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Berechnung Verwahrentgelt

Altkunde
Autor
2 Beiträge

Hallo,

mir wurde ein Verwahrentgelt in Rechnung gestellt. Da der Freibetrag nur an einem Tag um einen geringen Betrag überschritten wurde, erscheint mir dies nicht nachvollziehbar.

Wo kann ich Berechnung des mir in Rechnung gestellten Verwahrentgeltes detailliert einsehen?

 

Vielen Dank!

22 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
8.581 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Ich muss gestehen: Ich verstehe das Problem nicht.

-> Die Kontoschluss-Stände zu den einzelnen Tagen sind Dir bekannt. Der Zinssatz für das Verwahrentgelt auch. Damit lässt sich rechnen.....

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Altkunde

ok, in der Saldenanzeige des betreffendes Tages ist der Girokontostand weit unter dem Freibetrag. Der Freibetrag wurde am betreffenden Tag wenige Stunden um einen geringen Betrag überschritten, dann aufgrund von Überweisungen am selben Tag wieder stark unterschritten.

Die Berechnung des Zinssatzes für den einen Tag ist fällt ebenfalls geringer als das berechnete Verwahrentgelt aus.

Es handelt sich zwar um einen geringen Betrag, aber dennoch wäre eine für den Kunden nachvollziehbare Rechnungsstellung sinnvoll.

Die pauschale Antwort im Sinne von "können Sie sich doch selber ausrechnen, wie wahrscheinlich der Betrag zustande kommt" ist schon interessant.

Crazyalex
Legende
8.581 Beiträge

Wenn das alles nicht schlüssig ist hilft vielleicht ein Telefonat mit der Kundenbetreuung -> die sind rund um die Uhr erreichbar! 🙂

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
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MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

Im Kleingedruckten der Vereinbarung, die vmtl. jeder betroffene Altkunde bekommen hat, wird unter Pkt. 2 die Berechnungsweise erläutert. (taggenau Saldo Giro+Verrechnung+Tagesgeld abzgl. 50k€, mit Monat 30 Tage, Jahr 360 Zinstage)

Rechner

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

@Altkunde  schrieb:

 

Die Berechnung des Zinssatzes für den einen Tag ist fällt ebenfalls geringer als das berechnete Verwahrentgelt aus.

 


Um 1 Cent Verwahrentgelt (für 1 Tag) zahlen zu müssen, müsstest Du zwischen  360 und 1079 Euro "über dem Freibetrag" liegen:

 

360 Euro x 0,005 : 360 Tage = 0,005 Euro

(aufgerundet = 1 Cent)

und

1079 Euro x 0,005 : 360 Tage = 0,0149 Euro

(abgerundet = 1 Cent).

 

Also "zwischen" den beiden Beträgen darfst Du den Freibetrag überschreiten, um genau 1 Cent Verwahrentgelt zahlen zu müssen.

 

Wenn Du aber "anders herum" rechnest, also Du zahlst 1 Cent Verwahrentgelt für 1.000 Euro, dann kommst Du auf einen Zinssatz von 0,36 %.

 

Gruß

kroko

 

 

 

 

 

 

KLS-01
Einsteiger
1 Beiträge

Ich bin auch der Meinung, das ich nicht noch mühselig rechnen muss, wie sich was zusammensetzt.

Die Bank möchte mein Geld um damit zu arbeiten?, dann bitte auch ich um eine haarscharfe Abrechnung und nicht nur um die Endergebnisse.

Ich finde jeder hat das Recht zu erfahren wofür er explizit bezahlt.

Grundsätzlich finde ich die Einführung dieser Bestrafung das man Geld hat, für sehr fragwürdig.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

@Altkunde 

 

noch eine Sache:

 

Die Berechnung des Zinssatzes für den einen Tag ist fällt ebenfalls geringer als das berechnete Verwahrentgelt aus.

 

Wie berechnest du den Zinssatz, wenn die Zeit (die Anzahl der Tage - oder korrekter ausgedrückt "der Nächte") gleich 0 (null) ist? Dann müsstest Du durch Null teilen (dies ist aber strengstens verboten!)

 

Hast du vielleicht erst nach 18 Uhr den Kontostand "runtergebucht", so dass die Valuta der ausgehenden Überweisung erst am nächsten Tag erfolgte? - Dies könnte ein Verwahrentgelt zur Folge haben.

 

kroko



 

MikeCharly
Experte ★★
370 Beiträge

Die Beschreibung bei codi ist in der Tat in der Hinsicht nicht eindeutig, ob zur Berechnung der Kontostand zum Ende des (Werk)Tages oder die tlw. Überschreitung des FB irgendwann am Tag die Grundlage bildet. 

"sofern diese Sichteinlagen am jeweiligen Tag insgesamt den Betrag von ... übersteigen" (oder überstiegen haben?)

SEPA/WP Abrechnungen/Valutierungen erfolgen ja nicht zwingend taggleich, Sofortüberweisungen dagegen sollten es schon.

Der Umsatzauflistung müsste die Valutierung ja entnehmbar sein.

Crazyalex
Legende
8.581 Beiträge

Ich meine der @SMT_Service hätte sich diesbezüglich mal in einem anderen Thread geäußert: Maßgeblich ist - wenn ich mich richtig erinnere - der Kontostand am Tagesende mit den valutierten Beträgen.

 

Gruß Crazyalex


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