Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bareinzahlung nicht gebucht

58 ANTWORTEN

BVB565
Autor ★★
131 Beiträge

@Zilch  schrieb:

Alle Maschinen stop. Ich muss hier mal ein wenig was zu meinem Beitrag klarstellen, weil ich das so nicht stehen lassen kann. 

 

Jemanden aufzuzeigen welches Gesamtbild er auf Grund seiner Aussagen tätigt ist keine Verleumdung. Ich zum Beispiel bin mir bewusst, dass ich ein absolut arrogantes und überhebliches Bild erzeuge. Das hat man mir gesagt, ich versuche mich zu bessern anstatt gleich von Verleumdung zu reden.

 

Ich habe auch nie gesagt, dass hier irgendwer in einer Schuldenfalle sitzt oder mir angemaßt über die finanzielle Situation zu urteilen und als gegebene Tatsache zu deklarieren. Ich habe meine Besorgnis zum Ausdruck gebracht, weil ein bestimmtes Bild erzeugt wird. Dieses Bild habe ich beschrieben. Es ist zusätzlich unschön von jemandem, der alles und jeden gleich verklagen will und andere mit Beschuldigungen überhäuft, der Verleumdung beschuldigt zu werden. Das ist gerade ein Teufelskreis: zu behaupten ich würde verleumden ist... Naja ihr wisst schon.

 

Also: es liegt mir fern zu sagen "so ist es". Ich bin der Meinung, dass man auch in der Community seine Besorgnis zum Ausdruck bringen sollte, wenn jemand ein ein entsprechendes Bild von sich zeichnet. Dass meine Wortwahl und Direktheit bei manchen falsch ankam tut mir leid.

 

Bevor man immer und sofort mit einer Anzeige droht sollte man das im Vorfeld vielleicht mit einem Anwalt klären.

 

Das Thema war für mich eigentlich durch nachdem ein letzter Versuch die Augen zu öffnen anscheinend gescheitert ist. Für den Ärger der dadurch erzeugt wurde bitte ich um Entschuldung. 


Ich finde es nur nicht schön, jemandem vorzuwerfen, dass er Schulden habe, nur weil er etwas kauft und von seinen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch macht, weil die Ware defekt ist. Kein Käufer muss defekte Ware hinnehmen. Du hast mich als Schuldner bloßgestellt und dies erfüllt sehr wohl den Tatbestand der Verleumdung, da diese Äußerung wider besseren Wissens geäußert und verbreitet wurde. Diese Aussage ist geeignet, jemanden in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und dieser Umstand ist es, der den Tatbestand der Verleumdung zweifelsfrei erfüllt.

 

MfG

BVB565
Autor ★★
131 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

@BVB565  schrieb:


Da sieht man mal, dass du so keine Ahnung von Zivilrecht hast. Guck dir mal § 812 BGB an.

 

...


Wie war das nochmal mit Verleumdung?

Ich glaube dass du nicht einschätzen kannst wovon ich Ahnung habe und wovon nicht. Also unterlasse bitte dementsprechende Anspielungen.

Danke. 


Das hat mit Anspielung nichts zu tun. Ihr unterstellt mir wahrheitswidrig, dass ich nicht mit Geld umgehen könne. Das kann ich so nicht stehen lassen. Auch die Sache, dass ich Schulden hätte, kann ich so nicht stehen lassen.

 

MfG

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Ich betone es jetzt noch mal: was du mir vorwirfst behauptet zu haben stimmt nicht. Ich sagte nie du seist überschuldet oder hättest Schulden.

 

Für mich ist diese Lächerlichkeit zu Ende. Rede mit einem Anwalt, und wenn du der Meinung bist mich anzeigen zu wollen darfst du das gerne machen.

 

Und bitte lies dir den Lidl Thread noch mal durch. Ich glaube du warst es, der behauptet hat, dass Lidl seine Kunden betrügen würde indem sie Ware verkauft und dann nie vor hat zu liefern.

 

Ein schönes Leben. 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Morgenmond
Mentor ★★
1.789 Beiträge

@BVB565  schrieb:

@Morgenmond  schrieb:

@BVB565  schrieb:


Da sieht man mal, dass du so keine Ahnung von Zivilrecht hast. Guck dir mal § 812 BGB an.

 

...


Wie war das nochmal mit Verleumdung?

Ich glaube dass du nicht einschätzen kannst wovon ich Ahnung habe und wovon nicht. Also unterlasse bitte dementsprechende Anspielungen.

Danke. 


Das hat mit Anspielung nichts zu tun. Ihr unterstellt mir wahrheitswidrig, dass ich nicht mit Geld umgehen könne. Das kann ich so nicht stehen lassen. Auch die Sache, dass ich Schulden hätte, kann ich so nicht stehen lassen.

 

MfG


Und damit bin ich jetzt endgültig raus. Leider gibt es keine Ignorier - Taste für bestimmte User. ...

BVB565
Autor ★★
131 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

@BVB565  schrieb:

@Morgenmond  schrieb:

@BVB565  schrieb:


Da sieht man mal, dass du so keine Ahnung von Zivilrecht hast. Guck dir mal § 812 BGB an.

 

...


Wie war das nochmal mit Verleumdung?

Ich glaube dass du nicht einschätzen kannst wovon ich Ahnung habe und wovon nicht. Also unterlasse bitte dementsprechende Anspielungen.

Danke. 


Das hat mit Anspielung nichts zu tun. Ihr unterstellt mir wahrheitswidrig, dass ich nicht mit Geld umgehen könne. Das kann ich so nicht stehen lassen. Auch die Sache, dass ich Schulden hätte, kann ich so nicht stehen lassen.

 

MfG


Und damit bin ich jetzt endgültig raus. Leider gibt es keine Ignorier - Taste für bestimmte User. ...


Warum eine Ignorier-Taste? Ich muss mich nicht verleumden lassen!

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@BVB565  schrieb:
Das hat mit Anspielung nichts zu tun. Ihr unterstellt mir wahrheitswidrig, dass ich nicht mit Geld umgehen könne. Das kann ich so nicht stehen lassen. Auch die Sache, dass ich Schulden hätte, kann ich so nicht stehen lassen.

Sorry, @BVB565, aber jetzt versteigst du dich kräftig.

 

Du hast in einem anderen Thread in epischer Breite Überlegungen angestellt, wie andere es schaffen, Geld auf die Seite zu legen, du aber nicht ... Du hast angedeutet, dass du gerne Geld ausgibst und es entstand der Eindruck, dass du etwas fassungslos darüber bist, wo das Geld geblieben ist ...

 

Es haben etliche Communauten, u.a. auch ich, eher besorgt und beratend geantwortet, der Spott kam erst dann dazu als du auf die Ratschläge nicht oder nicht sinnvoll erscheinend reagiert hast.

 

Und wenn du nun zurückruderst und plötzlich alles in Ordnung ist bzw. das Problem ausschließlich im Buchungsverhalten eines Kreditinstituts liegt, dann ist das höchst merkwürdig.

 

Jetzt hier die juristische Keule zu schwingen und mit Anzeigen zu drohen, empfinde ich als peinlich.

 

Für mich nun auch EoT.

 

Viel Erfolg bei allem was du so vorhast und (wie man in Quickborn zu sagen pflegt) immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel,

Andreas

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Au ja, jetzt führen wir eine juristische Debatte. BVB packt die richtig große Keule aus. Das wird spannend. Doch hat er auch Ahnung vom Verfahren? Mal sehen.

 

Das Internet ist kein straffreier Raum. Beim Verdacht auf Straftaten ist comdirect dazu verpflichtet, die persönlichen Daten der Beschuldigten gegenüber der Staatsanwaltschaft (StA) offenzulegen. Das würde also klappen. Was prüft die StA beim Vorliegen der Strafanzeige?

 

Tatbestandsmerkmal Verleumdung: "Wider besseres Wissen". Steht ganz vorn in Par. 187 StGB. Der Täter oder die Täterin muss wissen, dass seine oder ihre Behauptung nicht wahr ist. Hier eindeutig nicht erfüllt, denn wir wissen es nicht. Wir können nur spekulieren, ob BVB private Probleme hat oder nicht. Ob er sein Geld im Griff hat oder nicht. Zwar gibt BVB bereitwillig Auskunft über sich selbst. Er schreibt dazu in diversen Threads hier in der Community. Aber ob diese Auskunft wirklich vom vermeintlichen Opfer der vermeintlichen Verleumdung kommt oder nicht wissen wir nicht. Ob die Aussagen inhaltlich richtig oder falsch sind wissen wir nicht. Wir kennen @BVB565  und seine Umstände schlicht und einfach nicht. Zum Glück eigentlich, es geht uns ja auch nichts an. Und nach allem, was wir von ihm gelesen haben, ist mit ihm nicht gut Kirschen essen. Er droht mit Strafverfolgung. Also lassen wir das Spekulieren besser. Jedenfalls nix genaues weiß man nicht.

 

Außerdem, und noch schwerwiegender, kann eine Straftat nicht zu Lasten eines Pseudonyms erfolgen. Tatbestandsmerkmal "auf einen anderen". Hier unstrittig nicht erfüllt. Die von ihm vermutlich selbst gewählte Zeichenfolge "BVB565" ist ein Benutzername und keine natürliche oder juristische Person, die Opfer einer Straftat werden kann. BVB mag ein Hinweis auf einen mittelmäßig erfolgreichen Fußballverein sein, man weiß es nicht. 565 ist vielleicht der Mai des Jahres 1965, man weiß es nicht. Es geht uns auch nichts an. Und eigentlich interessiert es uns auch nicht mehr.

 

Ergebnis: Am Rande einer Verleumdung und sehr unschön und unfair (siehe oben), aber keine Verleumdung nach 187. Rechtsfolge: Im Fall einer Strafanzeige würde die StA das Verfahren sofort einstellen.

 

Soweit mein Senf dazu als Strafrechtler. 

 

BVB: Jetzt mal im Ernst. Ich kann Deinen Ärger über die Spekulationen gegen Deine Person gut verstehen. Weiter oben habe ich Dich verteidigt. Aber mit Deinen letzten Postings in der Sache hast Du es übertrieben. Und die Sache mit dem Geldautomaten wegen 300 Euro (!!!!) oder so war doch etwas ungeschickt, findest Du nicht?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

BVB565
Autor ★★
131 Beiträge

Ich sage dazu jetzt nichts mehr. Mag sein, dass ich ein bisschen übertrieben habe.

 

@nmh Ich bin dir dankbar, dass du mich verteidigst. Ich habe ja nur gefragt, was man in so einer Sache machen kann. Ich habe jetzt ein Konto gefunden, wo die Hemmschwelle hoch ist und vielleicht schaffe ich es ja jetzt, nicht mehr dranzugehen.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@BVB565 : danke Dir. Ich gehe davon aus, damit ist diese unsägliche Diskussion beendet. Sowohl die überflüssigen Spekulationen über Deine Person als auch die Drohungen mit dem scharfen Schwert des Strafrechts. Es gibt so tolle andere Themen, über die man sprechen kann. Geld verdienen, Geld vermehren, Geld spenden, Geld ausgeben. Oder Fußball. Oder Autos.

 

Schönes Wochenende und beste Grüße an alle

aus einem sonnigen München

 

nmh

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.