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Änderung bei der Verwahrung bestimmter ausländischer Wertpapiere

microsparer
Experte ★★★
646 Beiträge

Aus meiner Postbox:

 

Die Clearstream Europe AG (CEU) agiert als Zentralverwahrer für von deutschen Banken gehandelte Wertpapiere. Diese stellt die Verwahrung bestimmter ausländischer Wertpapiere, die an inländischen Handelsplätzen gehandelt werden, um.

Davon betroffen sind ab Juni 2026 Wertpapiere aus:

- den USA
- Kanada
- Schweiz

Für diese Wertpapiere ändert sich die Verwahrart in Ihrem Depot:

- von Girosammelverwahrung
- auf Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift)

Die Umstellung erfolgt durch CEU und hat Auswirkungen auf die technische und rechtliche Art der Verwahrung. Auf diese Änderung haben wir keinen Einfluss.

 

12 ANTWORTEN

kle
Autor
1 Beiträge

Hat die Umstellung Auswirkung auf Aktien die als 'Altbestand' gehalten werden, also bei denen z.Z. bei Veräusserung keine Kapitalerstragssteuer fällig wird?

 

Dieser Punkt: 

-Die Wertpapiere werden ausgebucht und sofort in unveränderter Stückzahl wieder eingebucht. Dies kann in den Depotumsätzen nachvollzogen werden.

macht mich unruhig.

 

Gerne auch weiterführende Quellen. Danke.

Silver_Wolf
Legende
5.680 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:

 

Zu deinen Fragen. Betroffen sind durch die Änderung alle Banken. Wie man es an anderer Stelle mit den Gebühren handhabt, entzieht sich unserer Kenntnis.

 


Ich habe da noch keine Änderungen gesehen.

Warum auch?

 

Eine Verwahrung über Wertpapier-Rechnung ist schon lange Standard (früher AKV) und erfolgt über Clearstream Luxemburg (CBL).

 

Die haben praktisch die gleichen Gebühren wie Clearstream Frankfurt (CBF).

Keine andere Bank belastet den Kunden dafür so unverschämte Gebühren.

Schließlich geht es da um ein paar Cent die ja wohl locker von den eh schon hohen Provisionen gedeckt sind.

GetBetter
Legende
8.331 Beiträge

@kle  schrieb:

Hat die Umstellung Auswirkung auf Aktien die als 'Altbestand' gehalten werden, also bei denen z.Z. bei Veräusserung keine Kapitalerstragssteuer fällig wird?


Nein, hat es nicht.

 

Abgeltungssteuer fällt auf Kapitalerträge an. Im Zusammenhang mit der Änderung der Verwahrart gibt es aber keinen Ertrag.

Gleiches gilt bspw. auch für einen Lagerstellenwechsel.

 

Als Quelle kann ich Dir z.B. § 20 EStG empfehlen 😊