30.12.2020 12:30 - bearbeitet 30.12.2020 12:34
Liebe Freunde und Fans der Clearstream-Gebühr,
schon oft wurde hier in der Community über die 2,90 Euro* gemeckert, die man beim Kauf und Verkauf vieler Wertpapiere zusätzlich zur normalen Provision bezahlen muss, weil das Papier im Ausland gelagert ist ("Abwicklungsentgelt Clearstream").
Gute Nachrichten: Vom gemeinen Pöbel weitgehend unbemerkt hat comdirect in den letzten Tagen einen Großteil ausländischer Aktien, speziell viele Sterneaktien, von der AKV-Verwahrung** in die Girosammelverwahrung umgebucht. Bei Girosammelverwahrung fällt die Clearstream-Gebühr nicht an.
Ihr erkennt das, wenn Ihr im persönlichen Bereich -> Umsätze Euch mal die Depotumsätze (nicht die Depotübersicht, sondern die Umsätze) anschaut. Dort findet Ihr bei Aktien, die verlagert wurden, im Dezember 2020 eine Buchung, die etwa so aussieht:
Buchungstag Stück Ausführungs-
Geschäftstag /Nom. Bezeichnung WKN kurs Umsatz
| 30.12.2020 29.12.2020 | 80 | MARKETAXESS HLDGS DL-,001 | A0B897 | 288,00 € | 0,00 € |
| 30.12.2020 29.12.2020 | -80 | MARKETAXESS HLDGS DL-,001 | A0B897 | 0,00 € | 0,00 €
|
Beide Male ist als Umsatz "Null" angegeben. Das Papier (hier z.B. 80 Stücke) wird also aus dem Depot herausgenommen und sogleich in gleicher Stückzahl wieder eingefügt. Was der normale Kunde nicht sieht: mit einer geänderten Verwahrart, nämlich Girosammelverwahrung (Schlüsselnummer 004).
Bei all diesen Aktien fällt in Zukunft das Clearstream-Entgelt von 2,90 Euro* beim Kauf und Verkauf nicht mehr an.
Nach meiner Datenbank sind gut 100 internationale Aktien betroffen, davon speziell meine Sterneaktien. Ist Eure WKN auch dabei? Fragen beantworte ich gerne.
Das ist doch mal eine wirklich tolle Nachricht zum Jahreswechsel und ein schönes Geschenk für meine Leser. Herzlichen Dank an die beteiligten comdirect-Mitarbeiter.
Viele Grüße und einen schönen Jahreswechsel
aus München
nmh
_____________________
*) bis Sept. 2015: 2,00 Euro; seit Sept. 2015: 2,50 Euro; seit Feb. 2016: 2,90 Euro
**) AKV = Auslandskassenverein
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
15.09.2026 06:04 - bearbeitet 15.09.2026 08:12
15.09.2026 06:04 - bearbeitet 15.09.2026 08:12
@Klever schrieb:
@KarlMünchen schrieb:
Und wieviel von dem Preis landet nun bei Clearstream und wieviel darf die comdirect selber einsacken?
[...]
Beim Depotübertrag darf Comdirect keine eigenen Gebühren erheben, sondern nur fremde Kosten weiterbelasten und dieses natürlich nur in der tatsächlichen Höhe und nicht als Pauschale.
[...]
Beim Wertpapierhandel hingegen kann Comdirect Gebühren erheben und diese z.B. Clearstream- oder Fantasie- oder Kundenschröpfgebühr nennen.
[...]
Das ist der Unterschied zwischen illegaler Abzocke und vertraglich vereinbarter, legaler Abzocke.
Gruß Crazyalex
am 17.09.2026 21:29
Danke, da bin ich durcheinandergekommen. In der Tat, da steht Wertpapierrechnung.
Gerade habe ich bei der Suche nach was anderem diese Abhandlung gefunden: https://www.broker-test.at/news/flatex-schreiben-information-zur-umstellung-der-clearstream-verwahra... demnach handelt es sich bei der von Clearstream vorgenommenen Umstellung um eine rechtliche Schlechterstellung. D.h. wir zahlen mehr für eine schlechtere Leistung. Clearstream reduziert sowohl seine technischen Schnittstellen als auch sein Risiko. 😠
am 17.09.2026 21:50
Ich halte das alles für recht belanglos.
Ich habe einen Rechtsanspruch gegenüber meiner Bank.
Selbst wenn sie meine Wertpapiere in Timbuktu verwahren würden und diese dort verloren gehen wäre das deren Problem. 🙂
am 17.09.2026 21:56
@Silver_Wolf schrieb:Ich halte das alles für recht belanglos.
Ich habe einen Rechtsanspruch gegenüber meiner Bank.
Selbst wenn sie meine Wertpapiere in Timbuktu verwahren würden und diese dort verloren gehen wäre das deren Problem. 🙂
Die gesetzliche Anlegerentschädigung sichert 90 Prozent Ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal jedoch 20.000 Euro.
am 17.09.2026 21:59
"Forderungen aus Wertpapiergeschäften" sind nicht die Wertpapiere an sich.
am 17.09.2026 22:03
@Thorsten_ schrieb:"Forderungen aus Wertpapiergeschäften" sind nicht die Wertpapiere an sich.
17.09.2026 22:10 - bearbeitet 17.09.2026 22:13
17.09.2026 22:10 - bearbeitet 17.09.2026 22:13
@CurtisNewton schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Ich halte das alles für recht belanglos.
Ich habe einen Rechtsanspruch gegenüber meiner Bank.
Selbst wenn sie meine Wertpapiere in Timbuktu verwahren würden und diese dort verloren gehen wäre das deren Problem. 🙂
Die gesetzliche Anlegerentschädigung sichert 90 Prozent Ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal jedoch 20.000 Euro.
Bla, das greift wenn eine Bank pleite geht und Beträge veruntreut hat.
Wertpapiere in einer Verwahrstelle, und sei es aAdW, sind immer Sondervermögen und werden bei Bedarf ausgeliefert.
Mag vielleicht etwas dauern, aber ein Verlust ist ausgeschlossen.
Insofern ist mir die Verwahrung reichlich egal.
Wobei die unberechtigten Gebühren hier natürlich ärgerlich sind. 😞
am 17.09.2026 22:21
@Silver_Wolf schrieb:
Wertpapiere in einer Verwahrstelle, und sei es aAdW, sind immer Sondervermögen und werden bei Bedarf ausgeliefert.
Mag vielleicht etwas dauern, aber ein Verlust ist ausgeschlossen.
Den Begriff Sondervermögen gibt es nur im Zusammenhang mit kapitalverwaltenden Gesellschaften.
Bei der Verwahrung greift das DepotG, da ist von vorrangigen Gläubigern die Rede. Und wenn nix mehr zu holen ist, nutzt dir auch der Vorrang nix mehr.
Und wieso sollte eine Verwahrstelle nix verlieren können?
am 17.09.2026 22:24
Warum sollte eine Bank die nicht insolvent ist eine Forderung nicht erfüllen können?
Weil man keine GME mehr beschaffen kann? LOL
17.09.2026 22:30 - bearbeitet 17.09.2026 22:31
17.09.2026 22:30 - bearbeitet 17.09.2026 22:31
@Silver_Wolf schrieb:Warum sollte eine Bank die nicht insolvent ist eine Forderung nicht erfüllen können?
Weil man keine GME mehr beschaffen kann? LOL
Lehmanns hat es erwischt, und die Credit Suisse fast. Und die waren ziemlich groß.
Und dann schau mal wie klein viele Kindergartenbroker Neobroker sind.
Immer ein LOL mehr 🙂