29.10.2023 13:50 - bearbeitet 29.10.2023 13:53
29.10.2023 13:50 - bearbeitet 29.10.2023 13:53
@Floppy85 schrieb:Niemand ist gezwungen, ausschließlich mit einem P-Konto zu leben - egal was in der Vergangenheit angefallen ist.
Hhhmm, @Floppy85, diesbezüglich fürchte ich dass du Unrecht haben könntest, weil du die rechtlichen Rahmenbedigungen verkennst. Die sind im zugehörigen Wikipedia-Artikel gut zusammengefasst.
Natürlich hat ein Pfändungsschutzkonto eine Vorgeschichte und wieviel der oder die Betroffene hierbei zu verantworten hat, dürfte individuell sehr unterschiedlich sein. Dass Gläubiger nicht einfach darauf zugreifen können, ist der Sinn der Sache und soll die finanzielle Existenz der Betroffenen sichern.
Und nein, du kannst dann nicht einfach ein 'normales' Girokonto eröffnen.
Ich schätze deine Beiträge sonst sehr, aber mit diesem Kommentar liegst du irgendwie daneben.
Grüße,
Andreas
am 29.10.2023 14:04
@Skywalker schrieb:ein P-Konto ist eine Bürde für Gläubiger und Bank.
Hallo @Skywalker , herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,
wie viele Leute in deinem Bekanntenkreis müssen mit einem Pfändungsschutzkonto leben, und von wie vielen Betroffenen kennst du die Vorgeschichte?
Ich fürchte, dass die Antwort auf beide Fragen "Null" lautet. Anderenfalls wüsstest du nämlich, dass ein P-Konto vor allem für die Betroffenen eine Bürde ist.
Grüße,
Andreas
am 29.10.2023 14:08
Gebt doch einfach der Valuta die Schuld.🤔
29.10.2023 14:15 - bearbeitet 29.10.2023 14:16
Die (weitergehende) Frage ist m.E.: wann sollte das Geld denn überhaupt verfügbar sein für den Kontoinhaber?
Nachdem ich selber (noch) kein P-Konto habe kann ich da nicht aus eigener Erfahrung sprechen - aber es gibt ja die Monatsanfangs-Problematik. Und vom Monatsanfang sind wir ja noch ein Stückchen entfernt...
Gruß Crazyalex
29.10.2023 14:21 - bearbeitet 29.10.2023 14:23
29.10.2023 14:21 - bearbeitet 29.10.2023 14:23
@Crazyalex: Interessante Frage.
Laut Mindestlohngesetz soll das Geld am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats auf dem Konto des Empfängers sein: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/arbeitgeberpflichten-faelligke...
Grüße,
Andreas
am 29.10.2023 14:24
Deswegen gibt es ja spezielle Regelungen dass dieses Geld dann auch dem Folgemonat als zugegangen betrachtet wird beim P-Konto.
Wie es aber mit der realen Verfügbarkeit aussieht weiß ich nicht.
Gruß Crayzalex
am 29.10.2023 14:26
Das heißt aber im schlimmsten Fall tatsächlich dass der AG einen Monat in Zahlungsverzug geraten darf, oder? Das kann in Fällen in denen knapp kalkuliert wird, auch mal sehr eng werden 😐.
am 29.10.2023 14:30
Ohne entsprechende Rücklagen - und im Falle eines P-Kontos im Besonderen: ja!
Andererseits vermute ich, dass ja das Gehalt i.d.R. pünktlich kommt und im Falle einer Unpünktlichkeit und in dem darauffolgenden Monat dann erfolgten "Doppelzahlung" Rechtsanwalt und Gericht beschäftigt werden müssen.
Da hat zwar gesamtgesellschaftlich keiner was davon weil der Fall für's Bauchgefühl sowieso klar ist aber der P-Konto-Inhaber muss ja (zurecht!!!) auch von was leben.
Gruß Crazyalex
am 30.10.2023 07:46
Ist das Problem mit Beginn des heutigen Morgens gelöst/beseitigt?
Gruß Crazyalex
am 30.10.2023 08:02
Nein immer noch nicht.