am 21.11.2020 13:31
Die Comdirect sagt dazu Folgendes:
Für Wertpapierdepots ist ein Einlagensicherungsschutz nicht notwendig. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden und werden von comdirect nur verwahrt. Als Kunde können Sie jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.
Quelle: https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-einlagensicherungsfonds.html
Es soll im Folgenden explizit nur um Aktien und um physisch replizierende Aktien-ETFs gehen (nicht um Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, ETCs, Swaps etc.).
Wertpapiere sind also grundsätzlich das Eigentum des Depotinhabers. Das Finanzinstitut verwahrt die Wertpapiere lediglich für den Depotinhaber treuhänderisch. Somit sind die Wertpapiere in Falle einer Insolvenz des Geldinstituts nicht Teil der Insolvenzmasse.
Doch was bedeutet es, wenn das Finanzinstitut die Wertpapiere nicht zurückgeben kann?
Anleger könnten dann ihre Aktien nicht mehr verkaufen oder das Depot auf ein anderes Finanzinstitut übertragen. So ist es vorstellbar, dass das Finanzinstitut einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Apple-Aktien im Wert von 10.000 Euro gar nicht ausführt, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbucht und das Geld anderweitig verwendet.
Denkbar wäre, dass das Finanzinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Diesen Präzedenzfall hat es in Deutschland zwar bisher noch nicht gegeben, jedoch mehrfach in den USA während der Finanzkrise 2008/2009.
Sollte das Finanzinstitut dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998.
Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.
Wenn ich also ein Depotvermögen von 100.000 € habe, wäre der Entschädigungsanspruch maximal auf 20.000 € begrenz. Das ist heftig!
Mich würde interessieren, ob Wertpapiere zu 100% (und nicht etwa scheinbar) im Depot verbucht werden, so dass die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank AG auch herausgegeben werden?
am 24.11.2020 13:15
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@GetBetter schrieb:Ich verstehe immer weniger worauf Du eigentlich hinaus willst.
Können wir kurz bei einer Sache bleiben, bitte?
- Habe ich also Recht, dass die Idee von @Crazyalex, @Enjineer und @Necoro nicht geeignet ist, einen etwaigen Fehlbestand bei Clearstream aufzudcken?
Ich hab's nämlich satt als Trottel dazustehen, obwohl ich eigenltich der bin, der permanent die schlausten und korrektesten Sachen schreibt.
@ehemaliger Nutzer das stimmt so nicht, würden rein hypothetisch alle Kunden auf einmal ihre Wertpapiere von der Comdirect auf ein anderes Depot übertragen, würde es spätestens dann auffallen wenn der letzte dann keine Aktien mehr bekommt.
Aber im Grunde spielt das jetzt keine Rolle, denn egal wie du es drehst oder wendest, brauchst du, um wirklich zu überprüfen, ob die Aktien wirklich vollständig bei Clearstream liegen die Comdirect dazu, um das zu bestätigen. Würde die Comdirect dort diskrepanzen aufdecken, würden sie das definitiv nicht kund tun. Somit gibts eigentlich keine Möglichkeit, das als Privatperson alleine aufzudecken.
am 24.11.2020 13:17
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@GetBetter schrieb:Ich verstehe immer weniger worauf Du eigentlich hinaus willst.
Können wir kurz bei einer Sache bleiben, bitte?
- Habe ich also Recht, dass die Idee von @Crazyalex, @Enjineer und @Necoro nicht geeignet ist, einen etwaigen Fehlbestand bei Clearstream aufzudcken?
Für dich persönlich: Du kannst anschließend sicher sein, dass du Stücke hast.
Für die ganze Bank: Korrekt.
Aber wie schon geschrieben: Sofern du nicht Betrug unterstellst, würde eine solche Differenz durch die normalen Abstimmungsprozesse auffallen
am 24.11.2020 13:19
@ehemaliger Nutzer schrieb:Können wir kurz bei einer Sache bleiben, bitte?
Sehr gerne. Bliebe zu klären was diese Sache eigentlich ist ![]()
@ehemaliger Nutzer schrieb:
- Habe ich also Recht, dass die Idee von @Crazyalex, @Enjineer und @Necoro nicht geeignet ist, einen etwaigen Fehlbestand bei Clearstream aufzudcken?
Ich weiß es nicht, da ich nicht weiß welche Daten zwischen abgebendem und annehmendem Broker sowie Clearstream ausgetauscht werden und ob im Rahmen dieses Datenaustauschs solche Unstimmigkeiten auffallen müssen.
Es steckt ja immerhin etwas mehr dahinter als bei einer normalen Banküberweisung da immerhin Informationen zu Kaufdatum, Kaufkurs etc. eine Rolle spielen.
Ob also beispielsweise auch ein automatischer Abgleich der Soll- und Istbestände erfolgt (sozusagen als Plausibilitätskontrolle des erfolgreichen Übertrages) entzieht sich meiner Kenntnis.
24.11.2020 13:22 - bearbeitet 24.11.2020 13:47
24.11.2020 13:22 - bearbeitet 24.11.2020 13:47
@Enjineer schrieb: das stimmt so nicht, würden rein hypothetisch alle Kunden auf einmal ihre Wertpapiere von der Comdirect auf ein anderes Depot übertragen
Ging es im Beispiel von @Crazyalex um den Fall, dass alle Kunden auf einmal ihre Wertpapiere abziehen, oder dass ein Kunde seine Wertpapiere abzieht?
Du hast aus letzterem einfach ersteres gemacht! Statt zuzugeben, dass ich Recht hatte!
am 24.11.2020 13:22
@ehemaliger Nutzer schrieb:Ich hab's nämlich satt als Trottel dazustehen, obwohl ich eigenltich der bin, der permanent die schlausten und korrektesten Sachen schreibt.
Und dabei nicht mal bemerkst, was du selber willst? Erst Transparenz, dann vorsätzlicher Betrug, dann doch nicht vorsätzlicher Betrug weil könnte ja durch Zufall so sein, was aber wiederum nicht zu deinem Nachteil ist von dem du ja ausgehst weshalb du Transparenz willst.
Also: Wenn comdirect 1000 Aktien eines Unternehmen hat, aber 1.100 Aktien haben müsste, diese aber nicht hat weil diese wie du mehrmals unterstellt hast durch vorsätzliche Veruntreuung 100 Aktien zwar als Kaufauftrag angenommen wurden aber weiterverliehen worden sind, dann kommt das erstmal nicht raus. Okay.
Aber hier kommt das, was @Crazyalex sagte: Wenn du deine Aktien hübsch nimmst und zu einer anderen Bank wechselst kann es dir doch völlig schnuppe sein ob die comdirect immer noch 100 Aktien zu wenig hat, denn DEINE sind im Falle einer Insolvenz der comdirect ja gar nicht mehr bei der comdirect. Und darum ging es dir doch beim ganzen "Transparenz mimimi" hier: Dass deine Anteile im Falle einer Insolvenz sicher sind, weil die comdirect diese nicht veruntreut hat (was du mehrfach selber unterstellt hast)
Können wir das jetzt abhaken?
am 24.11.2020 13:22
@Necoro schrieb:Für dich persönlich: Du kannst anschließend sicher sein, dass du Stücke hast.
Außer Du machst den Übertrag von Bank A (denen Du was unterstellst) zu Bank B (die tatsächlich die bösen Buben sind). ![]()
am 24.11.2020 13:26
@GetBetter schrieb:
@Necoro schrieb:Für dich persönlich: Du kannst anschließend sicher sein, dass du Stücke hast.
Außer Du machst den Übertrag von Bank A (denen Du was unterstellst) zu Bank B (die tatsächlich die bösen Buben sind).
Na dann bleibt doch nur folgendes:
Von Bank A zu Bank B, aber nur ein Teil.
Dann ein Teil von Bank A zu Bank C.
Von Bank B und Bank C zu Bank D.
Dann wieder ein Teil zu Bank A.
Dann zu Bank C und D um dann zum Schluss alles bei B zu haben.
Und dann hoffen, dass B die Bank ist, der man WIRKLICH vertrauen kann.
Problem solved.
am 24.11.2020 13:28
Der @Zilch hat es begriffen und der @GetBetter hat die Anmerkung, dass das nicht funktioniert wenn alle (zu viele Banken) Dreck am Stecken haben, nochmal verdeutlicht.
Meine Papiere bei Bank A zieh ich nur ab wenn ich einen (egal ob begründeten oder unbegründeten) Verdacht habe, dass Bank A nicht ganz sauber ist. Dann zu Bank B.
Natürlich hilft das allen anderen Kunden nicht. Aber jeder ist sich selbst der nächste und meine Schäfchen sind dann erst mal im Trockenen - sofern Bank B nicht auch zu den bösen Buben gehört. Nichts anderes hatte ich geschrieben.
Gruß Crazyalex
am 24.11.2020 13:30
@Zilch schrieb:Na dann bleibt doch nur folgendes:
Von Bank A zu Bank B, aber nur ein Teil.
Dann ein Teil von Bank A zu Bank C.
Von Bank B und Bank C zu Bank D.
Dann wieder ein Teil zu Bank A.
Dann zu Bank C und D um dann zum Schluss alles bei B zu haben.
Und dann hoffen, dass B die Bank ist, der man WIRKLICH vertrauen kann.
Kurzzusammenfassung:
Den gesamten Bestand solange in kleinen Portionen um die Welt schicken bis sich wirklich niemand mehr auskennt (sich selber eingeschlossen) – und dann hoffen.
Ja, klingt nach einem Plan ![]()
24.11.2020 13:32 - bearbeitet 24.11.2020 13:45
24.11.2020 13:32 - bearbeitet 24.11.2020 13:45
@Zilch schrieb: Wenn du deine Aktien hübsch nimmst und zu einer anderen Bank wechselst kann es dir doch völlig schnuppe sein ob die comdirect immer noch 100 Aktien zu wenig hat, denn DEINE sind im Falle einer Insolvenz der comdirect ja gar nicht mehr bei der comdirect.
Völlig klar, nur hat man bei der neuen Bank das gleiche Problem, weil alle Banken gleich intransparent sind bezüglich der Problematik.
Die Problematik wird ja nicht einmal von den Banken erwähnt, es heißt immer nur: "...Wertpapiere sind als Sondervermögen geschützt und werden bei einer zentralen Verwahrstelle..." - und damit ist die Sache erledigt. Das ist in etwa so, als ob eine Bank sagt: "Unsere Schließfächer sind sicher, weil unsere Tresortür besteht aus 5 Tonnen spezialgehärtetem Panzerstahl", aber dass es noch ein ungesichertes Fenster zum Tresorraum gibt, wird gar nicht erwähnt.