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Mindesteingang 700 € ab 01.05.2021

Stephan Netz
Autor
2 Beiträge

Guten Morgen.

Ich habe ein Gehalts-Girokonto sowie ein gemeinsames Konto mit meiner Frau für laufende Kosten.

 

Auf dem Gehaltskonto gehen monatlich > 700 € ein. Davon überweise monatlich ich > 700 € auf das gemeinsame Konto. Zusätzlich geht auf dem gemeinsamen Konto Kindergeld und ein Teil des Gehalts meiner Frau ein (beides < 700 €).

 

Eigentlich ging ich davon aus, dass die Bedingung "Mindestgeldeingang" ab 01.05.2021 für das gemeinsame Konto erfüllt ist. Nun wird mir in der Benachrichtigung zu den Preisanpassungen im gemeinsamen Konto vorgeschlagen: "machen Sie das Konto zu Ihrem Gehaltskonto, dann müssen Sie keine Kontoführungsgebühr zahlen".

 

Muss ich jetzt doch für das gemeinsame Konto Gebühren bezahlen? Ist Geldeingang von einem weiteren eigenen Konto kein Geldeingang?

10 ANTWORTEN

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Hallo @Stephan Netz,

 

herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe.

 

Zum Thema neues Kontomodell gibt es bereits eine FAQ mit einem dazugehörigen Thread.

Schau mal, ob Deine Frage nicht dort schon beantwortet ist Smiley (fröhlich)

 

Sonst dort nochmal stellen ...

 

Grüße,

Andreas

GetBetter
Legende
7.289 Beiträge

@digitus  schrieb:

Zum Thema neues Kontomodell gibt es bereits eine FAQ mit einem dazugehörigen Thread.

Schau mal, ob Deine Frage nicht dort schon beantwortet ist Smiley (fröhlich)


Die ist dort bereits gefühlte zehnmal gestellt und beantwortet, daher hier nur die Kurzfassung:

 


@Stephan Netz  schrieb:

Muss ich jetzt doch für das gemeinsame Konto Gebühren bezahlen? Ist Geldeingang von einem weiteren eigenen Konto kein Geldeingang?


Der Geldeingang bei einem weiteren Konto sorgt dafür, dass dieses weitere Konto gebührenfrei bleibt, hat aber keine positiven Effekte auf andere Konten des gleichen Kontoinhabers.

 

Eventuelle Beschwerden dazu dann bitte in der von @digitus  verlinkten Diskussion posten Smiley (zwinkernd)

Vodka-Redbull
Autor ★★
30 Beiträge

der FAQ thread ist total unübersichtlich geworden. Keiner ließt mehr 94 Seiten durch. Daher kann man einzelne Themen ruhig einzeln diskutieren.

 

Vor dem oben genannten Problem dürften viele Familien stehen. Ich stelle mir die Frage auch gerade!

In den FAQ steht, der Geldeingang zählt nicht wenn das Geld von einem Konto mit dem gleichen Kontoinhaber stammt. Das trifft ja bei Gemeinschaftskonten nicht 100%ig zu, denn er Überweiser ist nur zu 50% Kontoinhaber.

Reicht das aus @SMT_Erik ?

Bei mir hilft es, dass ich das Gemeinschaftskonto oft über GooglePay nutze, aber manche machen das sicherlich nicht.

 

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Vodka-Redbull  schrieb:

der FAQ thread ist total unübersichtlich geworden. Keiner ließt mehr 94 Seiten durch. Daher kann man einzelne Themen ruhig einzeln diskutieren.


Kann man natürlich, aber das macht die Sache auch nicht übersichtlicher 🙄

 

Grüße,

Andreas

Stephan Netz
Autor
2 Beiträge

Ok. Danke für die Antworten. Dann werde ich mal ein Konstrukt aufbauen, damit das Konto kostenlos bleibt.

 

Ich finde weder den FAQ noch die neuen AGBs übersichtlich. Das ist übrigens das erste mal, seit fast 10 Jahren comdirect Zugehörigkeit, dass die notwendigen Infos in den AGBs nicht auf anhieb gefunden habe. Das kostet alles nur kostbare Zeit, die man mit Kindern nicht hat.

 

Denke, dass auf Dauer viele Kunden abwandern werden. Meine Eltern lösen beide Ihre Konten auf. Ich habe seit der Fusion mit der COBA angefangen mein Geld aus dem Comdirect Konto abzuziehen, weil ich Gebühren befürchtet habe. Natürlich verstehe ich, dass die Leistungen Geld kosten. Naja, mal schauen was noch folgt.

 

 

reckoner
Autor ★★★
50 Beiträge

Hallo,

 

ich verstehe dein Problem gar nicht. Du hast - auf beiden Konten - Geldeingänge über 700 Euro, und zwar von fremden(!) Konten, ergo sind sie kostenlos.

 

Stefan

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Vodka-Redbull,

 

da die Kontoinhaber vom Einzelkonto und dem Gemeinschaftskonto nicht komplett identisch sind, wird der Geldeingang hier berücksichtigt.

 

Viele Grüße

Mario

mulario

@ehemaliger NutzerKannst du folgende Aussage noch mal spezifieren. Heisst dass, das Einzahlungen von 2x  Einzelkonten (bei der Comdirect) auf Gemeinschaftskonten (bei der Comdirect,  Inhaber der beiden Einzelkonten) bei nur 50% Übereinstimmung der Kontoinhaber, zum Geldeingang (bei < 700€ p.M.) zählen und damit die Kontoführung kostenlos bleibt?

 

Hallo @Vodka-Redbull,

 

da die Kontoinhaber vom Einzelkonto und dem Gemeinschaftskonto nicht komplett identisch sind, wird der Geldeingang hier berücksichtigt.

 

Viele Grüße

Mario

mulario
Autor
3 Beiträge

Hat sich erledigt. Habs gefunden:

 

 

Ab dem 01.05. ist es erforderlich, dass eine der folgenden 4 Bedingungen erfüllt wird:
- Mindestgeldeingang von 700 Euro p. M. (Überweisungen von comdirect-Konto auf comdirect-Konto werden als Mindestgeldeingang nur dann berücksichtigt, wenn die Kontoinhaber ungleich sind. Bei Überträgen von comdirect-Gemeinschaftskonten darf keiner der beiden Kontoinhaber identisch mit dem Kontoinhaber des Empfängerkontos sein. Das gilt auch umgekehrt bei Überträgen vom comdirect-Einzelkonto auf comdirect-Gemeinschaftskonten. Dividenden werden ebenfalls nicht berücksichtigt.)