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P Konto Geld wieder nicht verfügbar

43 ANTWORTEN

digitus
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9.094 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

Niemand ist gezwungen, ausschließlich mit einem P-Konto zu leben - egal was in der Vergangenheit angefallen ist.


Hhhmm, @Floppy85, diesbezüglich fürchte ich dass du Unrecht haben könntest, weil du die rechtlichen Rahmenbedigungen verkennst. Die sind im zugehörigen Wikipedia-Artikel gut zusammengefasst.

 

Natürlich hat ein  Pfändungsschutzkonto eine Vorgeschichte und wieviel der oder die Betroffene hierbei zu verantworten hat, dürfte individuell sehr unterschiedlich sein. Dass Gläubiger nicht einfach darauf zugreifen können, ist der Sinn der Sache und soll die finanzielle Existenz der Betroffenen sichern.

 

Und nein, du kannst dann nicht einfach ein 'normales' Girokonto eröffnen.

 

Ich schätze deine Beiträge sonst sehr, aber mit diesem Kommentar liegst du irgendwie daneben.

 

Grüße,

Andreas

 

 

digitus
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9.094 Beiträge

@Skywalker   schrieb:

ein P-Konto ist eine Bürde für Gläubiger und Bank.


Hallo @Skywalker , herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,

 

wie viele Leute in deinem Bekanntenkreis müssen mit einem Pfändungsschutzkonto leben, und von wie vielen Betroffenen kennst du die Vorgeschichte?

 

Ich fürchte, dass die Antwort auf beide Fragen "Null" lautet. Anderenfalls wüsstest du nämlich, dass ein P-Konto vor allem für die Betroffenen eine Bürde ist.

 

Grüße,

Andreas

 

TutsichGut
Mentor ★★★
2.372 Beiträge

Gebt doch einfach der Valuta die Schuld.🤔

LG TutsichGut
DiskLeimEimer:Ich bin nicht dafür verantwortlich für Das, was mein Bauch von sich gibt.

Crazyalex
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9.378 Beiträge

Die (weitergehende) Frage ist m.E.: wann sollte das Geld denn überhaupt verfügbar sein für den Kontoinhaber?

Nachdem ich selber (noch) kein P-Konto habe kann ich da nicht aus eigener Erfahrung sprechen - aber es gibt ja die Monatsanfangs-Problematik. Und vom Monatsanfang sind wir ja noch ein Stückchen entfernt...

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

digitus
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9.094 Beiträge

@Crazyalex: Interessante Frage.

 

Laut Mindestlohngesetz soll das Geld am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats auf dem Konto des Empfängers sein: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/arbeitgeberpflichten-faelligke...

 

Grüße,

Andreas

Crazyalex
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9.378 Beiträge

Deswegen gibt es ja spezielle Regelungen dass dieses Geld dann auch dem Folgemonat als zugegangen betrachtet wird beim P-Konto.

Wie es aber mit der realen Verfügbarkeit aussieht weiß ich nicht.

 

Gruß Crayzalex


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digitus
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9.094 Beiträge

Das heißt aber im schlimmsten Fall tatsächlich dass der AG einen Monat in Zahlungsverzug geraten darf, oder? Das kann in Fällen in denen knapp kalkuliert wird, auch mal sehr eng werden 😐.

 

Crazyalex
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9.378 Beiträge

Ohne entsprechende Rücklagen - und im Falle eines P-Kontos im Besonderen: ja!

 

Andererseits vermute ich, dass ja das Gehalt i.d.R. pünktlich kommt und im Falle einer Unpünktlichkeit und in dem darauffolgenden Monat dann erfolgten "Doppelzahlung" Rechtsanwalt und Gericht beschäftigt werden müssen.

Da hat zwar gesamtgesellschaftlich keiner was davon weil der Fall für's Bauchgefühl sowieso klar ist aber der P-Konto-Inhaber muss ja (zurecht!!!) auch von was leben.

 

Gruß Crazyalex


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Crazyalex
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9.378 Beiträge

@Youngblood81/ @Jennchen 

Ist das Problem mit Beginn des heutigen Morgens gelöst/beseitigt?

 

Gruß Crazyalex


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Jennchen
Autor ★★
12 Beiträge

Nein immer noch nicht.