am 29.12.2021 08:52
Hallo,
der gleiche Bargeldautomat hat Anfang Dezember im ersten Anlauf über 9.999,99 € (sogar 160 statt 140 Scheine je Zählvorgang angenommen), aber letztens mit Verweis auf die Bafin-Nachweisregelung, den Dienst auf diese Einzahlgrenze beschränkt. Bei der Bafin-Regelung handelt es sich um eine Nachweisregelung, die nun wahrheitsverbiegend als Einzahlverbot herhalten muss.
Meine Fragen sind:
- ist das eine individuelle kundenbezogene Weigerung des Automaten oder ein neues nicht kommuniziertes Software-Update und Service-Einschränkung für alle?
- weisen Kassenschaltermitarbeiter*innen ebenfalls nun Einzahlungen > 9.999,99 € ab?
29.12.2021 09:04 - bearbeitet 29.12.2021 09:12
Ich denke (nicht 100%ig sicher) deine Frage lässt sich mittels des Geldwäschegesetzes beantworten: hier
Viel Text, deswegen auch mal hier noch was.
Oder einfach mal selber Google befragen: "Bareinzahlung 10.000 Euro"
"Aktuell gilt nun eine weitere Verschärfung für Bargeldeinzahlungen bei Banken: Ab dem 9.8.2021 müssen Kunden, die Bargeld bei ihrer Bank oder Sparkasse einzahlen, bei Beträgen ab 10.000 Euro die Herkunft des Geldes nachweisen."
Quelle: hier
Was daran nun "wahrheitsverbiegend" sein soll weiß ich nicht. Aber ich denke, bei einer Einzahlung am Schalter wirst du die Herkunft nachweisen müssen und gut ist. Warum sollten die das verweigern? Vielleicht war der Einzahlautomat Anfang Dezember noch nicht up to date? Theoretisch müsstest du ein Schreiben der Bank bekommen haben, in dem du aufgefordert wirst die erste Einzahlung von über 10.000 Euro nachzuweisen. Ist da was gekommen? Ich denke nicht, sonst würdest du dich nun nicht fragend an die Community (übrigens: wir sind nicht die Bank, das wird zu häufig geglaubt. Nichts gegen dich, aber ich geh lieber auf Nummer sicher) wendest.
Warum ein Softwareupdate an Automaten jedem Kunden kommuniziert werden muss ist mir schleierhaft. Die Änderung zum GwG müsste höchstens kommuniziert worden sein. Das ist im Prinzip keine Service-Einschränkung sondern der Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe. Übrigens sind wir Deutschen so dermaßen bargeldliebend, dass wir das einzige Land in Europa mit herrlichen Geldwäschebedingungen sind. In keinem anderen Land der EU haben wir solch toleranten Grenzen und ist Geldwäsche so einfach. Deutschland ist ein Geldwäscheparadies. (Das ist ein Link zu einer ZDF-Reportage darüber 🙂 )
29.12.2021 09:49 - bearbeitet 29.12.2021 09:58
Das sich ständig erweiternde Posting (29.12.2021 09:04 - bearbeitet 29.12.2021 09:12 ) ist nicht hilfreich und zeigt die Überforderung des Posters.
Die Bank hat im Internet, am und im Geldautomat über die NACHWEISregelung seit Inkrafttreten informiert. Im Internet für Bargeldeinzahlungen ÜBER 9.999,99 ihren Umgang damit wie folgt skizziert: "Wir werden Ihnen eine Aufforderung zur Einreichung eines Herkunftsnachweises einige Tage nach der Einzahlung per Post senden."
Dies geschieht auch bei Bargeldeinzahlungen bei Automaten UND am Schalter (, auch wenn man bereits bei der Einzahlung die Belege vorlegt). Es liegt neben dem Blankoformular sogar ein Rückantwortumschlag dabei. Kundennr. eintragen, Beleg(e) beifügen, abschicken.
Wenn also die Bargeldannahme auf unter 10.000 € beschränkt wird, versucht die Bank den Nachweisaufwand (Einholung und Prüfung der Nachweise) zu umgehen, den Kunden erzieherisch auf Bargeldverzicht zu trimmen, und die gebührenpflichtige Stückelung auf mehre Einzahlungsvorgänge auszulösen, die aber auch eine Nachweispflicht auslösen können.
Eine Bank muss nicht über jedes Software-Update informieren. Es ist aber eine Leistungsänderung, wenn sie ihre bisherige Bargeldannahme über 9.999,99 € auf diesen Betrag stillschweigend seit XX.12.2021 reduziert. Die Nachweisregelung verbietet keiner Bank Beträge über 9.999,99 € anzunehmen, weder am Automat noch am Schalter. Dies aber mit Verweis darauf zu verweigern halte ich für "wahrheitsverbiegend".
Ich wende mich hier an Kunden, um zu erfragen, ob andere bereits diesselbe Erfahrung gemacht haben. Ansonsten können andere Kunden, dass als Hinweis/Warnung verstehen, bevor sie ihre größeren Geldbeträge durch die Gegend tragen und nicht nur zur Bank, sondern auch wieder zurück!
Ein Nachfragen meinerseits beim Kreditinstitut bleibt natürlich unbenommen.
am 29.12.2021 09:58
@bargeld schrieb:Das sich ständig erweiternde Posting (29.12.2021 09:04 - bearbeitet 29.12.2021 09:12 ) ist nicht hilfreich und zeigt die Überforderung des Posters.
Krass, was Du aus einer Ergänzung/Korrektur innerhalb von 8 Minuten ableitest. Unter diesen Vorraussetzungen scheint es mir besser zu sein, die Probleme selber zu lösen, statt in einem Forum zu fragen.
am 29.12.2021 10:07
...und jetzt hat er selbst sein eigenes Posting nach 9 Minuten noch einmal editiert 😂
am 29.12.2021 10:10
Das mache ich nicht an der Erweiterung fest, sondern am Posting an sich. Es war nur schwierig zu erwidern, weil ja mit jedem neuen Abschnitt, der aufploppte, eine neue Erkenntnis auftauchen könnte.
Weder als "Mentor" wurde hier agiert noch zur Sache beigetragen.
am 29.12.2021 10:11
Ich habe Rechtschreibfehler editiert, nicht Absätze hinzugefügt.
am 29.12.2021 10:36
@bargeld: Ähhhh, Moment Mal. DU hast hier eine Frage gestellt und hast eine (vielleicht etwas wortreiche) Antwort bekommen. Und dann ermisst du aus der Tatsache, dass der Beitrag editiert wurde, wie groß die Qualität der Antwort ist? Sorry, aber da fällt mir nichts mehr ein. Und meine Bereitschaft, irgendetwas womöglich Hilfreiches hier beizutragen, sinkt unter Null.
Kopfschüttelnd,
Andreas
29.12.2021 11:05 - bearbeitet 29.12.2021 11:15
29.12.2021 11:05 - bearbeitet 29.12.2021 11:15
@bargeld gleich von Überforderung zu reden ist etwas hart. Wer eine Frage stellt wie du und sofort von
@bargeld schrieb:wahrheitsverbiegend als Einzahlverbot
spricht und nicht fähig ist einfach mal zu einem Schalter zu gehen und das Geld dort einzahlen zu wollen oder den 24/7 erreichbaren Kundenservice zu fragen, stattdessen anonym in einem Forum zu fragen ob das denn nun auch abgewiesen werden würde, braucht eigentlich keine ausführliche Antwort.
Ja, ich habe noch Absätze hinzugefügt. Meine ursprüngliche Antwort beinhaltete eigentlich nur den Verweis zum Geldwäschegesetz, denn das ist alles selbsterklärend. Fähige, selbstständig denkende Menschen wären einfach zu einem Schalter gegangen um Geld einzuzahlen, dessen Einzahlung der Automat verweigert. Oder hätten den Kundenservice angerufen und gefragt.
Danach habe ich mich dran erinnert, dass auf eine knappe Antwort im Anschluss das Gejammer groß sein wird (weil du ja bereits gesagt hast, dass das GwG die Nachweisregelung beinhaltet). Wenn du nicht fähig bist, aus den bereits bekannten Daten selbstständig eine Antwort zu ziehen sondern stattdessen recht.... naja.... nicht ganz so selbstständig denkende und nicht wirklich extrem wichtige Fragen in einer Community stellst, habe ich etwas hinzugefügt um den mit hoher Wahrscheinlichkeit folgendem Gemeckere vorzubeugen.
Das war eine reine Vorsichtsmaßnahme um deine doch recht... wenig durchdachten... Fragen letzten Endes doch zu beantworten ohne dass ein Geschrei groß wird. Mein Fehler, dass ich doch nett sein wollte.
Zusätzlich ist bei Menschen wie dir, und meine Auffassung bestätigt sich durch deine überhebliche Reaktion, der Gedanke naheliegend, dass diese viel von sich selber halten, aber nicht fähig sind zu erkennen, dass diese Community in keiner Weise die Bank repräsentiert oder für diese spricht. Diesen Fall hatten wir zu oft, und deswegen habe ich auch dies vorsichtshalber hinzugefügt. Denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Und zum Schluss ist mir einfach eingefallen, dass es eine tolle Reportage zum Thema Geldwäsche in Deutschland gibt. Da ich es passend fand habe ich dazu noch einen weiteren Schlenker eingebaut um dir diese aufzuzeigen, denn die Änderungen des GwG und die Auswirkungen sowie den Hintergrund schienen dir nicht gänzlich bekannt. Sonst hättest du nicht solch.... nicht ganz so wissende.... Fragen gestellt. Mir ist in dem Fall editieren lieber als zehntausend neue Beiträge zu erstellen.
@bargeld schrieb:und die gebührenpflichtige Stückelung auf mehre Einzahlungsvorgänge auszulösen, die aber auch eine Nachweispflicht auslösen können.
Nicht können, sondern müssen. Sobald du, auch in Stückelung, über 10.000 Euro einzahlst musst du das Geld nachweisen. Übrigens: Gelegenheitskunden schon ab 2.500 Euro. Na sieh mal einer an.
Nun aber zu deinem neuen Problem:
Die Bank muss nicht kommunizieren, wenn sie sich entschließt gar nicht erst in die Problematik der Nachweisführung zu kommen. Es gab hier und auch medial dutzende Aufschreie, dass Konten plötzlich gekündigt wurden. Dies hatte in der Regel mit dem GwG zu tun. Die Bank kann also von sich aus ohne Mitteilung festlegen, dass sie am Automaten keine Einzahlungen über entsprechenden Wert mehr annimmt. Das ist nicht wahrheitsverbiegend, weil die Bank niemals sagte "wir nehmen das Geld nicht an, weil es verboten ist".
Sie sagten höchstens "wir nehmen die Summe nicht an, weil ab dieser Summe eine Nachweispflicht herrscht". Das ist was völlig anderes und völlig legitim. Die Wahrheit wird hier in keiner Weise verbogen.
Ist es ärgerlich? Ja, denn so wird dir die Möglichkeit genommen jederzeit Geld in solch hohen Summen einzuzahlen. Dafür musst du nun wahrscheinlich an den Schalter. Aber wenn man mal ehrlich ist: Wie häufig kommt es heutzutage noch vor, dass jemand privat solch Summen unbedingt am Automaten einzahlen muss? Doch recht seltener. Die Einschränkung betrifft also nur eine sehr geringe Personenzahl, die immer noch am Schalter einzahlen können sollten.
Aber allein schon die Aussage
@bargeld schrieb:den Kunden erzieherisch auf Bargeldverzicht zu trimmen
zeigt mir, wie ich dich als Mensch einzuschätzen habe. Die Bank will auf Bargeldverzicht trimmen? Weil es völlig normal ist über 10.000 Euro in bar mit sich herum zu schleppen und das der natürliche Bargeldgebrauch ist oder was? Deutschland, das Geldwäscheparadies. QED.
Und mal ehrlich:
@bargeld schrieb:
- ist das eine individuelle kundenbezogene Weigerung des Automaten
Warum ist deine erste Frage, ob dir persönlich individuell Unrecht getan wurde? So als würde die Bank dich kennen und dich diskriminieren wollen?
Der Ton macht die Musik. Ich gebe dir mal ein Beispiel für deine Fragen, aber ohne jegliche Vorwürfe gegenüber der Bank sondern aus reiner Neugierde, wie du sie ja angeblich nur hast:
"Hey Leute,
ich habe vor kurzem mehr als 9.999,99 Euro am Automaten einzahlen können. Dies ist mir vor kurzem aber verweigert worden.
Ist bekannt, dass da was geändert wurde? Kann ich ab 10.000 Euro Einzahlung nur noch an den Schalter?
Danke!"
Dieselben Fragen aber ohne Vorwürfe gegenüber der Bank, ohne individuelle Diskriminierungskeule. Wow.
Vielleicht bist du einfach etwas überfordert mit deinem Frust? 😉
Edit: für meinen Teil sind wir hier durch. Viel Erfolg!
am 29.12.2021 12:12
Puuuhh @Zilch, wer soll das alles lesen 🙄
Vielleicht das nächste Mal eine "tl;dr"-Zusammenfassung ans Ende setzen 🙂
Abgesehen davon hast du dich etwas im Ton vergriffen.
@Zilch schrieb:@bargeld gleich von Überforderung zu reden ist etwas hart. Wer eine Frage stellt wie du und sofort von
@bargeld schrieb:wahrheitsverbiegend als Einzahlverbot
spricht und nicht fähig ist einfach mal zu einem Schalter zu gehen und das Geld dort einzahlen zu wollen oder den 24/7 erreichbaren Kundenservice zu fragen, stattdessen anonym in einem Forum zu fragen ob das denn nun auch abgewiesen werden würde, braucht eigentlich keine ausführliche Antwort.
Ja, ich habe noch Absätze hinzugefügt. Meine ursprüngliche Antwort beinhaltete eigentlich nur den Verweis zum Geldwäschegesetz, denn das ist alles selbsterklärend. Fähige, selbstständig denkende Menschen wären einfach zu einem Schalter gegangen um Geld einzuzahlen, dessen Einzahlung der Automat verweigert. Oder hätten den Kundenservice angerufen und gefragt.
Danach habe ich mich dran erinnert, dass auf eine knappe Antwort im Anschluss das Gejammer groß sein wird (weil du ja bereits gesagt hast, dass das GwG die Nachweisregelung beinhaltet). Wenn du nicht fähig bist, aus den bereits bekannten Daten selbstständig eine Antwort zu ziehen sondern stattdessen recht.... naja.... nicht ganz so selbstständig denkende und nicht wirklich extrem wichtige Fragen in einer Community stellst, habe ich etwas hinzugefügt um den mit hoher Wahrscheinlichkeit folgendem Gemeckere vorzubeugen.
Das war eine reine Vorsichtsmaßnahme um deine doch recht... wenig durchdachten... Fragen letzten Endes doch zu beantworten ohne dass ein Geschrei groß wird. Mein Fehler, dass ich doch nett sein wollte.
Zusätzlich ist bei Menschen wie dir, und meine Auffassung bestätigt sich durch deine überhebliche Reaktion, der Gedanke naheliegend, dass diese viel von sich selber halten, aber nicht fähig sind zu erkennen, dass diese Community in keiner Weise die Bank repräsentiert oder für diese spricht. Diesen Fall hatten wir zu oft, und deswegen habe ich auch dies vorsichtshalber hinzugefügt. Denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Und zum Schluss ist mir einfach eingefallen, dass es eine tolle Reportage zum Thema Geldwäsche in Deutschland gibt. Da ich es passend fand habe ich dazu noch einen weiteren Schlenker eingebaut um dir diese aufzuzeigen, denn die Änderungen des GwG und die Auswirkungen sowie den Hintergrund schienen dir nicht gänzlich bekannt. Sonst hättest du nicht solch.... nicht ganz so wissende.... Fragen gestellt. Mir ist in dem Fall editieren lieber als zehntausend neue Beiträge zu erstellen.
@bargeld schrieb:und die gebührenpflichtige Stückelung auf mehre Einzahlungsvorgänge auszulösen, die aber auch eine Nachweispflicht auslösen können.
Nicht können, sondern müssen. Sobald du, auch in Stückelung, über 10.000 Euro einzahlst musst du das Geld nachweisen. Übrigens: Gelegenheitskunden schon ab 2.500 Euro. Na sieh mal einer an.
Nun aber zu deinem neuen Problem:
Die Bank muss nicht kommunizieren, wenn sie sich entschließt gar nicht erst in die Problematik der Nachweisführung zu kommen. Es gab hier und auch medial dutzende Aufschreie, dass Konten plötzlich gekündigt wurden. Dies hatte in der Regel mit dem GwG zu tun. Die Bank kann also von sich aus ohne Mitteilung festlegen, dass sie am Automaten keine Einzahlungen über entsprechenden Wert mehr annimmt. Das ist nicht wahrheitsverbiegend, weil die Bank niemals sagte "wir nehmen das Geld nicht an, weil es verboten ist".
Sie sagten höchstens "wir nehmen die Summe nicht an, weil ab dieser Summe eine Nachweispflicht herrscht". Das ist was völlig anderes und völlig legitim. Die Wahrheit wird hier in keiner Weise verbogen.
Ist es ärgerlich? Ja, denn so wird dir die Möglichkeit genommen jederzeit Geld in solch hohen Summen einzuzahlen. Dafür musst du nun wahrscheinlich an den Schalter. Aber wenn man mal ehrlich ist: Wie häufig kommt es heutzutage noch vor, dass jemand privat solch Summen unbedingt am Automaten einzahlen muss? Doch recht seltener. Die Einschränkung betrifft also nur eine sehr geringe Personenzahl, die immer noch am Schalter einzahlen können sollten.
Aber allein schon die Aussage
@bargeld schrieb:den Kunden erzieherisch auf Bargeldverzicht zu trimmen
zeigt mir, wie ich dich als Mensch einzuschätzen habe. Die Bank will auf Bargeldverzicht trimmen? Weil es völlig normal ist über 10.000 Euro in bar mit sich herum zu schleppen und das der natürliche Bargeldgebrauch ist oder was? Deutschland, das Geldwäscheparadies. QED.
Und mal ehrlich:
@bargeld schrieb:
- ist das eine individuelle kundenbezogene Weigerung des Automaten
Warum ist deine erste Frage, ob dir persönlich individuell Unrecht getan wurde? So als würde die Bank dich kennen und dich diskriminieren wollen?
Der Ton macht die Musik. Ich gebe dir mal ein Beispiel für deine Fragen, aber ohne jegliche Vorwürfe gegenüber der Bank sondern aus reiner Neugierde, wie du sie ja angeblich nur hast:
"Hey Leute,
ich habe vor kurzem mehr als 9.999,99 Euro am Automaten einzahlen können. Dies ist mir vor kurzem aber verweigert worden.
Ist bekannt, dass da was geändert wurde? Kann ich ab 10.000 Euro Einzahlung nur noch an den Schalter?
Danke!"
Dieselben Fragen aber ohne Vorwürfe gegenüber der Bank, ohne individuelle Diskriminierungskeule. Wow.
Vielleicht bist du einfach etwas überfordert mit deinem Frust? 😉
Edit: für meinen Teil sind wir hier durch. Viel Erfolg!
Grüße,
Andreas