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Berechnung Verwahrentgelt

Altkunde
Autor
2 Beiträge

Hallo,

mir wurde ein Verwahrentgelt in Rechnung gestellt. Da der Freibetrag nur an einem Tag um einen geringen Betrag überschritten wurde, erscheint mir dies nicht nachvollziehbar.

Wo kann ich Berechnung des mir in Rechnung gestellten Verwahrentgeltes detailliert einsehen?

 

Vielen Dank!

22 ANTWORTEN

krokodil1
Experte ★★
464 Beiträge

@MikeCharly 

 

Die Beschreibung bei codi ist in der Tat in der Hinsicht nicht eindeutig, ob zur Berechnung der Kontostand zum Ende des (Werk)Tages oder die tlw. Überschreitung des FB irgendwann am Tag die Grundlage bildet. 

 

Dies ist eigentlich völlig egal. Die Zinsen (bzw. das Verwahrentgelt) werden sowieso "über Nacht" berechnet. (Man könnte ja theoretisch am Tag mehrmals den Freibetrag über- und anschließend wieder unterschreiten - welcher Betrag soll dann zur Berechnung herangezogen werden ...?)

 

kroko

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

@krokodil1  schrieb:

Dies ist eigentlich völlig egal. Die Zinsen (bzw. das Verwahrentgelt) werden sowieso "über Nacht" berechnet. (Man könnte ja theoretisch am Tag mehrmals den Freibetrag über- und anschließend wieder unterschreiten - welcher Betrag soll dann zur Berechnung herangezogen werden ...?)


der höchste Ausschlag natürlich, im Sinne der Bank 🙂

Der Zeitpunkt ist einem seelen- und emotionslosen Computerprogramm doch egal.

Eine Barrierenberührung bei Derivaten passiert ja auch während der Handelszeit und hat unmittelbar Konsequenzen. Warum soll sich eine Bank bei der Einführung einer neuen, für Kunden bisher unüblichen, speziellen Individualvereinbarung nicht daran anlehnen? Dennoch gehe ich auch davon aus, dass der Stand bei Bankenschluss ausschlaggebend ist.

Wie es den Anschein hat, möchte codi bei keinem Kunden mehr auf diese Einnahmequelle bzw. Umlage verzichten. Die zögerliche Aufklärung bei der Einordnung von Altkunden kann man ja hier gut verfolgen. 

Thorsten_
Legende
4.659 Beiträge

@Altkunde  schrieb:

Der Freibetrag wurde am betreffenden Tag wenige Stunden um einen geringen Betrag überschritten, dann aufgrund von Überweisungen am selben Tag wieder stark unterschritten.


Wie schon angeklungen ist: maßgeblich ist der Wertstellungstag (Valuta). Wenn dieser bei allen betreffenden Buchungen am selben Tag war, dürfte m. E. kein Verwahrentgelt berechnet werden. 

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

@krokodil1  schrieb:

@Altkunde  schrieb:

 

Die Berechnung des Zinssatzes für den einen Tag ist fällt ebenfalls geringer als das berechnete Verwahrentgelt aus.

 


Um 1 Cent Verwahrentgelt (für 1 Tag) zahlen zu müssen, müsstest Du zwischen  360 und 1079 Euro "über dem Freibetrag" liegen:

 

360 Euro x 0,005 : 360 Tage = 0,005 Euro

(aufgerundet = 1 Cent)

und

1079 Euro x 0,005 : 360 Tage = 0,0149 Euro

(abgerundet = 1 Cent).

 

Also "zwischen" den beiden Beträgen darfst Du den Freibetrag überschreiten, um genau 1 Cent Verwahrentgelt zahlen zu müssen.

 



@Thorsten_ schrieb

Wie schon angeklungen ist: maßgeblich ist der Wertstellungstag (Valuta). Wenn dieser bei allen betreffenden Buchungen am selben Tag war, dürfte m. E. kein Verwahrentgelt berechnet werden. 

Wie sich (bei mir) zeigt, berechnet codi das VE offensichtlich doch anders.

 

Interessehalber habe ich eine kurze Überschreitung "riskiert", und zwar an einem Tag (Valuta passt) ca. +233€ (also unter 360), wären lt. Berechnung ca. 0,003€ VE, welches ich auf 0€ runden würde.

 

Also (Summe VK+TGK, kein Giro) :

  • Tag 1 (Stichtag VE für mich), Tagesendsaldo mit Überschreitung Freibetrag.
  • Folgetag eine Buchung mit taggleicher Valuta lt. Umsatzanzeige, Tagesendsaldo innerhalb Freibetrag.

 

Mir wurde am 1.11.  0,01€ VE belastet.

 

@SMTcomdirect Nur ein Abrechnungsfehler wie im Moment bei den Echtzeitüberweisungen? So jedenfalls lässt sich die VE-Ermittlung nicht nachvollziehen. Die mglw. detailliertere Abrechnung wird ja frühestens erst im Jan 22 mit dem FR für das Q4 Aufschluss geben.

(Den tel. Kundenservice werde ich allerdings nicht wg. 1 Cent kontaktieren)

SMT_Jessica
ehemaliger Mitarbeiter
1.179 Beiträge

Hallo @MikeCharly,

 

ich habe mich mal bei der Fachabteilung erkundigt.

 

Laut deinen Angaben und der hinterlegten Berechnungsgrundlage sind alle Werte korrekt berechnet worden. 

 

Viele Grüße

Jessica

Thorsten_
Legende
4.659 Beiträge

Dann kann uns die Fachabteilung doch sicher vorrechnen, wie sie bei 1 Tag Verwahrentgelt für 233 € auf 0,01 € kommt? Ich bin gespannt.

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Hm, ja, da kommt codi jetzt nicht drum herum, die Berechnungsformel en détail allgemeinverständlich zu erläutern.

 

Also wird aufgerundet und/oder die Überschreitung irgendwann am Tag zugrunde gelegt (wie ich es oben schonmal vermutete) ? Wobei sich bei letzterem in meinem Fall schlicht 2mal 0€ errechnen würden.

 

Beides lässt sich aus den Punkten der Vereinbarung nicht eindeutig entnehmen:

 

  • 1. comdirect erhebt ab [...] für Euro-Sichteinlagen auf den
    Konten des Kunden, [...], ein tägliches Verwahrentgelt, sofern diese Sichteinlagen am jeweiligen Tag insgesamt den Betrag von XXX.000 Euro übersteigen (folgend „Kontensaldo“ genannt). Der Betrag von XXX.000 Euro ist als Freibetrag zu verstehen und wird nicht zur Berechnung des Verwahrentgeltes gem. Ziffer 2 herangezogen.
  • 2. Zur Berechnung des Verwahrentgeltes ermittelt comdirect den
    täglichen Kontensaldo der Euro-Sichteinlagen. Hiervon wird der
    Freibetrag von XXX.000 Euro subtrahiert. Ein positiver Restsaldo wird anschließend mit dem von der EZB für die Einlagenfazilität jeweiligen tagesgültigen vorgegebenen Zinssatz multipliziert. Es wird nach der deutschen Zinsrechnungsmethode taggenau abgerechnet. Die Deutsche Zinsmethode sieht vor, dass jeder Monat mit 30 Zinstagen und ein gesamtes Jahr mit 360 Zinstagen gerechnet wird (30/360).

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @Thorsten_ und @MikeCharly,

 

es wäre sicherlich klüger von uns gewesen, wenn wir unsere Berechnungsmethode gleich von vornherein mitgeliefert hätten. Von einer Bank darf man richtigerweise erwarten, dass sie die Zinsberechnung beherrscht ;). Für diese Nachlässigkeit möchten wir euch um Entschuldigung bitten.

 

Wir legen die bekannte Zinsberechnungsmethode Z = K*i*p/100 zugrunde. Demnach ergibt sich bei dem obigen Beispiel:

 

 

233,00 Euro *(1/360)*0,5/100 = 0,0032 Euro

 

 

Da in unserem System bei der Berechnung von Zinsen die kleinste buchbare Einheit 0,01 Euro ist, wird im Falle dieser Berechnung auf eben diesen 1 Cent aufgerundet.

 

Gruß

Erik

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Aha, danke für beides.

 

Konsequenterweise sollte dann außerhalb dieses Threads an zentraler/geeigneter Stelle ergänzend darauf hingewiesen werden, dass "euer System" so konfiguriert ist, dass bei FB Überschreitung mindestens 0,01 Euro Verwarnwahrentgelt erhoben wird. Vielleicht gibt's eine neue Vereinbarung? 🤭

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @MikeCharly,

 

sicherlich ist ein derartiges "Testen" unserer Zinsberechnungslogik nicht die Regel und daher kommt es in der Praxis so gut wie nie zu dem von mir beschriebenen Rundungseffekt. Aber im Sinne der Transparenz gebe ich dir vollkommen Recht, dass wir an zentraler Stelle darauf hinweisen sollten.

 

Ich werde deine Anregung gerne an meine Kollegen in der Fachabteilung weiterreichen.

 

Gruß

Erik