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gute Nachricht: Ende der Clearstream-Gebühr

136 ANTWORTEN

Silver_Wolf
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5.962 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

 

Wertpapiere in einer Verwahrstelle, und sei es aAdW, sind immer Sondervermögen und werden bei Bedarf ausgeliefert.

Mag vielleicht etwas dauern, aber ein Verlust ist ausgeschlossen.

 

 


Den Begriff Sondervermögen gibt es nur im Zusammenhang mit kapitalverwaltenden Gesellschaften.

 

 


Unsinn, natürlich sind auch Aktien Sondervermögen.

Und falls eine Verwahrstelle etwas verbummelt dann schuldet sie der Bank den entsprechenden Wert.

CurtisNewton
Legende
5.930 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:


Unsinn, natürlich sind auch Aktien Sondervermögen.


Nein. Aktien sind Eigentum das treuhänderisch verwahrt wird, und kein Sondervermögen der Bank oder Verwahrstelle.

 

 

 

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

Silver_Wolf
Legende
5.962 Beiträge

Es ist wohl ein Unterschied ob man eine Schuldverschreibung gegen eine Bank/Broker hat oder da einfach nur Aktien lagert?

Silver_Wolf
Legende
5.962 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:


Unsinn, natürlich sind auch Aktien Sondervermögen.


Nein. Aktien sind Eigentum das treuhänderisch verwahrt wird, und kein Sondervermögen der Bank oder Verwahrstelle.

 

 

 


Hör doch mal auf mit dieser Haarspalterei.

Das ist gleichwertig und wird synonym verwendet.

 

CurtisNewton
Legende
5.930 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Es ist wohl ein Unterschied ob man eine Schuldverschreibung gegen eine Bank/Broker hat oder da einfach nur Aktien lagert?


  • Aktien sind Dein Eigentum und werden für Dich verwahrt (und gehen hoffentlich nicht verloren)
  • Bei einem ETF / Fonds gehören Dir Anteile an diesem ETF, aber nicht die Aktien die drin sind. Die Aktien sind Eigentum vom z.B. iShares oder DWS, aber Sondervermögen, dürfen also bei einer Insolvenz nicht rangezogen werden
  • Schuldverschreibungen (Zertifikate, Anleihen) sind noch mal was anderes. Wenn insolvent, Kohle weg.

 

 

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

Lars123
Experte ★★
407 Beiträge

Grundsätzlich ist die Zwischenschaltung einer US-Intermediär-Bank eine Verschlechterung für den Endkunden. Eine Stufe mehr zwischen tatsächlicher Aktie und Endkunde ist eine Stufe mehr, die die Sache im wirtschaftlichen oder politischen Krisenfall komplizierter macht. Recht haben und Recht bekommen sind im Zweifel halt zwei verschiedene paar Schuhe, im internationalen Kontext nochmal ganz besonders.

Für mich persönlich spielt das momentan keine Rolle. Hätte ich die entsprechende Größe, wäre ich auch in den USA persönlich registrierter Aktionär. Ist mir aber zu aufwändig für das, was es wirtschaftlich für mich persönlich bedeutet.

 

Hintergrund dürften natürlich wirtschaftliche Interessen sein.  

Tastenhauer
Experte ★
213 Beiträge

Dazu habe ich eine Verständnisfrage: Der Umstand, das wir US-amerikanische Aktien an deutschen Handelsplätzen handeln können und diese bisher bei Clearstream Deutschland gelagert waren, ist ja ein Privileg, das es so in den meisten anderen Ländern gar nicht gibt?

 

Gefährlich sind vor allem die US-amerikanischen ADRs, die tatsächlich nur Schuldverschreibungen sind, während ich bei Wertpapierrechnung immer noch einen vorrangigen Anspruch habe.

 

Ich sehe das, trotz Trump, jedenfalls recht entspannt. Wer wirklich ganz sicher gehen will, muss entweder auf ausländische Wertpapiere verzichten oder direkt an der jeweiligen Heimatbörse kaufen (wobei ich hier noch eher in Frage stelle, dass man bei einer politischen oder wirtschaftlichen Krise im Ernstfall an seine Aktien herankommen würde).