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Verlustverrechnung nach der Entscheidung des Bundesrates (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Thomas1968
Autor ★★★
53 Beiträge

Nachdem am 22.11.2024 der Bundesrat im Jahressteuergesetz 2024 der "Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen" (sprich Änderung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) zugestimmt hat, wann erfolgt die Umsetzung durch die Comdirect? Noch im Jahr 2024? Ansonsten erfolgt die Verlustverrechnung erst mit der Einkommensteuererklärung 2024, zumindest bei mir erst im zweiten Halbjahr 2025.

7 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
4.592 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

Nachdem am 22.11.2024 der Bundesrat im Jahressteuergesetz 2024 der "Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen" (sprich Änderung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) zugestimmt hat, wann erfolgt die Umsetzung durch die Comdirect? Noch im Jahr 2024? Ansonsten erfolgt die Verlustverrechnung erst mit der Einkommensteuererklärung 2024, zumindest bei mir erst im zweiten Halbjahr 2025.


Träume mal weiter.

Bei der Einführung hatten die Banken 2 Jahre Übergangsfrist und keine hat das in unter einem Jahr geschafft.

Die Abschaffung wird ebenfalls dauern.

Vielleicht ab 2026.  🙂

 

CurtisNewton
Legende
3.830 Beiträge

Die Banken haben von Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Ende 2025 zum Anpassen der steuerlichen Verrechnung zugestanden bekommen.

Insofern dürfte @Silver_Wolf  mit 2026 durchaus richtig liegen.

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

paej
Mentor ★★★
3.137 Beiträge
@Thomas1968 

 

Bei Flatex kam heute diese Information:


Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die auf 20.000 Euro eingeschränkte Verlustverrechnung für Termingeschäfte
(z. B. CFD) und Totalverluste im Privatvermögen aufgehoben. Diese Verluste werden wir für das Jahr 2024 wie in den
Vorjahren letztmalig gesondert auf Ihrer JStB ausweisen, sodass Sie über Ihre Steuererklärung die Verlustverrechnung in
voller Höhe beantragen können.
Gut zu wissen: Ab dem 01.01.2025 werden wir Ihre etwaigen Verluste auf Bankenebene berücksichtigen und voll
verrechnen. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Beratung oder Ihr Finanzamt

Thomas1968
Autor ★★★
53 Beiträge

@paej  schrieb:
@Thomas1968 

 

Bei Flatex kam heute diese Information:


Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die auf 20.000 Euro eingeschränkte Verlustverrechnung für Termingeschäfte
(z. B. CFD) und Totalverluste im Privatvermögen aufgehoben. Diese Verluste werden wir für das Jahr 2024 wie in den
Vorjahren letztmalig gesondert auf Ihrer JStB ausweisen, sodass Sie über Ihre Steuererklärung die Verlustverrechnung in
voller Höhe beantragen können.
Gut zu wissen: Ab dem 01.01.2025 werden wir Ihre etwaigen Verluste auf Bankenebene berücksichtigen und voll
verrechnen. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Beratung oder Ihr Finanzamt


Danke für Deinen Beitrag. Und was sagt die Comdirect dazu?

paej
Mentor ★★★
3.137 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

@paej  schrieb:

Danke für Deinen Beitrag. Und was sagt die Comdirect dazu?


Das wird bei allen Banken so laufen

Thomas1968
Autor ★★★
53 Beiträge

@paej  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:

@paej  schrieb:
@Thomas1968 

 

Bei Flatex kam heute diese Information:


Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die auf 20.000 Euro eingeschränkte Verlustverrechnung für Termingeschäfte
(z. B. CFD) und Totalverluste im Privatvermögen aufgehoben. Diese Verluste werden wir für das Jahr 2024 wie in den
Vorjahren letztmalig gesondert auf Ihrer JStB ausweisen, sodass Sie über Ihre Steuererklärung die Verlustverrechnung in
voller Höhe beantragen können.
Gut zu wissen: Ab dem 01.01.2025 werden wir Ihre etwaigen Verluste auf Bankenebene berücksichtigen und voll
verrechnen. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Beratung oder Ihr Finanzamt


Danke für Deinen Beitrag. Und was sagt die Comdirect dazu?


Das wird bei allen Banken so laufen


Wenn dem so ist, dann sage ich mal Jubel.

digitus
Legende
9.069 Beiträge

@Thomas1968und @paej: Fullquote wenn Ihr nur einen Satz kommentiert, ist völlig überflüssig und erschwert die Lesbarkeit.

 

Ich scrolle mir am Smartphone einen Wolf 😉

 

Es macht Sinn, lediglich das zu zitieren, auf das man sich bezieht oder gar nichts wenn es für das Verständnis nicht erforderlich ist.

 

Danke und Gruß,

Andreas

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