Depotwechsel nach über 5 Wochen nicht abgeschlossen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 10.02.2025 09:34
Am 02.01.2025 habe ich einen Depotwechsel mit zwei ETF und einem ETC von der ING hin zur Comdirect veranlasst.
Dieser ist bisher noch immer nicht vollständig abgeschlossen, weil die Einstandskurse in der Steuersimulation fehlen. Die Einbuchung der Wertpapiere wurde mir von der Comdirect schriftlich per 15.01. bzw. 16.01. bestätigt. Die ING versichert, die Daten übermittelt zu haben, die Taxbox-ID‘s hatte ich der Comdirect Ende Januar über das Kontaktformular mitgeteilt. Sowohl über die Hotline als auch bei schriftlichem Kontakt wird man mit der Aussage vertröstet, dass es länger dauert weil viel zu tun wäre.
Sorry nein, knappe 6 Wochen sollte ein normaler Depotwechsel nicht dauern, zumal die Einbuchung der Wertpapiere nun schon fast 4 Wochen zurück liegt.
- Labels:
-
Depot
- Tags:
- Depotwechsel
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 13.02.2025 10:10
@Rapaz feliz schrieb:
Was passiert, wenn der Kunde die Kaufkurse selbst einträgt und welche Auswirkungen hat das auf die Ermittlung der Steuern durch die Bank, wenn der Kunde die Wertpapiere verkauft?
Ich hatte zweimal Wertpapiere zur comdirect übertragen und in keinem Fall wurden die Kaufkurse von der comdirect berücksichtigt. Ich hatte sie dann von Hand eingetragen, die Steuersimulation hatte die eingetragenen Werte auch berücksichtigt.
Das glaube ich jetzt nicht.
Was du da einträgst hat keinerlei Effekt auf die Steuerabrechnung.
Es zählen nur die intern hinterlegten Daten.
Vermutlich kamen die Daten etwas später und du hast das gar nicht bemerkt.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.02.2025 09:53
Bei mir hat sich auch in dieser Woche nichts getan. Die Taxbox-ID‘s hatte ich am 30.01. an die Comdirect gesendet, darauf folgte nur eine Antwort, dass man diese an den Fachbereich weitergeleitet habe.
Am 12.02. hatte ich nochmals geschrieben, bisher ohne Antwort.
Sorry Leute, aber den Service der comdirect kann man als schlecht und unzureichend bezeichnen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.02.2025 10:41
@Rapaz feliz schrieb:Dazu habe ich mal eine prozesstechnische Frage, vielleicht mag sich jemand von comdirect dazu äußern:
Was passiert, wenn der Kunde die Kaufkurse selbst einträgt und welche Auswirkungen hat das auf die Ermittlung der Steuern durch die Bank, wenn der Kunde die Wertpapiere verkauft?
…
Wenn dem so wäre würden wohl nur die wenigsten Kapitalertragssteuer zahlen 😬
Leider keine Auswirkung 😔
gruss ae
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.02.2025 11:54
Es geht mir auch um die technischen Auswirkungen. Ich möchte z.B. wissen, ob die Bank dann überhaupt einen Verkauf der Wertpapiere ermöglicht, oder ob der Vorgang fehlschlägt, weil zwar ein Kaufkurs angezeigt wird, dies aber der selbst eingegebene ist und die echten Steuerdaten fehlen. Das wäre zumindest denkbar und es wäre sehr ärgerlich, wenn es erst viele Jahre nach dem Übertrag auffiele, wenn die Kaufdaten vielleicht nicht mehr zu ermitteln sind.
Wenn es technisch möglich wäre, mit selbst eingegebenen Phantasiedaten zu verkaufen, wäre das im Falle vermiedener Steuern immer noch illegal.
Ich könnte genausogut mehrere Freistellungsaufträge in Höhe des Pauschbetrags bei verschiedenen Banken einrichten und sie in Anspruch nehmen.
Es wäre dann eben eine Straftat, für die ich selbst geradestehen müsste und nicht die Bank.
Auch im letzten Szenario, Bank ermittelt Steuern anhand vom Kunden eingegebener falscher Daten wüsste ich gern, ob ich mich durch einen Fehler bei der Eingabe strafbar machen kann oder ob es von der Bank von vornherein unterbunden wird.
Eine Auskunft der Bank hierzu wäre ECHT NETT.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
14.02.2025 12:22 - bearbeitet 14.02.2025 12:30
Hallo @Rapaz feliz
ich bin zwar nicht die Bank. Aber es bleibt bei dem, was schon gesagt wurde. Die von dir eingetragenen Anschaffungsdaten in der Depotansicht sind für die Bank und für das Finanzamt komplett irrelevant. Sie werden weder bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Noch behindern sie einen Verkauf der betroffenen Wertpapiere.
Veräußerst du Wertpapiere, für die die Bank im Zeitpunkt der Veräußerung die Anschaffungsdaten nicht kennt und bei denen demzufolge die Steuersimulation "leer" ist, ist sie gesetzlich verpflichtet, die sog. Ersatzbemessungsgrundlage für den Steuerabzug zugrunde zu legen. Der beträgt laut Einkommensteuergesetz 30% des Veräußerungserlöses.
Beispiel:
Du verkaufst für 1.000 EUR Aktien, bei denen die Bank die Anschaffungsdaten nicht kennt. Die Bank unterstellt nun von Gesetzes wegen einen Gewinn in Höhe von 300 EUR. Auf diesen Betrag werden nun - nach Anrechnung eines etwaigen FSA - KapSt, SolZ und ggf. Kirchensteuer einbehalten. Auf der Steuerabrechnung, die du erhältst, ist vermerkt, dass ein Fall der Ersatz-BMG vorliegt.
Du kannst - und in den Fällen, wo im Ergebnis zu wenig Steuern einbehalten wurden, weil der Veräußerungsgewinn höher als 30% war, bist du sogar dazu verpflichtet - im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Sache "gerade " zu ziehen. Ansonsten könntest du dich der Steuerhinterziehung oder zumindest der leichtfertigen Steuerverkürzung schuldig machen.
Eins muss man übrigens der codi lassen. Dadurch, dass man in der Steuersimulation jederzeit sieht, welche Anschaffungsdaten sie für die Wertpapiere im Bestand gespeichert hat, kann man bei der Veräußerung nicht "böse überrascht" werden. Bei anderen Brokern sieht man das nämlich gar nicht und fällt dann bei einer Veräußerung aus allen Wolken, weil überraschenderweise mit der Ersatz-BMG gearbeitet wurde. Bei der codi sieht man also, dass es Schwierigkeiten mit den Anschaffungsdaten gibt und kann sich darum kümmern. Das stellt sich allerdings derzeit zumindest als schwer heraus, weil der Support zumindest aktuell "unter aller Kanone" ist, wie ich finde. Ich bzw. meine Frau kommt da nämlich im Moment nicht wirklich weiter.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Viele Grüße
Lukas
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.02.2025 17:35
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Ja, in der Tat, danke. 🙂
Ich konnte anhand der Steuersimulation ermitteln, dass ganz offensichtlich die tatsächlichen Kaufdaten vorhanden sein müssen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.02.2025 19:06
@Fix1 schrieb:Hallo @Rapaz feliz
ich bin zwar nicht die Bank. Aber es bleibt bei dem, was schon gesagt wurde. Die von dir eingetragenen Anschaffungsdaten in der Depotansicht sind für die Bank und für das Finanzamt komplett irrelevant. Sie werden weder bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Noch behindern sie einen Verkauf der betroffenen Wertpapiere.
Veräußerst du Wertpapiere, für die die Bank im Zeitpunkt der Veräußerung die Anschaffungsdaten nicht kennt und bei denen demzufolge die Steuersimulation "leer" ist, ist sie gesetzlich verpflichtet, die sog. Ersatzbemessungsgrundlage für den Steuerabzug zugrunde zu legen. Der beträgt laut Einkommensteuergesetz 30% des Veräußerungserlöses.
Beispiel:
Du verkaufst für 1.000 EUR Aktien, bei denen die Bank die Anschaffungsdaten nicht kennt. Die Bank unterstellt nun von Gesetzes wegen einen Gewinn in Höhe von 300 EUR. Auf diesen Betrag werden nun - nach Anrechnung eines etwaigen FSA - KapSt, SolZ und ggf. Kirchensteuer einbehalten. Auf der Steuerabrechnung, die du erhältst, ist vermerkt, dass ein Fall der Ersatz-BMG vorliegt.
Du kannst - und in den Fällen, wo im Ergebnis zu wenig Steuern einbehalten wurden, weil der Veräußerungsgewinn höher als 30% war, bist du sogar dazu verpflichtet - im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Sache "gerade " zu ziehen. Ansonsten könntest du dich der Steuerhinterziehung oder zumindest der leichtfertigen Steuerverkürzung schuldig machen.
Eins muss man übrigens der codi lassen. Dadurch, dass man in der Steuersimulation jederzeit sieht, welche Anschaffungsdaten sie für die Wertpapiere im Bestand gespeichert hat, kann man bei der Veräußerung nicht "böse überrascht" werden. Bei anderen Brokern sieht man das nämlich gar nicht und fällt dann bei einer Veräußerung aus allen Wolken, weil überraschenderweise mit der Ersatz-BMG gearbeitet wurde. Bei der codi sieht man also, dass es Schwierigkeiten mit den Anschaffungsdaten gibt und kann sich darum kümmern. Das stellt sich allerdings derzeit zumindest als schwer heraus, weil der Support zumindest aktuell "unter aller Kanone" ist, wie ich finde. Ich bzw. meine Frau kommt da nämlich im Moment nicht wirklich weiter.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Viele Grüße
Lukas
Noch ein kleiner Nachtrag hierzu, gesondert bezogen auf die comdirect und die Funktionsweise der Steuersimulation:
Grundsätzlich kann jeder jederzeit die Daten in der Depotübersicht anpassen - also die Kaufwerte bearbeiten. Dies hat wie bereits vermutet keinerlei Auswirkungen auf die steuerlichen Anschaffungsdaten die im Hintergrund vorhanden sind (oder nicht). Man könnte Spaßeshalber 1 Euro Kaufpreis in der Depotübersicht eintragen und über vermeintliche Gewinne von 200000% freuen, im Verkaufsfall zählt jedoch die Steuersimulation.
Stellt euch die Depotübersicht einfach wie eine Excel-Tabelle vor in der Ihr lustig rumtippen könnt 🙂
Noch ein allgemeiner Hinweis, auch Threadrelevant:
Sofern ein Verkauf ohne vorhandene Anschaffungsdaten erfolgt kommt es, wie zuvor so schön ausführlich von @Fix1 dargestellt, zur Pauschalbesteuerung. Wenn jetzt nach dem Verkauf - im gleichen Steuerjahr - jedoch die Anschaffungsdaten nachgeliefert werden kommt es automatisch zur Korrektur im System der comdirect und Ihr erhaltet eine entsprechende Steuererstattung (oder mehr Belastung hehe)... Es wird auf jeden Fall richtig gestellt 🙂
Ihr müsst also nicht auf den Papieren sitzen bleiben bis die Anschaffungsdaten da sind sondern könnt direkt Verkaufen.
Grundsätzlich kann ich Verzögerungen in der manuellen Erfassung von Anschaffungsdaten auf Seiten der comdirect gerade nachvollziehen. Hintergrund wird voraussichtlich das aktuelle Abwickeln der Onvista Bank* sein. Dies sorgt mit Sicherheit für ein X-Fach erhöhtes Auftragsvolumen in allen Bereichen und trifft die comdirect im Stamm- und Neukundengeschäft bestimmt in voller Breitseite.
*Sidenote : Die Onvista Bank ist die Tochter der comdirect welche jetzt Ende 2025 den Geschäftsbetrieb einstellt. Ein Großteil der Kunden wird mit Sicherheit zur comdirect wechseln und erhalten afaik u.a. auch Wechselangebote. Jetzt kann man sich Vorstellen das nicht alle Kunden bis zum Ende warten und vorab - auch ohne Kündigung - bereits einen Depotübertrag zur comdirect machen. Die comdirect kann wiederum nicht auf schnelle X neue Mitarbeiter einstellen/ausbilden um für diesen Zeitraum die erhöhte Last von Depotüberträgen und Neukunden-Themen abzubilden. Als semi-business Insider der ähnliche Sachen an anderer Stelle schon miterlebt habe kann ich mir nur zu gut vorstellen wie die Grabenkämpfe im Tagesgeschäft der comdirect aktuell aussehen 🙂
TL;DR: Steuerlich alles sauber, comdirect kämpft und meint es nicht böse.
Ahoi
Hein
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.02.2025 19:18
Da muss kein Comdirect-Vertreter antworten, es sollte eigentlich jedem klar sein, dass ein Kunde selbstverständlich keine Möglichkeit hat, steuerrelevante Anschaffungsdaten selbst einzutragen. Die Versuchung, dabei „versehentlich“ zu hohe Anschaffungskosten einzutragen, dürfte für manche Kunden zu groß sein. Bei der ESt-Erklärung hat ein nicht selbständig Arbeitender auch nicht die Möglichkeit, seine steuerliche Bemessungsgrundlage (= sein Einkommen) selbst einzutragen, dies muss vom Arbeitgeber an das Finanzamt gemeldet werden. Die dem Comdirect-Kunden mögliche Eintragung von Anschaffungskursen hat ausschließlich Auswirkungen auf die Depotdarstellung, nicht auf die Besteuerung bei einem Verkauf.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.02.2025 21:47
@Rapaz feliz schrieb:Ich könnte genausogut mehrere Freistellungsaufträge in Höhe des Pauschbetrags bei verschiedenen Banken einrichten und sie in Anspruch nehmen.
Das kannst du tun. Spätestens wenn du das nicht dem Finanzamt mitteilst, wirst du aber nette Post vom Amt bekommen, da die Banken die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge melden. Siehe https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/KontrollverfahrenFreistellungsauftraege/Kontrollv...
16.02.2025 21:53 - bearbeitet 16.02.2025 22:16
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
16.02.2025 21:53 - bearbeitet 16.02.2025 22:16
@Rapaz feliz schrieb:Ich könnte genausogut mehrere Freistellungsaufträge in Höhe des Pauschbetrags bei verschiedenen Banken einrichten und sie in Anspruch nehmen.
Es wäre dann eben eine Straftat, für die ich selbst geradestehen müsste und nicht die Bank.
Hierzu möchte ich auch noch etwas los werden: Zunächst einmal hast du Recht: Ja, du könntest bei mehreren Banken jeweils Freistellungsaufträge in Höhe des maximalen Betrages einreichen. Und das würde auch erst einmal so durchlaufen.
Allerdings sind die Banken verpflichtet, die von ihnen freigestellten Kapitalerträge des jeweiligen Steuerpflichtigen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Dort werden die Daten Jahr für Jahr zusammen getragen. Dein Fall würde dort auffallen und Teil eines Datensatzes werden, den das BZSt an das Wohnsitzfinanzamt verschickt. Von dort bekommst du irgendwann einen netten Brief mit der Bitte um Stellungnahme. Im günstigsten Fall. Wenn es schlechter läuft, meldet sich direkt das zuständige FA für Steuerstrafsachen.
Viele Grüße
Lukas
Edit: @Thorsten_ war schneller! Keine Ahnung, warum ich das nicht gesehen habe. Sorry, @Thorsten_ 🙂

- Kontoeröffnung dauert zu lange in Konto, Depot & Karte
- Depotwechsel nach über 5 Wochen nicht abgeschlossen. in Konto, Depot & Karte
- Türchen 23 - Patria Invest (PAX) in Wertpapiere & Anlage
- Frage zu Allianz Vermögenskonzept (A0YCN6) in Wertpapiere & Anlage
- VL-Sparplan bei Depotwechsel/Depotübertrag in Wertpapiere & Anlage