell es geht eine persönliche Antwort" zu senden fand bisher keinerlei Reaktion statt. Ich bin inzwischen ratlos, da immer mehr zu zahlende Rechnung bei mir eingehen, ich aber auf das Konto nicht zugreifen kann und meine eigenen Mittel sehr beschränkt sind. Sollte jemand von der CD-Nachlassabteilung das hier lesen bitte ich um zeitnahe Kontaktaufnahme. Hoffentlich müssen das nicht noch andere Hinterbliebene durchmachen. Dadurch fällt es um so schwerer endlich in die ungestörte Trauerphase gehen zu können. Beste Grüße an alle.
am 14.09.2023 10:45
Hallo @_Norman_,
herzlich willkommen in unserer Community.
Ich bedaure, dass es bei der Verwaltung des Nachlasses zu Schwierigkeiten gekommen ist und bitte für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.
Die Korrespondenz in einem Nachlassfall erfolgt in den ersten Schritten postalisch. Bitte überprüfe daher einmal, ob du ggf. bereits Post von uns erhalten hast.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 14.09.2023 11:05
Hallo @SMT_Jan-Ove,
danke für die schnelle Reaktion. Leider habe ich werde telefonisch noch schriftlich (Email und postalisch) irgendeine Reaktion erhalten. Auch ein wiederholter Anruf bei der Telefonhotline brachte nur einen Verweis auf den Schriftverkehr ein. Nur weil ich alle mir bekannten Optionen bereits ausgeschöpft habe und immernoch keine Reaktion erhalten habe habe ich meinen Text gepostet.
Beste Grüße
Norman
am 14.09.2023 11:26
Hallo @_Norman_ ,
wir haben hier in der Community keine Einsicht in Kundendaten, weshalb ich das an dieser Stelle leider nicht einschätzen kann.
Lasse mir gerne einmal per Direktnachricht die betroffene Kundennummer zukommen und ich gehe damit auf unsere Kollegen der Nachlassabteilung zu.
Beste Grüße
Jan-Ove
14.09.2023 13:33 - bearbeitet 14.09.2023 13:41
@_Norman_ leider kann ich dir nicht konkret helfen, aber es gibt ein paar wichtige Sachen, die für Andere in der Community wichtig sein könnten.
Normalfall:
Nach gesetzlicher Regelung sind die Erben verpflichtet, die Bank unverzüglich über den Todesfall des Kontoinhabers zu informieren. Dabei bedeutet "unverzüglich" nicht "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zögern", d.h. man darf die Meldung nicht schuldhaft unterlassen, wenn man Kenntnis von einer aktiven Bankverbindung hat.
Konkret: solange das Testament noch nicht eröffnet ist, weiß man nicht, wer überhaupt in den Unterlagen des Verstorbenen herumwühlen darf, um nach einer möglichen Bankverbindung zu suchen. Und selbst wenn die Erben feststehen, ist es klar, daß diese zuerst ihre Trauerarbeit abschließen, bevor sie sich durch die privatesten Papiere wühlen. Dabei ist auch der Wille des Verstorbenen zu respektieren. Wenn dieser z.B. mündlich angeordnet hat, eine bestimmt Schublade im Schreibtisch erst 6 Monate nach dem Ableben zu öffnen, dann ist das eben so.
Bis die Meldung bei der Bank eingegangen ist laufen eventuell vorhandene online-Bankkonten "auf Autopilot", d.h. Daueraufträge, Lastschriften werden ganz normal weiter ausgeführt. Wenn die Zugangsdaten bekannt sind, dann sind auch alle anderen Verfügungen (z.B. am Geldautomaten) technisch möglich.
Daher mein Rat: Aufgaben priorisieren! Nach der Trauerarbeit ist genügend Zeit um den "bürokratischen Rattenschwanz" zu erledigen.
Sonderfall: die potentiellen Erben sind zerstritten, eine der potentiellen Erben hat Bankvollmacht und es besteht der begründete Verdacht, dass sie die Bankkonten leerräumen wird und sich dann absetzt: In diesem Fall ist es sinnvoll, als Erstes alle Konten sperren zu lassen.
am 14.09.2023 14:13
Hallo @dg2210 ,
danke für Deine Ausführungen. Da sie tatsächlich nichts zu meinem konkreten Fall beitragen, möchte ich Dich bitten, diese Infos gern in einen zukünftigen FAQ-Punkt bei der CD einfließen zu lassen, aber hier bringt das gerade gar nichts.
Für jede Hilfe in meinem konkreten Fall wäre ich natürlich weiterhin sehr dankbar.
Danke und Gruß,
Norman
am 17.11.2023 15:07
Es geht mir mit dem Nachlass meines verstorbenen Lebensgefährten genauso! Es ist wirklich inglaublich unerfreulich in einer eh schon schwierigen Zeit! In diesem Fall ist der Umgang der CD mit ihren Kunden wirklich unterirdisch schlecht.
Und im Jahr 2023 ist der rein postalische Weg, auch nicht mehr zeitgemäß.
Seit 3 Monaten werde ich als alleinerziehende Mutter immer an der Service Hotline abgefertigt, ohne Hilfe zu bekommen. Dabei bin ich selbst Kunde der CD.
am 17.11.2023 15:10
Schade nur, dass es wohl keine gesetzliche Regelung für Banken gibt, die sie verpflichtet, sich 'unverzüglich' um die Belange der Erben zu kümmern. Da scheint es keinerlei Wille der Comdirect zu geben, sich hier unterstützend zu verhalten.
Stellt sich mir die Frage, was die Bank mit dem Geld in der Zwischenzeit macht.
am 17.11.2023 15:16
Hallo @YogaBella, herzlich willkommen in unserer Community und mein Mitgefühl 🖤!
Dass du in dieser sowieso schon schweren Zeit noch auf zusätzliche Hürden stößt ist ebenso ärgerlich wie überflüssig 😐.
@YogaBella schrieb:Und im Jahr 2023 ist der rein postalische Weg, auch nicht mehr zeitgemäß.
Und das kann man gar nicht dick genug unterstreichen! Bitte liebes @SMTcomdirect, gebt das an die Fachabteilung weiter. Eine Abwicklung per Snailmail ist einer Onlinebank nicht angemessen.
Grüße,
Andreas
am 17.11.2023 15:29
@YogaBella schrieb:Schade nur, dass es wohl keine gesetzliche Regelung für Banken gibt, die sie verpflichtet, sich 'unverzüglich' um die Belange der Erben zu kümmern.
Doch, das tun die Banken schon. Darum verlangen sie auch die Unterlagen in möglichst fälschungssicherer Form.
Allerdings sind die Belange der "tatsächlichen Erben" nicht immer deckungsgleich mit den Interessen der "vermeindlichen Erben".