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am 19.03.2021 17:51
Zur Nachhaltigkeit bei der comdirect:
Das muss nicht sein!
Die Wertpapierabrechnung, Geschäftsabrechnung genannt, umfasst 3 Seiten Papier, wobei ich nur die erste Seite für meine Akten (Buchhaltung, Steuern) brauche.
Die Seite "steuerliche Behandlung Wertpapierkauf" bringt keine zusätzlichen Erkenntnisse, die Seiten 3 ist leer.
Und, bei geschickter Gestaltung der Seite 1 könnten alle Informationen zur Abrechnung eines Aktien Kaufes oder Verkaufes auf einer Seite untergebracht werden.
So machen das meine anderen Depotbanken.
Also comdirect, ein Formular hierzu schaffen, das auf einer Seite DINA4 ausgedruckt werden kann.
Ich hoffe .....
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 19.03.2021 18:27
Sorry, aber am nachhaltigsten ist es doch, die einzelnen Wertpapierabrechnungen GARNICHT auszudrucken, sondern lediglich digital zu archivieren.
Für WAS willst Du sie ausdrucken?
Grüße,
Andreas
FAQ zu Finanz-Informationsquellen im Internet | FAQ zu Apps | Papiere mit monatlicher Aussschüttung
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am 19.03.2021 19:11
...und wenn man schon die Abrechnungen ausdrucken will (mir erschließt sich der Sinn auch nicht), dann kann ich doch auch nur die erste Seite ausdrucken, wenn der Rest nicht gebraucht wird?
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am 22.03.2021 17:50
@digitus schrieb:Sorry, aber am nachhaltigsten ist es doch, die einzelnen Wertpapierabrechnungen GARNICHT auszudrucken, sondern lediglich digital zu archivieren.
Und was sagt dein Finanzamt dazu ?
Das Bundestzentralamt Steuern in Bonn verlangt immer noch Zusendung (per Einschreiben der Original Papierbelege. Also ausdrucken. Aufbewahrungsfrist 10 Jahre!
Und wenn man Papier einreicht, genügt nicht die erste Seite, wenn dort 1/3 aufgedruckt steht. Dokument unvollstândig, sagt dann das Finanzamt.
Ich kenne die deutsche Finanzbürokratie seit 1960 und weiss wie schlimm die inzwischen geworden ist. Besonders wenn es die kleinen Einkommen sind, bei denen sich ein Steuerberater nicht lohnt.
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am 22.03.2021 18:09
Bei mir wollten sie noch nie Einzelausdrucke von Abrechnungen haben, mittlerweile nicht mal mehr die Steuerbescheinigungen. Irgendwas stimmt wohl mit deinem Finanzamt nicht, wenn sie tatsächlich auf die Einzelausdrucke von jedem WP-Kauf/-Verkauf bestehen.
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am 22.03.2021 22:34
@EU_1: Mein Finanzamt will vielleicht mal eine Jahressteuer- oder Erträgnisaufstellung sehen, aber keine Einzelabrechnungen.
Und selbst wenn, kannst Du sie aus der Postbox noch jederzeit abrufen und nachreichen.
[Du hast jetzt nicht ernsthaft Deinen eigenen Beitrag als 'hilfreich' markiert oder?]
Grüße,
Andreas
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am 23.03.2021 06:55
@EU_1 schrieb:
Also comdirect, ein Formular hierzu schaffen, das auf einer Seite DINA4 ausgedruckt werden kann.
Ich hoffe .....
Den Bedarf kann ich zwar auch nicht nachvollziehen, aber wenn Du nur ein Blatt pro Vorgang willst Druck 2 auf 1 und doppelseitig...
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am 23.03.2021 16:56
@EU_1 schrieb:
@digitus schrieb:Sorry, aber am nachhaltigsten ist es doch, die einzelnen Wertpapierabrechnungen GARNICHT auszudrucken, sondern lediglich digital zu archivieren.
Und was sagt dein Finanzamt dazu ?
Gar nichts, weil die das digital gemeldet bekommen haben und die Unterlagen dort vorliegen. Noch nie die Unterlagen einreichen müssen, selbst als es noch so war, dass man Nachweise einreichen musste.
Inzwischen ja nur noch auf Verlangen. Das ist schon eine Weile so, dass man nichts mehr einreichen muss....
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD
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am 13.04.2021 12:19
Nun, wer KESt und Solirückerstattung will, weil er seinen Steuerwohnsitz nicht in Deutschland hat, der muss alles (Antrag 3 fach, Belege) auf Papier und per Einschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern nach Bonn schicken.
Und dann warten, bis zu 9 Monaten, bis das Geld kommt.
Mit anderen Ländern, CH, FIN, DK, geht das elektronisch und viel schneller. Nur Frankreich ist noch komplizierter.
Ein weiteres Beispiel der Unfähigkeit (?) oder Überbürokratisierung in den Behörden.
