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so geht's: Quellensteuer aus Belgien zurückholen

39 ANTWORTEN

CurtisNewton
Legende
4.944 Beiträge

@Tarulia  schrieb:

Sowas gibt's? O.o Muss ich mal die Augen im Supermarkt offen halten... bei welchem hast du das gekauft wenn man fragen darf 😄


@Tarulia 

War beim Globus. Schau mal in der Nähe von Erdnuss Aufstrich.  GIbt auch Eis das habe ich hier aber noch nicht gesehen.

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

hvd
Mentor ★★★
2.132 Beiträge

Belgien gehörte schon immer wegen der Quellensteuer zu den Ländern, die für Investments nicht infrage kamen.

Bei der jetzigen "Verschärfung" ist Belgien für mich "verbotenes" Aktionärsland. 

Lotus muss ich weder als Verbraucher noch als Aktionär haben.

In zwei Fällen mache ich ja bei den aktionärsunfreundlichen Staaten eine Ausnahme, 

Novo Nordisk ist einfach eine klasse Aktie. Diese muss mann haben. 

Auf eine Rückerstattung von Quellensteuer verzichte ich.  

Bei Medtronic hole ich mir alle zwei Jahre die erhobene Quellensteuer zurück. 

 

In-Vest
Experte
89 Beiträge

Ich überlege, in die von @nmh empfohlene Keks-Aktie einzusteigen und habe deshalb begonnen, mich mit der belgischen Quellensteuer zu beschäftigen. Die Gefahr einer Doppelbesteuerung sehe ich nicht. So heißt es auf der Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern zu Belgien:

 

"Dividenden: Steuerbefreiung für Dividenden bis zu 800 EUR, zunächst Quellensteuerabzug und anschließendes Erstattungsverfahren."

 

Ich interpretiere dies so, dass seitens des deutschen Brokers deshalb keine Anrechnung der Quellensteuer erfolgt, weil die Möglichkeit besteht, diese komplett aus Belgien zurückzuholen, wenn die Dividende nicht mehr als 800 EUR beträgt. Im Fall einer vollständigen Erstattung aus Belgien stünde der deutsche Steuerzahler am Ende genauso, wie er bei einer inländischen Aktie stünde (mit Ausnahme des Papierkrams natürlich).

 

Diese Sichtweise wird auch durch den Ratgeber des BdSt zum Thema Quellensteuern bestätigt. Darin heißt es:

 

"Hier ist zunächst eine steuerrechtliche Änderung zu beachten. Belgien hat mittlerweile einen steuerlichen Freibetrag für Dividenden in Höhe von 800 Euro pro Jahr eingeführt. Dieser gilt inzwischen auch für deutsche Anleger. Dies führt nun dazu, dass auf belgischer Ebene weiterhin die belgische Quellensteuer erhoben wird, doch diese nicht mehr wie bislang auf die deutsche Abgeltungsteuer von den deutschen Depotbanken teilweise angerechnet wird. Es werden also hierzulande die vollen 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Im Gegenzug kann nun aber auch die volle bel-gische Quellensteuer von üblicherweise 30 Prozent von Belgien zurückgefordert werden, wobei dies für Dividendenerträge bis 800 Euro gilt.
Für darüber hinaus gehende Erträge kann die übermäßige Doppelbesteuerung nur korrigiert werden, wenn zusätzlich im Zuge der hiesigen Einkommensteuererklärung die Anrechnung der belgischen Steuer in Höhe von 15 Prozent beantragt wird. In diesem Falle zahlen deutsche Anleger auf ihre belgischen Dividenden dann effektiv nur 15 statt 30 Prozent Steuern in Belgien (oberhalb des Freibetrags und dank belgischer Erstattung von 15 Prozent Steuern) und 10 statt 25 Prozent Steuern in Deutschland (oberhalb des Freibetrags und dank deutscher Anrechnung von 15 Prozent Steuern)."

 

Das sind natürlich alles theoretische Überlegungen. Kann jemand hier im Forum bestätigen, dass bei max. 800 EUR an Dividenden Belgien tatsächlich eine vollständige Rückerstattung der 30 % Quellensteuer vorgenommen hat?

GERLIE
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo,

eine Frage an diejenigen die schon Rückerstattungen aus Belgien bekommen haben.

Wie lange dauert es zwischen Bescheid und Auszahlung des Erstattungsbetrag?

Ich habe am 9.10.2023 die Anträge versandt, die Bescheide wurden erstellt 30.08.2024 (die hatte ich kurz danach per Post erhalten).

Bislang aber habe ich noch keinen Zahlungseingang aus Belgien auf meinem Konto.

tobiaskh
Experte ★
186 Beiträge

Der Brief aus Belgien hatte das Datum: 5.August 2024

Auf mein Konto kam es erst am 28.08.2024. Das sind mehr als 3 Wochen.

 

 

tobiaskh
Experte ★
186 Beiträge

 

Leider nein!

Cofinimo (1).jpg

 

zwiebelstein
Experte ★
138 Beiträge

Bitte entferne deine Kontonummer

GERLIE
Autor ★★
19 Beiträge

Da war ich einen Tag zu früh mit meiner Frage, die Überweisungen aus Belgien sind heute eingegangen.

Also zwischen Bescheid und Zahlungseingang dauert es somit wohl ca. 4Wochen.

kaufeaktien
Autor
1 Beiträge

Weiß einer der Mitglieder dieses Threads, ob Belgien den Antrag auf Erstattung ablehnt und einen neuen Antrag verlangt, wenn Unterlagen fehlen, oder ob sie fehlende Unterlagen nachfordern? (Mein Fall ist etwas komplizierter, da von einer Firma.) Ich frage, weil ggf. die Antragsfrist (4 Jahre) inzwischen abläuft.

 

Zweite Frage: Sehe ich es richtig, daß das Antragsformular "276 DIV" nach der Nettodividende fragt, aber nirgends weder der einbehaltene Betrag, noch der beantragte Erstattungsbetrag einzutragen ist? D.h. die entnehmen den einbehaltene Betrag den Wertpapierabrechnungen, und den Erstattungsbetrag den Doppelbesteuerungsabkommen, ohne daß die Beträge im Antrag erwähnt sind? Das kommt mir etwas komisch vor.

 

Dritte Frage: 800 Euro Dividenden steuerfrei seit ca. 2023... ich nehme an, das ist pro Jahr und pro Person. Offensichtlich trägt das Formular dieser Regelung nicht Rechnung. Außerdem wird für jede Dividendenzahlung ein separates Formular verlangt. Wie könnten die die 800 Euro Regel ausführen, selbst wenn sie es wollten? Für die zuerst eintrudelnden Anträge pro Jahr und Person automatisch aller eingehaltenen Steuern erstatten, bis die 800 Euro ausgeschöpft sind? Was eine Speicherung und einen Abgleich aller Anträge verlangen würde.

 

Falls die 800 Euro Regelung nicht automatisch berücksichtigt wird, könnte ein formloses Anschreiben mit dem Betrag der beantragten Erstattung helfen?

 

Vielen Dank für Eure Meinungen

dg2210
Legende
7.808 Beiträge

@kaufeaktien  schrieb:

Weiß einer der Mitglieder dieses Threads, ob Belgien den Antrag auf Erstattung ablehnt und einen neuen Antrag verlangt, wenn Unterlagen fehlen, oder ob sie fehlende Unterlagen nachfordern? (Mein Fall ist etwas komplizierter, da von einer Firma.)

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