15.11.2024 13:42 - bearbeitet 15.11.2024 13:43
Hallo,
ich habe das Thema Steuerfreibetrag noch nicht ganz verstanden und daher ein paar Fragen:
Vielen Dank
15.11.2024 13:50 - bearbeitet 15.11.2024 13:54
1.) Doch, da ja fuer thesaurierende ETF z.B. eine Vorabpauschale faellig wird
2.) Der Steuerfreibetrag gilt fuer Kapitalertraege. Also z.B. auch fuer Verkaeufe auf Aktien und ETF, Zinsen auf Tagesgeld, Vorabpauschale, ...
3.) In deinen persoenlichen Aufzeichnungen
4.) Nix. Ans FA wird nur der in Anspruch genommene Freibetrag gemeldet. Selbst wenn du aus Versehen einmal mehr in Anspruch genommen hast wird nix schlimmes passieren - Aufforderung die Steuererklaerung mit Anlage KAP abzugeben und ein mehr oder weniger freundlicher Hinweis dass du beim naechsten Mal besser aufpassen sollst.
am 15.11.2024 13:51
@divemoney schrieb:Hallo,
ich habe das Thema Steuerfreibetrag noch nicht ganz verstanden und daher ein paar Fragen:
- Bei einem thesaurierenden ETF macht doch die Angabe eines Steuerfreibetrags überhaupt keinen Sinn - oder?
- Generell gilt der Steuerfreibetrag doch nur für Zinserträge aus Aktien, die Gewinne ausschütten - oder?
- Wie kann man am einfachsten herausfinden, wo man im Laufe der Jahre überall einen Steuerfreibetrag angegeben hat?
- Was passiert denn, wenn ich bei Bank A einen Steuerfreibetrag von 1000 € angegeben habe und bei Bank B noch einmal 1000 € angegeben habe, ich aber ingesamt (also bei beiden Banken zusammen) nur 60 € Zinsen erhalten habe?
Vielen Dank
Hhhmm, die Fragen legen nahe, dass du dich mit dem Thema noch nicht in hinreichender Tiefe befasst hast.
1. Die Vorabpauschale (siehe diesbezüglicher Artikel von @Joerg78 ) wird genauso wie eine Ausschüttung auf den Freibetrag angerechnet.
2. Nein, er wird auf sämtliche Kapitaleinkünfte angewendet.
3. Das solltest du selbst auf einem Notizzettel festhalten.
4. Da sollte nichts passieren. Interessant wird es wenn der Freibetrag überschritten wird, dann kann dir böse Absicht unterstellt werden.
Grüße,
Andreas
am 15.11.2024 14:00
1. Realisierte Gewinne durch Verkäufe und die Vorabpauschale von thesaurierenden Fonds belasten den Freibetrag ebenfalls
2. Steuerfreibetrag gilt für alle Kapitalerträge (realisierte Kursgewinne, Zinserträge, Dividenden, ...)
3. Indem du einen Überblick über deine Finanzen hast. Freistellungsauftrag kannst du grundsätzlich bei Banken, Versicherungen, Bausparkassen haben. Allerdings stellst du diesen immer selbst. Um es herauszufinden, musst du wohl oder übel mit jedem deiner Partner in Kontakt treten. Die comdirect zeigt dir deinen FSA bei ihr auch online an.
4. Wie bereits erwähnt gelten nicht nur Zinsen. Aber wenn dein FSA in Summe nur 1000 EUR oder weniger in Anspruch genommen wurde, passiert nichts. Sobald du aber nur 1 Cent darüber bist, wird es aufwendig, weil du in Anspruch genommene Aufträge nicht reduzieren kannst. Deshalb lohnt es sich einen Überblick zu behalten und nur den gültigen Betrag zu verteilen. Alternativ kannst du natürlich auch keinen stellen und immer die Erträge in der Steuererklärung angeben.
am 15.11.2024 16:07
Vielen Dank für eure Antworten.
am 15.11.2024 16:22
Du hast auf jeden Fall noch Potential.