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"Bitte stimmen Sie den neuen Bedingungen und Preisen zu, die ab 01.07.2022"

Andy82
Autor ★
13 Beiträge

Ich habe gehört, dass einige Kunden erneut eine Aufforderung erhalten, die neuen Bedingungen bis zum 30.06.2022 zu akzeptieren.

 

Was wird konkret passieren, wenn jemand mit einem alten Kontomodell (Vertrag aus dem Jahr 2015) nicht auf die Aufforderung zur Annahme der neuen Bedingungen reagiert?

 

MfG

75 ANTWORTEN

t.w.
Legende
4.911 Beiträge

Hallo @Andy82,

 

wenn man in so einem Vertrag neue Bedingungen vereinbaren will, kann infolgedessen jeder entscheiden, ob und wie den Vertrag fortführen will. Es gelten also bei Nichtzustimmung für Dich die alten Bedingungen, es könnte aber dazu kommen, dass die Bank Dir irgendwann mitteilt, dass sie Dich stattdessen lieber nicht mehr als Kunden hätte - Dir also eine Kündigung ausspricht. 

HaBe
Mentor ★
1.144 Beiträge

Klingt für mich nach letzte Chance, sonst Kündigung...

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Aus Sicht deines Vertragspartners gibt es - wenn du seine neuen Spielregeln nicht akzeptierst - keinen Grund mehr, die Geschäftsverbindung mit dir fortzuführen.

 

Es ist, drastisch ausgedrückt, ein "friss oder stirb" ...

 

Du solltest also zustimmen oder dir ein anderes Kreditinstitut suchen, wo du dann Bedingungen zustimmen musst, um als Kunde akzeptiert zu werden, die weitestgehend denen entsprechen, die dir jetzt von der comdirect vorgelegt wurden.

 

Du hast (k)eine Wahl 😐.

 

Schönen Sonntag,

Andreas

 

Andy82
Autor ★
13 Beiträge

Hallo @t.w. 

 

Danke für die Rückmeldung, ich hatte in der Tat den gleichen Eindruck. Wissen Sie sicher, dass dies die letzte Aufforderung zur Unterzeichnung der neuen Bedingungen sein wird? Und wie funktioniert das Kündigungsverfahren, bekommt man sofort ein Kündigungsschreiben, wenn man im Juli 2022 nicht annimmt? Vielen Dank

Chris82
Autor ★★★
62 Beiträge

Hallo Leute! Ich hab ein ganz anderes Problem mit der Aufforderung. In meiner Kundenverbindung ist mein eigenes Girokonto mit Depot, aber auch zwei Junior Depots und ein Junior Girokonto hinterlegt. Für mein Konto hatte ich die Zustimmung bereits erteilt, für die Kinderkonten bekomme ich aber jeweils separat nun die gleiche Aufforderung.

 

Im Text steht u.a.:

"Die konkreten Änderungen finden Sie in den neuen Fassungen der allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen und des Preis- und Leistungsverzeichnisses, die Sie unten auf dieser Seite in PDF-Form abrufen können."

 

Unten auf dieser Seite gibt es aber keine verlinkten PDFs. Die ganze Seite enthält weder Links noch sonst irgendwelche Anlagen. Auch in der Postbox gibt es kein aktualisiertes Preis- und Leistungsverzeichnes. Es ist also nicht erkennbar was ich da eigentlich zustimme. Welche produktbezogenen Geschäftsbedingungen, mit welchem Stand und welches Preis- und Leistungsverzeichnis soll denn nun ab 01.07.2022 gelten?

 

Außerdem soll ich über einen Button mit der Beschriftung "zustimmen (zahlungspflichtig)" den geänderten Bedingungen zustimmen. Im Text steht dann etwas kryptisch:

"Die Zustimmung ist für Sie kostenfrei – „zahlungspflichtig“ ist ein gesetzlicher Hinweis auf eventuell anfallende Entgelte, die sich durch die geänderten Bedingungen und Preise ergeben können. Diese entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis."

 

Wo finde ich das Preis- und Leistungsverzeichnis dem ich hier zustimme. Wieso ist es nicht wie im Text geschrieben auf dieser Seite verlinkt? Natürlich kostet eine Zustimmung zu einem Vertrag nichts. In welchem Gesetz steht bitte das eine kostenlose Aktion als "zahlungspflichtig" zu kennzeichnen ist?

 

Ja was denn nun... Fallen Kosten an oder nicht und wenn ja wofür und in welcher Höhe? Kostet z.B. nach den neuen Bedingungen die auf dieser Seite nicht verlinkt sind und die ich ad-hoc auch nicht finde bzw. nicht erkennen kann was ich da zustimme die Junior Depots in Zukunft ein monatliches oder quartalsweises Entgelt und muss deshalb der Hinweis "zahlungspflichtig" erfolgen?

 

So ganz kann ich die Argumentation auch nicht nachvollziehen. Bei der comdirect steht auf allen möglichen Buttons "zahlungspflichtig" auch wenn vermeintlich keine Kosten anfallen, weil es der Gesetzgeber angeblich so will (die Rechtsgrundlagen werden allerdings weder konkret noch indirekt benannt). Ich habe ein Gemeinschaftskonto und ein Geschäftskonto für meine PV-Anlage bei jeweils einer anderen Bank. Dort fehlt diese Beschriftung auf allen Buttons wenn die Aktion nicht tatsächlich zahlungspflichtig ist. Verstoßen die anderen Banken also alle gegen geltendes Recht nur die comdirect nicht? Diese letzte Frage ist natürlich mehr rhetorisch und muss hier nicht beantwortet werden, allerdings würde mich wie zuvor schon interessieren was ich da eigentlich zustimme und insbesondere ärgert mich ein Hinweis auf nicht vorhandene Anlagen.

t.w.
Legende
4.911 Beiträge

@Andy82  schrieb:

Wissen Sie sicher, dass dies die letzte Aufforderung zur Unterzeichnung der neuen Bedingungen sein wird? 


Wer kann schon irgendetwas ganz sicher für die Zukunft vorhersagen? 

 


@Andy82  schrieb:

Und wie funktioniert das Kündigungsverfahren, bekommt man sofort ein Kündigungsschreiben, wenn man im Juli 2022 nicht annimmt?


Ich denke nicht, das eine Nichtzustimmung unmittelbar zur Kündigung führen wird. Das Risiko geht man aber bewusst ein. 

t.w.
Legende
4.911 Beiträge

Hallo @Chris82,

 

das aktuelle PLV findet man zum Beispiel hier: https://kunde.comdirect.de/faq/preis-leistungsverzeichnis 

 


@Chris82  schrieb:

Bei der comdirect steht auf allen möglichen Buttons "zahlungspflichtig" auch wenn vermeintlich keine Kosten anfallen, weil es der Gesetzgeber angeblich so will (die Rechtsgrundlagen werden allerdings weder konkret noch indirekt benannt). Ich habe ein Gemeinschaftskonto und ein Geschäftskonto für meine PV-Anlage bei jeweils einer anderen Bank. Dort fehlt diese Beschriftung auf allen Buttons wenn die Aktion nicht tatsächlich zahlungspflichtig ist. Verstoßen die anderen Banken also alle gegen geltendes Recht nur die comdirect nicht?


Die comdirect ist in mancherlei Hinsicht etwas vorsichtiger mit der Auslegung rechtlicher Fragen und setzt Manches daher etwas strenger um, als andere Banken. 

Chris82
Autor ★★★
62 Beiträge

@t.w.  schrieb:

Hallo @Chris82,

 

das aktuelle PLV findet man zum Beispiel hier: https://kunde.comdirect.de/faq/preis-leistungsverzeichnis 

Das ist in der Theorie ja schön und gut, da in der verlangten Zustimmung aber keinerlei Verweis auf dieses Dokument ist, weiß ich nicht ob tatsächliches dieses Dokument Vertragsbestandteil sein soll. Die von dir verlinkte Information ist eben genau das, nur eine Information und kein Vertragsbestandteil von irgendwas (Zitat aus dem Dokument: "Diese Informationen gelten bis auf Weiteres "). Wenn die comdirect bei Buttons so übervorsichtig ist Gesetze überzuinterpretieren, so frage ich mich warum bei einer einseitigen Vertragsänderung diese nicht transparent und klar verständlich kommuniziert werden können.

 

In diesem Dokument steht zum JuniorGiro z.B.

Kontoführung kostenlos*
*Verwahrentgelt 0,5 % p. a.
für neu eingerichtete Kundenverbindungen zwischen dem 17.01.2020
und dem 09.05.2021 gilt eine Freibetragsgrenze von 100.000 EUR
für neu eingerichtete Kundenverbindungen ab 10.05.2021 gilt seit
01.07.2021 eine Freibetragsgrenze von 50.000 EUR

 

Meine Kundenverbindung wurde vor dem 17.01.2020 eingerichtet und aus dem hier verlinkten PLV lässst sich durchaus herauslesen, dass es für solche Kundenverbindungen gar keinen Freibetrag gibt. Sonst müsste dort ja ein Satz wie "für bis zum 16.01.2020 eingerichtete Konten gilt kein Verwahrentgelt" o.ä. stehen. Sollte in irgendwelchen FAQ etwas anderes stehen, so möchte ich naiverweise doch drauf hinweisen, dass FAQ i.d.R. kein Vertragsbestandteil sind und man sich bei "unerwarteten" Gebühren sicherlich nicht auf FAQ im Sinne von "aber da steht doch" berufen kann. Ist dann halt ein Fehler und es gilt das PLV dem man zugestimmt hat, wobei wie gesagt in der verlangten Zustimmung nicht erkennbar ist ob die von dir verlinkten Konditionen gemeint sind.

 

Darüber hinaus wird in der verlangten Zustimmung neben dem PLV ja auch noch auf geänderte AGB verwiesen, die aber ebenfalls anders als es im Text steht nicht "weiter unten" als PDF zur Verfügung stehen. Was für AGB Änderungen sollen das sein? Ich habe auch nochmal einen Screenshot der Seite beigefügt.

 

Es gibt zwar wie von dir verlinkt "irgendwo" auf der comdirect Seite ein PLV und AGB zu finden. Diese Dokumente sind aber explizit als "Information" gekennzeichnet und es ist nirgendwo ersichtlich, dass ich diesem Stand des PLV und der AGB mit Klick auf "zustimmen (zahlungspflichtig)" zustimme. Es ist ja schön wenn ich die Unterlagen hinterher in meine Postbox bekomme, ich will aber vorher wissen was ich da zustimme.

 

Und mit Verlaub, ich verlange von der comdirect die Bennenung der Rechtsgrundlage (und kein "Geschwurbel") die dazu zwingt einen Button der mich definitiv nichts kostet und zu keiner Verschlechterung für meinen Vertrag führt als "zahlungspflichtig" zu bezeichnen. Wird diese nicht benannt, muss ich davon ausgehen das Kosten entstehen bzw. Konditionen durch meine Zustimmung verschlechtert werden.

 

 

t.w.
Legende
4.911 Beiträge

Hallo @Chris82,

 

da Du hier explizit etwas von der comdirect verlangst, ist wahrscheinlich die Community, in der sich Kunden untereinander austauschen, nicht ganz der richtige Ort. Das @SMTcomdirect wird sich aber bestimmt gerne um Dein Anliegen kümmern.